Neues Schulgesetz stärkt Sachsens Schulen

Gestern hat der Sächsische Landtag das neue Schulgesetz beschlossen. Es war ein langer und intensiver Weg bis zu diesem Beschluss.  Das neue Schulgesetz ist keine Revolution, sondern eine Evolution. Es ist aus meiner Sicht ein gutes Gesetz, welches das sächsische Bildungssystem weiter bringt und fit für die Anforderungen der Zukunft macht.

 

Ganz persönlich freue ich mich, dass ich dazu beitragen konnte, dass wir insbesondere in den finalen Beratungen, die sich allerdings auch über Wochen hingezogen haben, zu einem guten Ergebnis gekommen sind. Dafür bin ich allen Beteiligten dankbar.

 

Die CDU-Landtagsfraktion hat in Ihrem Online-Magazin auf der Homepage die neuen Regelungen zusammengestellt.

 

Der bildungspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Lothar Bienst verdeutlichte im die Tragweites des Beschlusses: „Das ist ein guter Tag für die Schüler, Lehrer und Eltern in Sachsen! Das letzte Schulgesetz stammt aus dem Jahr 2004. Das heute verabschiedete neue Schulgesetz entspricht modernen Maßstäben und zeitgemäßen Anforderungen. Es ist eines der wichtigsten Gesetzgebungsvorhaben in dieser Legislaturperiode!“

 

„Besonders wichtig war uns als CDU, dass wir die Oberschule weiter stärken“, ergänzte der Dresdner Bildungspolitiker Patrick Schreiber. Sie ist besonders auf den Übergang in die beruflichen Bildungswege ausgerichtet und bildet damit die Praxiselite von morgen aus. „Um die Oberschulen gegenüber den Gymnasien aufzuwerten, wird an ihnen ebenfalls eine Fachleiterstruktur etabliert.“ Im neuen Schulgesetz wird außerdem der Bestandsschutz im ländlichen Raum verankert.

 

Ein zentrales Anliegen dieser Novellierung war eine praxistaugliche Anpassung des Schulgesetzes an die UN-Behindertenrechtskonvention. Die CDU-Bildungspolitikerin Iris Firmenich: „Wir führen behutsam die Inklusion auf freiwilliger Basis ein. Außerdem stellen wir zusätzlich zum Landesprogramm Schulsozialarbeit den Kommunen Mittel zur Verfügung. Damit ist es ihnen möglich, ohne Eigenanteil an jeder Oberschule einen Schulsozialarbeiter in Vollzeit zu beschäftigen. Diese ab dem Jahr 2018 insgesamt 30 Mio. Euro jährlich kommen in erster Linie Schülern direkt zu Gute!“

 

Einige wichtige Änderungen im Überblick:

 

Planungssicherheit für Schulen und Kommunen:

  • Absenken der Klassenobergrenzen und Klassenzüge sichern die Schulstandorte im ländlichen Raum und den Oberzentren
  • Einmal gebildete Klassen, Kurse und Gruppen sollen im Abschlussjahrgang nicht mehr aufgeteilt werden.
  • Die finanzielle Unterstützung des Freistaats für GTA wird gesetzlich verankert
  • Grundschulbezirke können nur mit Einverständnis der Kommunen geändert werden

Eigenverantwortung der Schulen wird gestärkt

  • Schulleiter können erstmals Schulgirokonten (z.B. für Gelder für Klassenfahrten) einrichten, die im Namen des Freistaats geführt werden sollen.
  • Die Möglichkeit, die Stundentafel innerhalb eines Schuljahres eigenverantwortlich auszugestalten, wird gesetzlich verankert.
  • „Campus-Lösungen“ zur stärkeren Kooperation der Schulen werden gesetzlich verankert.
  • Auf Grundlage eines klaren pädagogischen Konzepts können Oberschulen und Gymnasien die Möglichkeit erhalten, jahrgangsübergreifend zu unterrichten (außerhalb Oberstufe und Kernfächer) um die Durchlässigkeit zu erhöhen.

Behutsame Einführung inklusiver Beschulung

  • Grundschulen, die freiwillig auf die vorschulische Diagnostik von „Lernen“ und „sozial-emotionale Entwicklung“ verzichten, erhalten ein verlässliches Budget, um beispielsweise unterrichtsunterstützende Fachkräfte zu engagieren.
  • Der Landtag beschließt nach Bericht des Kultusministeriums zum Inklusionskonzept bis zum Sommer 2022 über die Fortführung.
  • In einem gesonderten Entschließungsantrag in einfacher Sprache haben die Koalitionsfraktionen dieses wichtige Thema weiter untersetzt.

Maßnahmepaket zur Stärkung der Oberschulen

  • Aus Landesmitteln erhält jede Oberschule einen Praxisberater zur Stärkung der Berufs- und Studienorientierung erhalten.
  • Etablierung von Fachleitern zur Entlastung der Schulleitung und Stärkung der individuellen Förderung
  • Der Freistaat finanziert ab dem Schuljahr 2018/2019 an jeder Oberschule einen Schulsozialarbeiter
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Kernpunkte des neuen Schulgesetzes.pdf
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