Neues aus dem Landtag - Juli 2015

  • „Sachsen – Was in Zukunft wichtig ist“ - Regierungserklärung von Stanislaw Tillich am 09. Juli 2015 im Sächsischer Landtag
  • Schulen in freier Trägerschaft gerecht und gut ausgestattet
  • Herausforderungen bei der Unterbringung von Asylsuchenden und Flüchtlingen gemeinsam meistern
  • Mehr Berufsperspektive an sächsischen Hochschulen
  • Erfolgreich umgesetzt – innovative Kooperation für innovative Produkte
  • „TTIP – Chancen nutzen, Standards verbessern, Souveränitätsrechte wahren“
  • Kinder und ihre Familien fördern – Kindertageseinrichtungen zu Eltern-Kind-Zentren weiterentwickeln

 

 

„Sachsen – Was in Zukunft wichtig ist“
Regierungserklärung von Stanislaw Tillich am 09. Juli 2015 im Sächsischer Landtag

 

Das Ende des 1. Jahres dieser Legislaturperiode nahm der Ministerpräsident zum Anlass die nächsten Herausforderungen und Aufgaben in seiner Regierungserklärung zu skizzieren. Im ersten Teil seiner starken Rede bezog Stanislaw Tillich betroffen von den aktuellen Geschehnissen

rund um Unterkünfte für Asylbewerber in Freital, Meißen und andernorts in Sachsen klar und grundsätzlich Position.

 

Hass, Gewalt und Rassismus verurteilte er scharf. Eine kleine Minderheit verstoße gegen Moral und Anstand. Menschen die zu uns flüchten oder sich hier ein besseres Leben erhoffen, haben ein Grundrecht auf Asyl. Dabei wird nicht zuerst nach dem Herkunftsland gefragt, sondern wir bieten Hilfe an – das ist christlich und humanistisch.

 

Diese Menschen haben ein Recht auf ein faires Asylverfahren und eine gute Unterbringung. Er machte aber auch deutlich, wenn der Asylgrund abgelehnt ist, so muss konsequent eine zügige Ausreise erfolgen. Für die Weltoffenheit Sachsens zog Tillich einen klaren Rahmen: Wer hier leben möchte, muss unsere Sprache lernen, unsere Werte teilen, unsere gesellschaftlichen Strukturen akzeptieren und sich an die Spielregeln halten. Und wer in der Debatte den Missbrauch des Asylrechts oder die Probleme mit Asylbewerbern aus einzelnen Ländern leugnet, zerstört Vertrauen in unseren Staat.

 

Als Gewalt gegen den Staat und eine Missachtung unserer rechtsstaatlichen Ordnung wertet der Regierungschef die vielfältigen Gewaltattacke gegen Polizisten und Dienststellen in den letzten Monaten. Zunehmend müssen Polizisten das Recht der freien Rede bei Demonstrationen schützen. Die Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut. Wir müssen sie aushalten, auch wenn das Gesagte nicht gefällt. Sie kann nicht in eine gute und eine schlechte unterteilt werden!

 

Im Hauptteil seiner Rede verweist der Ministerpräsident zunächst auf den zukunftsweisenden Haushalt. So werden beispielsweise in jedem Schuljahr über 1000 Lehrer unbefristet eingestellt und 400 Polizisten zusätzlich in Schneeberg ausgebildet. Auf Bundesebene ist es gelungen, die drohende Strafabgabe auf die Braunkohle, mit viel Kraftanstrengung zu verhindert. Klimaschutz ist auch in Sachsen ein wichtiges Ziel. Dafür aber Arbeitsplätze und die Lebensgrundlage von Menschen in der Lausitz und der Leipziger Region zu opfern, ist für Tillich nicht akzeptabel.

 

Ein gutes Leben in Sachsen ist vor allem mit einer guten wirtschaftlichen Entwicklung verbunden. Dafür bedarf es nach Ansicht des Ministerpräsidenten fünf wichtiger Ziele: Ein innovatives, ein industrielles, ein investitionsfreundliches, ein internationales und ein integrationsstarkes Sachsen.

 

Nur wenn wir erfolgreicher sind als andere, können wir die Lebensqualität in Sachsen halten. Der Schritt, von der Idee zum Produkt, von Wissen zum Geld, muss bei uns kleiner sein als anderswo. Wir müssen uns der Welt öffnen – für internationale Investoren und Spitzenkräfte. Die Unterschiede zwischen Asylpolitik und Zuwanderungspolitik müssen deutlich angesprochen werden. Und dabei deutlich gemacht, warum an mehr Zuwanderung kein Weg vorbeiführt. Große Chancen identifiziert Tillich auch in einer länderübergreifenden Zusammenarbeit, wenn wir die Region Leipzig und Breslau, Dresden und Prag als gemeinsamen Wirtschaftsraum begreifen.

 

Erste Schritte zur Industrie der Zukunft sind in Sachsen mit der Schaufenster Elektromobilität gewagt. Der Freistaat ist das Land des Maschinenbaus, verfügt über eine starke IT-Branche und Forschungseinrichtungen. Darin sieht der Ministerpräsident die besten Voraussetzungen für die Industrie 4.0. Die Förderung des Breitbandausbaus schafft eine weitere Grundlage für eine innovative Unternehmenslandschaft.

 

Mit Verweis auf die Erfolge der letzten 25 Jahren ist der Ministerpräsident Stanislaw Tillich überzeugt „Wir Sachsen meistern die Aufgaben, die vor uns liegen. Wenn wir zusammen anpacken, wenn wir gemeinsam handeln.“

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Die Regierungserklärung vom 09. Juli 2015 können Sie auf der Seite des Sächsischen Landtag ansehen oder nachlesen

 

Schulen in freier Trägerschaft gerecht und gut ausgestattet

 

Der Landtag hat mit dem „Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft“ die Rahmenbedingungen und die Finanzierung der freien Schulen in Sachsen verbessert. Die Gesetzesnovelle setzt die Forderung des Sächsischen Verfassungsgerichtshofes vom November 2013 um, die Zuschüsse für Schulen in freier Trägerschaft in einem transparenten und nachvollziehbaren Verfahren zu berechnen. In einem sehr langen und intensiven Gesetzgebungsprozess, wurden die Vertreter der freien Schulen im Landtag angehört und konnten ihre Vorstellungen einbringen. Im Ergebnis haben die Koalitionsfraktionen weitere Verbesserungen für die Träger im Gesetz verankert.

 

Die Kritik, freie Schüler seien dem Freistaat weniger wert, ist nicht gerechtfertigt. Es ist klar festzuhalten: gleichwertig ist eben nicht gleich. Freie Schulen haben im Vergleich zu öffentlichen Schulen großen Freiraum bei der Konzeption und der Auswahl der Schüler und Lehrer. Sie können kleinere Klassen bilden und Lehrer außerhalb des Tarifvertrags bezahlen. Gleichzeitig übernimmt das öffentliche Schulsystem Leistungen und Funktionen für die freien Schulen, welche in den angeführten Vergleichswerten pro Schüler nicht berücksichtigt werden. Gemäß des Sächsischen Verfassungsgerichts besteht „keine Pflicht des Staates […] öffentliche und staatliche Schüler hinsichtlich der Finanzmittel pro Schüler gleich auszustatten“. Die Gleichrangigkeit privater und öffentlicher Schulen bezieht sich auf den in der Verfassung festgeschriebenen Bildungsauftrag.

 

Die CDU-Fraktion würdigte die freien Schulen als Bereicherung des Bildungsangebotes, dem die Neuregelung Rechnung trägt: Der Freistaat erhöht die Zuschüsse um knapp 100 Mio. Euro. Diese erhebliche finanzielle Besserstellung bietet eine sichere und allen sächsischen Schülern gegenüber gerechte Grundlage für die Schulen in freier Trägerschaft. Dies sichert das schulische Kernangebot, also den Unterricht entsprechend der vorgegebenen Stundentafel. Zusätzliche Angebote müssen an den privaten Schulen auch weiterhin durch Schulgeld oder einen Eigenbeitrag des Trägers finanziert werden.

 

Die wichtigsten Punkte der Neuregelung:

 

  • Der Personalkostenzuschuss erhöht sich von 80 auf 90 Prozent, Förderschulen werden weiterhin 100 Prozent erhalten. Berücksichtig werden alle Personalkosten, die zur Aufrechterhaltung des Schulbetriebs benötigt werden.
  • Ein bedarfsgerechter Zuschuss für Sachausgaben, basierend auf den tatsächlichen Ausgaben für das Schulwesen in öffentlicher Trägerschaft, wird ermittelt.
  • Die Wartefrist wird von vier auf drei Jahre verkürzt. Außerdem erhalten die Schulen in freier Trägerschaft während der Wartefrist insgesamt 80 Prozent des vollen Zuschusses, statt bisher Null.
  • Einen gesetzlichen Teilhabeanspruch an staatlichen Leistungen wie Fortbildungsangeboten oder der Unterstützung durch staatliche Schulpsychologen.
  • Die finanziellen Mittel im Landeshaushalt erhöhen sich von 230 Mio. Euro 2014 auf 273 Mio. Euro im Jahr 2015. Ab 2016 werden fast 327 Millionen Euro bereitgestellt.

 

Herausforderungen bei der Unterbringung von Asylsuchenden und Flüchtlingen gemeinsam meistern

 

In der aktuellen Debatte „Herausforderungen bei der Unterbringung von Asylsuchenden und Flüchtlingen gemeinsam meistern – Bürgerinnen und Bürger einbinden – Hass und Fremdenfeindlichkeit entschieden bekämpfen" haben die Koalitionsfraktionen klare Handlungsmaximen formuliert.

 

Voraussichtlich 450.000 Asylsuchende und Flüchtlinge wird Deutschland nach aktueller Prognose in diesem Jahr aufnehmen, davon werden 23.000 (5,1%) in Sachsen untergebracht. Ein enormer Anstieg, der Sachsen in mehrfacher Hinsicht vor große Herausforderungen stellt. In kürzester Zeit müssen zusätzliche Kapazitäten in Erstaufnahmeeinrichtungen geschaffen sowie Übergangswohnheime und dezentrale Unterbringung in den Kommunen bereitgestellt werden. Dies verunsichert und ängstig Anwohner im Umfeld der Unterkünfte, das nehmen wir ernst.

 

Bezugnehmend auf die Ereignisse der vergangenen Woche in Freital machte die CDU-Fraktion aber deutlich: „rassistische und fremdenfeindliche Angriffe darf unsere Gesellschaft nicht akzeptieren oder billigend in Kauf nehmen. Hier wurde eine Grenze überschritten und die Integration von Asylsuchenden durch linke und rechte Gruppierungen politisch instrumentalisiert." Die CDU hält beim Thema Asyl am Dialog zwischen der Politik und den Bürgern fest. Toleranz und Hilfsbereitschaft lassen sich nicht durch Gesetze und Verordnungen erzeugen, auch wenn es sich die Opposition immer wieder wünscht. Die Menschen vor Ort müssen hingegen zeitnah und umfassend zu einzelnen Standorten und Vorhaben informiert und einbezogen werden.

 

Die CDU-Fraktion fordert in der Debatte zum Umgang mit Asylbewerbern endlich wieder mehr Trennschärfe und bekennt sich zur klaren Rechtslage: Asyl ist noch immer der befristete Aufenthalt für schutzsuchende Menschen. Wer Anspruch auf Asyl hat, muss und wird deshalb auch unsere Hilfe sowie Unterstützung zur Integration erhalten. Wer keinen Anspruch hat, darf nicht hier bleiben. Dennoch gibt es in Sachsen derzeit 4.392 ausreisepflichtige Asylbewerber. Bei einigen liegen berechtigte Gründe vor, bei anderen nicht. Hier muss der Staat handeln und das tut er auch.

 

Flüchtlinge und Asylsuchende müssen respektvoll behandelt, ihr Anspruch auf Asyl zügig geprüft und die Voraussetzungen zur Integration geschaffen werden. In der vergangenen Woche hat der Bundestag eine umfassende Reform des Aufenthaltsgesetzes verabschiedet und die sächsische Staatsregierung hat diese Woche ein Konzept zur Entwicklung der Erstaufnahmeeinrichtung im Freistaat vorgestellt. Beides sind wichtige Maßnahmen, um die Herausforderungen bei der Unterbringung von Asylsuchenden und Flüchtlingen gemeinsam zu meistern.

 

Der Bundestag hat am 2. Juli 2015 eine umfassende Reform des Aufenthaltsgesetzes verabschiedet. Was sich im Einzelnen ändert ist hier zusammengestellt.

 

Mehr Berufsperspektive an sächsischen Hochschulen

 

Mit dem Antrag „Wissenschaftlichen Nachwuchs, Lehrbeauftragte und Mittelbau an sächsischen Hochschulen stärker fördern" ergreifen die Koalitionsfraktionen die Initiative, um die Berufsperspektiven des wissenschaftlichen Nachwuchses an den sächsischen Universitäten und Hochschulen zu verbessern und den Innovationsstandort Sachsen weiter zu stärken.

 

Die sächsischen Hochschulen müssen als Arbeitgeber so attraktiv sein, dass sie die klügsten und kreativsten Köpfe für sich gewinnen und halten können. Dabei wollen die beiden Fraktionen die Hochschulen unterstützen. Sie fordern die Staatsregierung auf, gemeinsam mit den Hochschulen Konzepte zur Personalentwicklung und Förderung der Wissenschaftler zu erarbeiten.

 

Nur mit verbindlichen Mindeststandards für befristete Arbeitsverhältnisse, Mindestlaufzeiten für befristete Verträge und einer rechtzeitigen Information über die Möglichkeit einer Anschlussbeschäftigung ist es möglich, eine bessere Berufsperspektive für Forscher an Sächsischen Universitäten zu erzeugen. Nachwuchswissenschaftler benötigen für den Aufbau ihrer Karrieren zuverlässige Rahmenbedingungen und eine hervorragende Perspektive. Die Fraktionen beauftragen daher die Staatsregierung auf eine Überarbeitung des Wissenschaftszeitgesetzes auf Bundesebene hinzuwirken.

 

Im internationalen Wettbewerb um Spitzenkräfte, brauchen beste Köpfe beste Bedingungen. Für die CDU-Fraktion ist dies ein zentraler Aspekt für exzellente Lehre und Forschung an den Hochschulen und Universitäten und damit die Basis für hervorragend ausgebildete Absolventen sowie Innovationen, die Sachsens wirtschaftliche Zukunft sichern.

 

Erfolgreich umgesetzt – innovative Kooperation für innovative Produkte

 

In der Plenardebatte würdigten die Koalitionsfraktionen das neue nationale Leistungszentrums „Funktionsintegration für die Mikro-/Nanoelektronik“ in Sachsen. Die CDU-Fraktion hatte die Realisierung des Zentrums durch die Bereitstellung von Haushaltsmitteln im Doppelhaushalt 2015/16 auf den Weg gebracht. Unter bundesweiter Beachtung wurde es bereits am 17. Juni diesen Jahres von Ministerpräsidenten Stanislaw Tillich eröffnet.

 

Das Pilotprojekt ist eine neuartige Allianz: Wissenschaftler der Fraunhofer-Gesellschaft, der Technischen Universitäten Dresden und Chemnitz sowie Unternehmen arbeiten gemeinsam an neuartigen intelligenten Schaltkreisen - eine Schlüsseltechnologie für die Industrie 4.0. Damit wird ein zentrales Vorhaben der CDU umgesetzt: Durch die enge Zusammenarbeit von Wirtschaft und Wissenschaft werden die Wettbewerbsfähigkeit und die Innovationskraft sächsischer Unternehmen verbessert. Forschungsergebnisse können schneller zu marktreifen Produkten überführt werden - und zwar in Sachsen, statt in Übersee.

 

Für die Finanzierung des Pilotvorhabens stellt der Freistaat Sachsen von 2015 bis 2017 insgesamt 5 Mio. Euro zur Verfügung.

 

„TTIP – Chancen nutzen, Standards verbessern, Souveränitätsrechte wahren“

 

Unter dieser Überschrift unterstützen die Koalitionsfraktionen in ihrem Antrag grundsätzlich die Schaffung einer Freihandelszone zwischen der Europäischen Union und den USA. Die Vorteile des Freihandelsabkommens TTIP für die sächsischen Unternehmen und vor allem den Mittelstand wurden im Zuge der Debatte herausgestellt. Unter anderen erleichtern der Wegfall des Zolls und die Vereinheitlichung technischer Normen und Standards den Zugang zum amerikanischen Markt erheblich und vergleichbare Investitionsbedingungen werden die Wirtschaft in Sachsen beleben.

 

TTIP schafft den weltweit größten Wirtschaftsraum. Das setzen gemeinsamer Standards könnte unsere hohen sozialen, technischen, ökologischen und medizinisch-pharmazeutischen Standards außerhalb Europas etablieren. Nicht akzeptabel wäre für die CDU-Fraktion ein Unterlaufen der hohen Qualitätsstandards. Ziel muss es auch sein, die sächsischen Produkte mit einer geschützten geographischen Angabe oder einer Ursprungsbezeichnung – wie Dresdner Christstollen, Meißner Fummel oder Lausitzer Leinöl – zu schützen.

 

In der Diskussion betonte die CDU-Fraktion, dass die TTIP-Verhandlungen transparent und öffentlich geführt werden müssen. TTIP wird ein komplexes Regelwerk, an dem die nationalen Parlamente zu beteiligen sind. Darüber hinaus darf es keinen Zwang zur Privatisierung der Daseinsvorsorge geben. Außerdem müssen die Souveränitätsrechte der Bundesrepublik und die Gerichtsbarkeiten bei den TTIP-Verhandlungen gewahrt bleiben. Das heißt, die bestehenden ordentlichen nationalen und europäischen Rechtsschutzmöglichkeiten dürfen nicht durch Investitionsschutzbestimmungen umgangen werden. Damit greift der Antrag grundlegende Kritik auf und beauftragt die Sächsische Staatsregierung, sich für diese Forderungen auf europäischer und Bundesebene einzusetzen.

 

Kinder und ihre Familien fördern – Kindertageseinrichtungen zu Eltern-Kind-Zentren weiterentwickeln

 

Um frühkindliche Bildung und Familien noch starker zu unterstützen, zielt der gemeinsame Antrag von CDU und SPD auf eine stärkere Zusammenarbeit aller relevanten Akteure im Sozialraum mit den Kindertageseinrichtungen und ihrer Weiterentwicklung zu Eltern-Kind-Zentren.

 

Eltern tragen die Verantwortung für die Erziehung, Bildung und Entwicklung ihrer Kinder. Dabei werden sie von den Kindertageseinrichtungen unterstützt. Ganz individuell und je nach Sozialraum können Eltern zusätzlicher Hilfe bedürfen. Eltern-Kind-Zentren könnten ein hilfreicher Anlaufpunkt werden. Die CDU-Fraktion legt wert darauf, dass die genaue Ausgestaltung der Zentren an die lokalen Bedürfnisse angepasst werden. Auch sollen die Einrichtungen zukünftig keine Familienberatung übernehmen, sondern passende Angebote und Beratungsstellen frühzeitig empfehlen und die soziale Infrastruktur vor Ort verbessern. Kindertagesstätten sind dafür besonders gut geeignet. Der tägliche Kontakt mit den Erziehern schafft Vertrauen und ermöglicht ein niederschwelliges Angebot.

 

Bis zum 31. Oktober 2015 hat das sächsische Kulturministerium Zeit, das neue Konzept dem Landtag zu übergeben. Für die Umsetzung des Projektes stehen in den Jahren 2015 und 2016 jeweils 500.000 Euro zur Verfügung.