Neues aus dem Landtag - Juni 2018

In den letzten beiden Plenartagen vor der Sitzungspause standen noch einmal viele Gesetzesvorhaben und Initiative auf der Tagesordnung. Die wichtigsten Themen sind für Sie hier kurz zusammengefasst:

  • Wir brauchen den Schutz der Außengrenzen
  • Landtag beschließt Abschiebehaft und Ausreisegewahrsam
  • "Länger dienen - mehr verdienen" - Weiterentwicklung des Dienstrechts
  • Massage oder Sexarbeit? - Prostituiertenschutzgesetz verabschiedet
  • Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit Behinderung
  • Kindertagespflege als attraktives Angebot stärken!
  • "Kultur in Sachsen – gut gemacht und gut bezahlt."

  • "Opferschutz stärkt den Rechtsstaat"

 

Wir brauchen den Schutz der Außengrenzen

 

Die Sicherung der deutschen Außengrenzen thematisierte die CDU-Fraktion in der, gemeinsam mit der SPD beantragten, aktuellen Debatte „Sicherheit nach Innen braucht Sicherheit in Europa“. Die CDU-Fraktion stellte sich klar hinter den Kurs des Bundesinnenministers: „Eine europäische Lösung zur Grenzsicherung und Flüchtlingspolitik ist notwendig. Doch solange sie nicht erreicht ist, sollten wir von der Möglichkeit Gebrauch machen, Flüchtlinge an unseren Grenzen abzuweisen, die schon in einem anderen EU-Staat registriert sind oder bereits aus Deutschland abgeschoben wurden“, erklärte Innenpolitiker Christian Hartmann. Über mehr als drei Jahre sei ein gemeinsamer europäischer Weg nicht gefunden worden. „Deutschland muss jetzt endlich einen Entschluss fassen. Das sind wir unseren eigenen Bürgern schuldig. Wir wollen Menschen in Not helfen – aber wir können uns nicht um alle kümmern.“

 

Die CDU-Fraktion bleibt auch hier Ihren bereits 2015 formulierten Eckpunkten für eine konsequente Asylpolitik treu: Für uns steht außer Frage, dass wir denen helfen, die vor Krieg, Terror und Verfolgung fliehen. Das heißt aber auch, dass wir unser Land nicht überfordern dürfen und konsequent deutsches und europäisches Recht durchsetzen müssen. Dafür sind die Voraussetzungen zu schaffen. An den Grenzen müssen Kontrollen und Zurückweisungen erfolgen. Auch die Verweigerung von Herkunftsländern zur Mitwirkung an der Rücknahme von Personen bzw. Ausstellung von Passersatzpapieren sollte aus unserer Sicht nicht ohne Konsequenzen bleiben. Das Thema „Gewährung von Entwicklungshilfe“ darf in diesem Zusammenhang kein Tabu-Thema sein.

 

Weiterführende Links zur Asylpolitik:

 

Landtag beschließt Abschiebe-haft und Ausreisegewahrsam

 

Der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Christian Hartmann, begründete die Notwendigkeit der Abschiebehaft, um vollziehbar Ausreisepflichtige konsequent abzuschieben: „Fakt ist: Nicht wenige der vollziehbar Ausreisepflichtigen entziehen sich ihrer Abschiebung. Daher sind Abschiebungshaft und Ausreisegewahrsam das letzte und konsequente Mittel zur Durchsetzung der Ausreisepflicht in unserem Rechtsstaat“. Der Landtag verabschiedete mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen die zentralen Aspekte der Vollzugsgestaltung. Zahlreiche Anregungen von Sachverständigen nahmen die beiden Fraktionen in das Gesetz auf, um die Sicherheit der Einrichtungen, als auch die Bedingungen der Gewahrsamnahme bzw. Haft für die Ausreisepflichtigen zu verbessern. 

 

„Länger dienen – mehr verdienen“ – Weiterentwicklung des Dienstrechts

Im Rahmen der Novellierung des Sächsischen Dienstrechts verankerten die Koalitions-fraktionen zusätzliche Änderungen.  „Mit dem Beschluss belohnen wir diejenigen, die sich ehrenamtlich in ihrer Gemeinde als Bürgermeister engagieren. Wir würdigen die Polizei- und Justizbeamten die mehr leisten und helfen denjenigen, die im Dienst zu Schaden kamen. Das ist gute CDU-Politik!“, fasst Jens Michel, finanzpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion, die Maßnahmen zusammen.

 

Die Verbesserungen im Detail:  

1. Die Aufwandsentschädigung für die wichtige Aufgabe der ehrenamtlichen Bürgermeister und Ortsvorsteher in den kleineren Gemeinden wird erhöht. Mit der Anpassung setzen wir die Förderung des Ehrenamtes fort.

 

2. Es wird künftig einen 10-prozentigen Zuschlag für Beamte des Polizei- und Justizvollzugsdienstes geben, die über ihren Ruhestand hinaus arbeiten. Damit soll eine hohe Bereitschaft erreicht werden, die Dienstzeit zu verlängern.

 

3. Beamte, die in Ausübung ihres Dienstes einen Schaden erleiden, sollen künftig die gerichtlich zuerkannten Schmerzensgeldansprüche vom Freistaat Sachsen erstattet bekommen. Damit wird sichergestellt, dass ein Beamter auch zu seinem Recht kommt, wenn der Verursacher nicht zahlungsfähig oder –willig ist. Der Freistaat übernimmt damit den Anspruch und gegebenenfalls Aufwand und Mühen diesen auch geltend zu machen.  

 

Massage oder Sexarbeit? – Prostituiertenschutzgesetz verabschiedet

 

Mit Protest auf der Tribüne startete die Debatte zum Prostituiertenschutzgesetz. Eigentlich galt es „nur“ für das Bundesgesetz die landesrechtlichen Ausführungsbestimmungen zu regeln. Das heißt, welche Behörde ist für die neu eingeführte Anmeldung und regelmäßige Gesundheitsberatung der Prostituierten zuständig. Ziel dieser Neuregelung ist die Bekämpfung von Menschenhandel, Gewalt gegen Prostituierte und eine Verbesserung der Gesundheitsprävention für die Sexarbeiterinnen und Freier.

 

Problematisch erwies sich im Zuge der Beratung die unscharfe Definition im Bundesgesetz, nach der auch erotische bzw. exotische Massagen unter den Geltungsbereich des Gesetzes fallen. Nicht nur in Dresden sind davon zahlreiche Massagestudios betroffen. Die teils nebenberuflich Tätigen befürchten eine fehlende Abgrenzung ihrer Tätigkeit und sorgen sich um die Verwendung ihrer personenbezogenen Daten. Die Kosten für die Gesundheitsberatung an Registrierung wurden im Zuge der Expertenanhörung im Sozialausschuss des Landtages als Hemmnis für die eigentlichen Schutzziel des Gesetzes eingeschätzt. Auf Antrag der beiden Koalitionsfraktionen wurde die Kostenübernahme für die Gesundheitsberatung durch den Freistaat Sachsen geregelt. Für die Erstanmeldung ist hingegen eine Gebühr von 35 Euro zu entrichten. Mit der fehlenden Abgrenzung und der strengen Sperrgebietsverordnung für das Prostitutionsgewerbe - und damit auch die Massagestudios - in den Gemeinden werden wir uns in den kommenden Monaten befassen. Hier gilt es die unterschiedlichen Schutzziele und einen unverhältnismäßige Auflagen für die Unternehmer in Einklang zu bringen und adäquate Lösungen zu finden.   

 

Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit Behinderung

 

Interessenverbände der Menschen mit Behinderung sollen zukünftig in die Erarbeitung und Beschlussfassung der Rahmenverträge zur Ausgestaltung der Eingliederungsmaßnahmen einbezogen werden. Das hat der Sächsische Landtag auf Antrag der Fraktionen von CDU und SPD mit dem Gesetz zur „Regelung von Zuständigkeiten nach dem Sozialgesetzbuch und zur Zuständigkeit des Kommunalen Sozialverbands Sachsen" verabschiedet. Mit dem Gesetz werden wichtige bundesgesetzliche Regelungen zeitnah umgesetzt. Im Änderungsantrag der beiden Fraktionen wurde außerdem die Clearingstelle beim Beauftragten der Staatsregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen angesiedelt. Um die Transparenz und Beteiligung dieses Gremiums zu erhöhen, soll es paritätisch zusammengesetzt werden. 

Kindertagespflege als attraktives Angebot stärken!

 

Die CDU-Fraktion will die strukturelle Qualität der Kindertagespflege sachsenweit verbessern, um dieses familiennahe Betreuungsangebot für 0 – 3 Jährige zu stärken. Eltern sollen frei über die Betreuung in den ersten Lebensjahren entscheiden können. Dafür haben Sie in Sachsen mit dem zusätzlichen Landeserziehungsgeld, dem breiten Betreuungsangeboten in Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege beste Voraussetzungen.

 

Gemeinsam hatten die Bildungspolitiker von CDU und SPD einen „Runden Tischen - Kindertagespflege“ mit allen wichtigen Akteuren initiiert. Dabei wurden einige Punkte identifiziert, die von den Kommunen sehr unterschiedlich gehandhabt werden. Im Ergebnis verabschiedete der Landtag einen Antrag beider Fraktionen, in dem sie sich für die Einrichtung einer „Informations- und Koordinierungsstelle Kindertagespflege“ oder die Durchführung von „Offenen Tagen“ einsetzen, um die Angebote breiter bekannt zu machen. Die Aufnahme in die örtliche Bedarfsplanung ist ebenso zu prüfen wie eine landeseinheitliche Regelung für die Zuschüsse der Tageseltern. Gerade für Kinder mit besonderem Förderbedarf und Behinderungen kann die Tagespflege eine gute Alternative zur Kita sein. Wenn eine inklusive Betreuung erfolgt, soll sie zukünftig durch einen doppelten Landeszuschuss vergleichbar der Regelungen in den Kinderkrippen unterstützt werden. In diesem Zusammenhang ist ein Curriculum „Inklusion“ als Fortbildungsangebot zu entwickeln.

 

 

"Kultur in Sachsen – gut gemacht und gut bezahlt."

Wir halten Wort und fördern die kommunalen Theater und Orchester bei der Bezahlung ihrer Beschäftigten. Dieses klare Bekenntnis formulierte die CDU-Fraktion in der aktuellen Debatte. Sie wird den Kulturpakt der Staatsregierung zur zusätzlichen Förderung der Kultur im Haushalt verankern. Zusätzlich 40 Mio. Euro sollen dafür in den kommenden vier Jahren zusätzlich bereitgestellt werden. Vorgesehen sind die Aufstockung der Förderung der Personalkosten von Jährlich 7 Mio. Euro für die kommunalen Theater und Orchestern sowie weitere 3 Mio. Euro für die Angebote der allgemeinen Kulturförderung.

 

Gerade für die Attraktivität des Landkreisraumes, für Künstler wie Kultusbegeisterte ist dies eine wichtiges Signal, freut sich der CDU-Kulturpolitiker Octavian Ursu aus Görlitz: „Damit bleiben diese wichtigen Angebote in unseren Kulturräumen erhalten und deren sehr gute Qualität in der Fläche gesichert. Für Sachsen als Kulturland ist das essentiell. Kultur ist Heimat! Für viele Menschen gerade in den ländlichen Regionen sind die Kultureinrichtungen und Angebote vor Ort ein Teil ihrer Identität.“

 

Sachsen ist eine der dichtesten und vielfältigsten Kultuslandschaften Europas. Das spiegelt sich in der Breite wie den Besucherzahlen: hier steht Sachsen bundesweit mit absoluten Zahlen an der dritten Stelle, vor vielen anderen einwohnerstärkeren Bundesländern. Aline Fiedler belegte in der Debatte einmal mehr, dass unser Sächsisches Kulturraumgesetz ein bundesweit einmaliges Erfolgsmodell ist, das wesentlich zur Sicherung der vielfältigen Kulturlandschaft in Sachsen beiträgt. Ab 2019 wird die Förderung erstmals 100 Mio. Euro übersteigen, ein Plus von 20 % seit 2014.  

 

"Opferschutz stärkt den Rechtsstaat“

Der Landtag hat auf Antrag der Koalitionsfraktionen einen Prioritätenantrag für den Opferschutz in Sachsen beschlossen. Der CDU-Abgeordnete und Vorsitzende des Weißen Rings Sachsen Geert W. Mackenroth begründete die Initiative in der Debatte: „Wir gehen neue Wege für den Opferschutz in Sachsen. Noch viel zu oft steht nach einer Straftat der Täter im Vordergrund und das Opfer wird allein gelassen. Wir ändern das und verbessern Beratung, Betreuung und Begleitung der Opfer von Kriminalität.“

 

Bereits mehrfach haben wir den Opferschutz in dieser Legislatur verbessert. Das Gesamtsystem des Schutzes und der Unterstützung der Opfer von Straftaten soll weiter ausgebaut und durch adäquate Bausteine ergänzt werden. Der Antrag zielt in erster Linie darauf ab, die Ermittlung und Verurteilung von Tätern durch die verfahrensunabhängige Beweissicherung auch nach längerer Zeit noch möglich zu machen. Kein Täter darf sich einer späteren gerechten Strafe entziehen können, wenn das Opfer aufgrund der schlimmen Folgen seiner Tat nicht zeitnah Strafanzeige erstattet. Damit stärken wir auch das Vertrauen in den Rechtsstaat.