Informationsveranstaltung zur Grundsteuerreform

Im Zuge der Grundsteuerreform müssen in Sachsen über 2,5 Millionen Grundstücke neu bewertet werden. Warum ist dies notwendig und was müssen betroffene Eigentümer beachten? Zur Beantwortung dieser und weiterer Fragen lud Christian Piwarz am 23. August Sachsens Finanzminister Hartmut Vorjohann und Frau Dr. Ute Röder, zuständige Referatsleiterin im Finanzministerium, zur gemeinsamen Diskussionsrunde ins „Volkshaus Laubegast“ ein.


Nach Begrüßung der mehr als 50 interessierten Bürgerinnen und Bürger erläuterte Finanzminister Vorjohann kurz die Hintergründe zur notwendigen Reform der Grundsteuer. 2018 hatte das Bundesverfassungsgericht das derzeitige Erhebungsverfahren für verfassungswidrig erklärt. Begründet wurde dies damit, dass die aktuelle Berechnung der Grundsteuer auf vollkommen veralteten Richtwerten basiert - in den ostdeutschen Ländern etwa aus dem Jahr 1935! Das führe zu gravierenden Ungleichbehandlungen und müsse überarbeitet werden. Ein daraufhin vom Bundestag und Bundesrat verabschiedetes Gesetzespaket sieht deshalb eine Neuregelung für die Bemessung der Grundsteuer ab dem Jahr 2025 vor.

 

Zur notwendigen Neubestimmung der Wertverhältnisse machte Finanzminister Vorjohann noch einmal deutlich, dass die Grundsteuerreform nicht auf höhere Einnahmen in den Kommunen abzielt. Vielmehr führe diese bei gleichbleibendem Gesamtaufkommen zu einem gerechteren Ausgleich der individuellen Steuerlast. Diese wird für einige höher, für andere aber durchaus auch niedriger ausfallen. So wie es das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil gefordert hatte.

 

Erläuterungen zu den notwendigen Angaben durch Grundstückseigentümer sowie Hilfestellungen für die Abgabe der Grundsteuererklärung lieferte im Anschluss Frau Dr. Röder. Grundsätzliches sowie Fragen zu Sonderfällen wurden im Austausch mit den Anwesenden ausführlich besprochen. Am Ende des Abends blieb so keine der Fragen unbeantwortet.

 

Ausführliche Informationen zum Thema und weiterführende Links stellt der Freistaat Sachsen zudem digital über das Informationsportal des Sächsischen Finanzministeriums bereit:

 

www.grundsteuer.sachsen.de