Neues aus dem Landtag - Juni 2017

Die nachstehenden Tagesordnungspunkte der Plenarsitzungen finden Sie hier kurz zusammengefasst:   

  • Gedenken an Altkanzler Helmut Kohl
  • Erfolgreiche Wismut-Sanierung fortsetzen
  • Beamte erhalten höhere Bezüge 
  • Lehrern wird jede Überstunde vergütet
  • Industriekulturelles Erbe in Sachsen stärken
  • Neue Bund-Länder-Finanzbeziehungen – sächsische Gestaltungsfreiheit gesichert!
  • Die sorbische Sprache und Kultur weiter konsequent fördern!

Gedenken an Altkanzler Helmut Kohl
   
Mit einer Schweigeminute gedachten die Parlamentarier dem verstorbenen Altbundeskanzler Helmut Kohl. Unvergessen ist gerade in Sachsen seine Rede vor der Dresdner Frauenkirche 1989 mit den entscheidenden Worten zur Einheit unseres Vaterlandes: „Mein Ziel bleibt – wenn die geschichtliche Stunde es zulässt – die Einheit unserer Nation.“ Mit Helmut Kohl verliert die Unions-Familie den Vater der Einheit und einen großen Europäer. In Trauer und tiefer Dankbarkeit für seine Lebensleistung war es mir wie meinen Fraktionskollegen ein besonders Bedürfnis und eine Ehre einige ganz persönliche Zeilen in das Kondolenzbuch in der Frauenkirche zu schreiben.

 

Erfolgreiche Wismut-Sanierung fortsetzen

 

„15 Jahre Sanierung sächsischer Wismut-Standorte: erfolgreiche Arbeit auch in Zukunft fortsetzen“, so lautete der Titel der ersten aktuellen Debatte am Mittwoch. „Wenn wir uns heute die ehemaligen Bergbau-Landschaften in Sachsen anschauen, kann man von blühenden Landschaften sprechen. Man muss heute zweimal hinschauen, um zu sehen, wo früher Bergbau war. Die Sanierung der Wismut war in den vergangenen 15 Jahren erfolgreich und muss über das Jahr 2022 hinausgehen.“, mahnte der wirtschaftspolitische Sprecher, Frank Heidan.

 

Seit 2002 werden die Altstandorte der ehemaligen Uran-Bergbaureviere der Wismut in Sachsen saniert. Von 318 Objekten wurden 243 bis 2016 an 46 Standorten abgeschlossen. Bis Ende vorigen Jahres hat die Altlastenbeseitigung 136 Millionen Euro gekostet. Der Bund und der Freistaat Sachsen haben sich vereinbart, jeweils die Hälfte der Sanierungskosten zu tragen. Bis 2022 sind insgesamt 216 Millionen Euro kalkuliert.

 

Der CDU-Abgeordnete Alexander Krauß fordert die Fortsetzung des Engagements, denn „die Kostenschätzung für das laufende Abkommen wurde 2006 gemacht. Seitdem haben sich die Preise aber deutlich erhöht.“ Um alle Wismut-Altstandorte umweltverträglich im Sinne der Nachnutzung zu sanieren, bedarf es einer langfristigen Sicherstellung des Finanzierungsabkommen zwischen Bund und Freistaat über das Jahr 2022 hinaus. Bereits heute nutzen die CDU-Fraktion sowie die Landesregierung alle Möglichkeiten darauf hinzuwirken.

 

Beamte erhalten höhere Bezüge

 

Bereits im Februar durften sich die Angestellten des Freistaats über die Tarifeinigung zur Erhöhung der Tarifentgelte und damit ein Plus von 2,0 Prozent für 2017 und ein Plus von 2,35 Prozent ab 01. Januar 2018 freuen.

 

Im Juni verabschiedete der Sächsische Landtag den Gesetzentwurf von CDU und SPD, der die Übertragung dieser Tarifeinigung auf die Beamtenschaft im Freistaat Sachsen regelt. Mit der Gesetzesinitiative aus dem Parlament heraus, haben wir die Umsetzung erheblich beschleunigt. Bei den Verhandlungen hat sich die CDU-Fraktion für den Zahlungszeitpunkt „Julibezüge“ (also Ende Juni) eingesetzt.

Für den Doppelhaushalt heißt dies Mehrausgaben im Vergleich zum Vorjahr von rund 45 Millionen Euro in diesem und 108 Millionen Euro 2018. Außerdem werden folgende Regelungen getroffen:

  •  jeweils zum 1. Januar steigen die Anwärterbezüge um 35 Euro
  • Beamte mit einem monatlichen Grundgehalt von bis zu 3.200 Euro erhalten unter Berücksichtigung einer etwaigen Teilzeitquote in 2017 eine Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro. Versorgungsempfängern wird diese Einmalzahlung nach den jeweiligen Ruhegehalts- und Anteilssätzen gewährt.
  • Ab dem 1. Januar 2018 erhöht sich die Endstufe für alle Beamten und Richter zusätzlich um 1,12 Prozent. Die Versorgungsbezüge werden entsprechend angehoben.
  • Ab dem 1. Oktober 2018 erhalten Beamte ab der Besoldungsgruppe A 9, Richter und Staatsanwälte nach in der Regel fünfjähriger Wartezeit in der Endstufe einen ruhegehaltfähigen Zuschlag zu ihren Dienstbezügen in Höhe von 1,03 Prozent.

Lehrer erhalten Überstunden vergütet

Im Rahmen des „Lehrerpaketes“ wurde von der Regierung im November 2016 eine Vergütung von Mehrarbeit ab der ersten Überstunde für Lehrkräfte vorgesehen. Die Mittel sind eingestellt, die gesetzliche Grundlage zur Auszahlung fehlte bisher noch. Die Koalitionsfraktionen haben auch hier die Einbringung des Gesetzes übernommen und so das Verfahren deutlich beschleunigt. Die gesetzliche Regelung sieht vor, dass Lehrkräften im Schuldienst im Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Kultus bei angeordneter oder genehmigter Mehrarbeit für Unterrichtstätigkeit im gesamten Umfang der geleisteten Mehrarbeit statt Dienstbefreiung eine Mehrarbeitsvergütung zu zahlen ist. Die Erstattung ab der 1. Überstunde erfolgt rückwirkend ab dem 01. Januar 2017. Die Neuregelung ist auf vier Jahre befristet und muss nun durch eine Verordnung des Sächsischen Finanzministeriums umgesetzt werden.

Industriekulturelles Erbe in Sachsen stärken

Sachsen gilt als die Wiege der Industrialisierung in Deutschland. Über 200 Jahre Industriekultur wollen die Koalitionsfraktionen stärker ins Bewusstsein rücken. Im gemeinsamen Antrag fordern wir daher die Staatsregierung auf, eine Bestandsaufnahme zum industriekulturellen Erbe zu erstellen, um die Förderung der Industriekultur besser auszurichten. Das zu erarbeitende Konzept soll eine bessere Koordinierung und Bündelung der Maßnahmen ermöglichen, um die Förderprojekte nachhaltiger zu gestalten.

Dazu erklärte die kulturpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, Aline Fiedler: „Unser Land besitzt ein vielfältiges und einmaliges Erbe der Industriekultur. Dank der vielen haupt- und ehrenamtlichen Unterstützern ist dies heute präsent und lebendig. Mit diesem Antrag rücken wir das Thema stärker in den Fokus der kulturpolitischen Debatte. Dabei sind für mich Weiterentwicklung und Nachhaltigkeit wichtig! Wir brauchen nicht nur eine historische Betrachtung, sondern wir müssen ebenso eine Verbindung zum Heute herstellen und Brücken in die Zukunft schlagen.“

Neuregelung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen

– sächsische Gestaltungsfreiheit gesichert!

In der aktuellen Debatte „Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen“ haben die Koalitionsfraktionen ein entscheidendes Zukunftsthema für Sachsen auf die öffentliche Agenda gesetzt. Am 02. Juni hat der Bundestag die Finanzbeziehungen komplett neu geregelt. Das Verhandlungsergebnis zwischen den 16 Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin wurde dabei in den zentralen Punkten übernommen. Die CDU-Fraktion hatte auf eine Verabschiedung vor der Bundestagswahl gedrängt, um die nötige Rechtssicherheit herzustellen.

sein. „Die Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen garantiert den Erhalt unserer Gestaltungsfreiheit ab dem Jahr 2020. Möglich wurde dies, weil Ministerpräsident Stanislaw Tillich bei den Verhandlungen das Ergebnis gegenüber dem Vorschlag der Bundesregierung deutlich steigern konnte!“, würdigte Jens Michel, finanzpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion das Verhandlungsergebnis. Er betonte weiterhin, dass zukünftig keine Sonderlösung für die ostdeutschen Länder mehr notwendig sei. Die befürchtete Zäsur im sächsischen Haushalt ab 2020 mit dem Wegfall des Solidarpaktes II wurde abgewendet. Dieses Gesetz legt den Grundstein für eine weiterhin positive und dynamische Entwicklung es Freistaates Sachsens in der Zukunft.

Der Bund zahlt zukünftig deutlich mehr an die Länder, dafür erhält der Bund mehr Eingriffs- und Kontrollmöglichkeiten:

  • Ein Erhebungs- und Akteneinsichtsrecht für den Bund bei Finanzhilfen sowie ein allgemeines Weisungsrecht in der Steuerverwaltung.
  • Die Kompetenzen des Bundesrechnungshofes gegenüber den Bundesländern werden ausgeweitet.
  • Bei Maßnahmen im Bereich der Verkehrsinfrastruktur wird eine Privatisierung ausgeschlossen.
  • Die Schulbauhausförderung wird bis 2022 verlängert. Die Festlegung der Auswahl der förderfähigen Kommunen geschieht dabei im Einvernehmen mit dem Bund. Dadurch wird die unterdurchschnittliche Finanzkraft von Kommunen besser ausgeglichen.

 

Die sorbische Sprache und Kultur weiter konsequent fördern!

Ein ganz besonderes Anliegen ist der CDU von jeher die Pflege und Weitergabe der sorbischen Bräuche und der sorbischen Sprache  Wir haben daher einen gemeinsamen Antrag im Landtag verabschiedet, der die Staatsregierung beauftragt, eine Ist-Analyse der bisher durchgeführten Maßnahmen und Projekte zur Förderungen der sorbischen Sprache und Kultur zu erstellen. Der Bautzener Landtagsabgeordnete Marko Schiemann fordert: „Wir brauchen neue Impulse zum Erhalt der sorbischen Sprache. Der dazu notwendige Lehrerbedarf an den Schulen muss sichergestellt werden.“ Außerdem soll die Fortschreibung des 2012 verabschiedeten Maßnahmenplanes im Austausch mit den sorbischen Verbänden und Interessensvertretern weiter abgesichert werden.