Neues aus dem Landtag - November & Dezember 2010

  • Doppelhaushalt 2011/12 steht für eine zukunftsorientierte und verlässliche Finanzpolitik in Sachsen
  • Landtag wählt neue Richter am Landesverfassungsgericht
  • Kompromiß in der Finanzierung Freier Schulen
  • Landtag verabschiedet neues Ladenöffnungsgesetz
  • Sachsen unterstützt Musikschulen
  • Elternassistenz für Menschen mit Behinderung

Doppelhaushalt 2011/12 steht für eine zukunftsorientierte und verlässliche Finanzpolitik in Sachsen

 

In seiner Dezembersitzung hat der Sächsische Landtag den Doppelhaushalt 2011/12 verabschiedet. Durch geringere Steuereinnahmen, die zurückgehenden Solidarpaktmittel und die demographische Entwicklung standen die Abgeordneten vor der Aufgabe den Gesamthaushalt zu kürzen, dabei Investitionen zu ermöglichen und den Grundsatz des Neuverschuldungsverbots zu wahren, um zukünftige Handlungsspielräume nicht durch eine weitere Verschuldung zu gefährden.

 

Trotz einzelner schmerzhafter Einschnitte wurden die richtigen Weichen für die Zukunft des Freistaats gestellt. So kann Sachsen allein aufgrund der geringeren Schuldenlast rund eine Milliarde Euro mehr in seine Menschen und in unser Land investieren, als dies in anderen Bundesländern möglich ist. Gleichzeitig werden die prognostizierten Steuermehreinnahmen zur Aufstockung der investiven Mittel – vor allem im kommunalen Bereich – genutzt. Dabei hat der Freistaat mit einer Investitionsquote von 17,5 Prozent im Jahr 2011 und 16,7 Prozent für 2012 noch immer einer der höchsten Investitionsquoten in ganz Deutschland.

 

Landtag wählt neue Richter am Landesverfassungsgericht

 

Am ersten Plenartag im November hat der Sächsische Landtag zwei neue Richter für den Sächsischen Verfassungsgerichtshof gewählt. Mit dem Leipziger Universitäts-Professor Dr. Christoph Degenhart und der Rechtsanwältin Prof. Dr. Andrea Versteyl wurden zwei erfahrene Juristen zu Richtern im höchsten sächsischen Gericht gewählt.

 

Dem Sächsischen Verfassungsgerichtshof gehören neun Richter und ebenso viele Stellvertreter an. Die Landesverfassungsrichter werden auf Vorschlag der Staatsregierung oder des Landtagspräsidiums vom Sächsischen Landtag mit einer Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder auf die Dauer von neun Jahren gewählt.

 

Kompromiß in der Finanzierung Freier Schulen

 

Die Regierungsfraktionen von CDU und FDP haben sich auf einen Kompromiss hinsichtlich der Förderung der Freien Schulen verständigt. So werden die im Haushaltsentwurf der Regierung vorgesehenen Kürzungen des Fördersatzes von 90 % auf 80 % nicht generell umgesetzt. Bei bestehenden Freien Schulen bleibt es bei der bisherigen Regelung. Lediglich für neugegründete Schulen, die nicht die für öffentliche Schulen geltenden Mindestschülerzahlen vorweisen, wird der Fördersatz zukünftig abgesenkt. Ebenso wird es keinen sofortigen Entfall der Schulgelderstattung bei bedürftigen Schülern geben. Für jeden Schüler, für den bisher eine Erstattung des Schulgeldes erfolgt, wird dies auch bis zum Ende des Besuchs der jeweiligen Schule der Fall sein. Die Erstattung des Schulgeldes entfällt jedoch ab dem kommenden Schuljahr für alle neuen Schüler.

 

Mit den getroffenen Regelungen ist sichergestellt, dass bestehende Schulen ohne größere Einschnitte den Betrieb weiterführen können. Gleichzeitig werden die Hürden zur Neugründung Freier Schulen erhöht.. Ziel des Beschlusses ist es wieder vermehrt darauf hinzuwirken, dass Freie Schulen nicht als Ersatzschulen gegründet werden, sondern als Ergänzung zum vorhanden Schulbestand mit eigenen pädagogischen Ansätzen die sächsische Schullandschaft bereichern.

 

Landtag verabschiedet neues Ladenöffnungsgesetz

 

Der Sächsische Landtag hat am 3. November ein neues Ladenöffnungsgesetz verabschiedet. Die Neuregelung ermöglicht den sächsischen Gemeinden die Öffnung von Verkaufsstellen an bis zu vier Sonntagen im Jahr (jeweils maximal von 12 – 18 Uhr), die einen besonderen Anlaß voraussetzen. Werden von den Gemeinden zwei aufeinanderfolgende Sonntage freigegeben, sind die beiden vorhergehenden und nachfolgenden für eine Öffnung ausgeschlossen. Dies bedeutet, dass im Advent an maximal zwei Sonntagen die Läden geöffnet sein dürfen.

 

Während besonderer Ereignisse, wie etwa Weihnachtsmärkten oder Jubiläen, haben die Gemeinden die Möglichkeit die Öffnung an einem weiteren Sonntage für Läden zu gestatten, die in unmittelbarem räumlichen Zusammenhang mit dem Ereignis stehen. Der Händler soll nicht gezwungen sein, bei einem Volksfest seine Waren auf dem Bürgersteig anzubieten, sondern soll dafür sein Geschäft nutzen, wenn es sich im Festgebiet befindet. Pro Kommune können bis zu acht dieser gesonderten Öffnungszeiten beschlossen werden. Findet in einem Gebiet eine solche Öffnung statt, so ist die Möglichkeit für das Gebiet in diesem Jahr verbraucht.

 

Außerdem sieht die Neuregelung vor, dass Videotheken an Sonntagen von 12 bis 20 Uhr und Autowaschanlagen ganztägig öffnen können. An Wochentagen und am Sonnabend können Geschäfte weiterhin von 6 bis 22 Uhr öffnen.

 

Die Neuregelung für Videotheken und Autowaschanlagen tritt voraussichtlich schon im Dezember in Kraft. Die Änderungen zu den verkaufsoffenen Sonntagen werden mit Beginn des neuen Jahres wirksam.

 

Mit dem neuen Gesetz konnte ein verträglicher Kompromiss, insbesondere im Hinblick auf den Sonntagsschutz gefunden werden.

 

Sachsen unterstützt Musikschulen

 

Mehr als 40.000 Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre erlernen ein Instrument. Die 25 sächsischen Musikschulen leisten damit einen wichtigen und unverzichtbaren Beitrag zur kulturellen Bildung. Sie schaffen damit auch einen flächendeckenden Zugang zur Musik. Neben musikalischer Grundbildung und Breitenförderung werden stets auch neue Talente entdeckt und gefördert. Die Kosten tragen Eltern, Gemeinden, Landkreise und der Freistaat Sachsen gemeinsam.

 

Damit die Qualität an den Musikschulen weiterhin auf einem hohen Niveau bleibt, haben die Koalitionsfraktionen von CDU und FDP einen gemeinsamen Antrag in den Landtag eingebracht. Dessen Ziel ist, auch in den kommenden Jahren die öffentlichen Musikschulen ausreichend finanziell zu unterstützen. Die dafür benötigten Mittel werden in den Doppelhaushalt 2011/12 eingestellt.

 

Elternassistenz für Menschen mit Behinderung

 

Eltern mit einer körperlichen, seelischen oder geistigen Behinderung können bei der Erziehung ihrer Kinder auf die besondere Unterstützung des Staates angewiesen sein. Die Koalitionsfraktionen setzen sich mit ihrem Antrag dafür ein, Menschen mit Behinderungen eine Elternassistenz zu gewähren.

 

Ziel ist, Eltern mit Behinderungen ein solches Maß an Hilfe zu bieten, dass sie den Umgang mit ihren Kindern so umfassend und selbstbestimmt wie möglich ausüben können. Dazu soll das vom Leistungsträger bereit gestellte persönliche Budget auch für Betreuung und Erziehung der Kinder eingesetzt werden können. Die Staatsregierung prüft nun, wie eine solche Regelung - die es auch in anderen Bundesländern gibt - in Sachsen mit den Leistungsträgern vereinbart werden kann.