Neues aus dem Landtag - Februar 2017

Die wichtigstens Themen der Plenartage wie immer kurz zusammengefasst:

  • Expertenkommission legt Ergebnisse im Fall Al-Bakr vor
  • „20. Jahrestag der Deutsch-Tschechischen Erklärung – Europa basiert auf guter Nachbarschaft“
  • Oberschule oder Gymnasium? Bildungsempfehlung hilft Eltern bei ihrer Entscheidung
  • Novellierungs des Landesjugendhilfegesetzes
  • „Entwicklung der Mink-, Marderhund- und Waschbärpopulation im Freistaat Sachsen“
  • „Kinder stärken, Kommunen entlasten, Unterhaltsschuldner heranziehen - Das neue Unterhaltsvorschussgesetz konsequent umsetzen.“

  • „Polizeiliches Handeln überprüfen, öffentliches Berichtswesen zur Arbeit der unabhängigen zentralen Beschwerdestelle Polizei einrichten“ 

Expertenkommission legt Ergebnisse im Fall Al-Bakr vor

 

Gleich zwei Regierungserklärungen und eine umfassende Beratung der Fraktionen im Landtag befassten sich mit dem Bericht der Expertenkommission zum Fall Al-Bakr. Im Oktober 2016 wurde der mutmaßliche Terrorist in Chemnitz in seiner Wohnung nicht aufgegriffen, dann aber festgesetzt und damit der geplante Terroranschlag verhindert. Noch vor der Vernehmung nahm er sich in der JVA Leipzig das Leben. Innen- und Justizministerium beauftragten umgehend eine Expertenkommission die Abläufe während der Fahndung und im Gewahrsam aufzuarbeiten.

 

Fehler wurden so nicht unter den Tisch gekehrt, sondern durch Externe deutlich benannt. Dabei hat die Expertenkommission „keine Anhaltspunkte für wissentliches oder typisch sächsisches Fehlverhalten feststellen können. Die Fehler hätten in jedem anderen Bundesland auch passieren können.“ Aber, und das benannten sowohl der Innenminister Markus Ulbig als auch Justizminister Sebastian Gemko, Fehler sind gemacht wurden. Am Schwersten wiegt im Bericht, "Aufgrund personeller und struktureller Defizite im Landeskriminalamt gab es über den gesamten Einsatz hinweg keinen funktionsfähigen Führungsstab im Sinne der Polizeidienstvorschriften. Es musste in Folge permanent reagiert und konnte nicht agiert werden." Hier ist die aktuelle Sicherheitsarchitektur eine gute Basis, es braucht aber eine enge Verzahnung der Verfassungsschutz- und der Polizeibehörden auf Landes- und Bundesebene.
 

Das Thema Sicherheit – bereits mit den ersten Erkenntnissen dieser bisher deutschlandweit einmaligen Gefahrenlage - war einer der zentralen Punkte in den Haushaltsverhandlungen der CDU-Fraktion. Zusätzliche Mittel für Personal und angepasste Ausrüstungen sind bereitgestellt. Auch das Justizministerium hat aus dem Bericht schon erste Erkenntnisse in die Praxis umgesetzt. Im Doppelhaushalt 2017/2018 erfolgte die Bereitstellung einer robusten Ausrüstung für die Sicherheitsgruppe Justizvollzug und die Mittel für Dolmetscher wurden durch die CDU-geführte Koalition erhöht. Eine „Stabstelle Justizvollzug“ zur Umsetzung der Ergebnisse der Expertenkommission wurde eingerichtet.

 

Direkt nach der Ausschuss-Sondersitzung des Innen- und Rechtsausschusses im Oktober 2016 haben wir als CDU-Fraktion gefordert, dass es an der Zeit ist, in besonderen Fällen und nach Einzelfallprüfung, die Videoüberwachung in Haftzellen zuzulassen. Jetzt wird das Staatsministerium der Justiz einen Vorschlag für die Schaffung der gesetzlichen Grundlagen erarbeiten.

 

Die unabhängigen Mitglieder der Expertenkommission waren:

Der Vorsitzende Herr Herbert Landau, ehemaliger Richter am Bundesverfassungsgericht; Frau Katharina Bennefeld-Kersten, Psychologin und ehemalige Direktorin der JVA Celle; Herr Heinz Fromm ehemaliger Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz; Herr Jürgen Jakobs, ehemaliger Inspekteur der Polizei des Landes Brandenburg.

 

 

„20. Jahrestag der Deutsch-Tschechischen Erklärung – Europa basiert auf guter Nachbarschaft“

 

Die Koalitionsfraktionen setzten mit der aktuellen Debatte zum 20. Jahrestag der Deutsch-Tschechischen Erklärung ein Zeichen für die gute Zusammenarbeit beider Staaten. In Zeiten immenser Herausforderungen für Europa ist die Erklärung für die CDU-Fraktion von höchster Aktualität: die Staaten richten den Blick partnerschaftlich in die Zukunft um gemeinsam Verantwortung für Europa zu übernehmen.

 

Am 21. Januar 1997, unterzeichneten die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik in Prag die Erklärung über die gegenseitigen Beziehungen und deren künftige Entwicklung. Die Erklärung forderte weitsichtig, die bilateralen Beziehungen nicht mit den schwierigen Fragen der Vergangenheit zu belasten, sondern den Blick in die Zukunft zu richten.

 

Aus der Erklärung gingen der Deutsch-Tschechische Zukunftsfonds und das Deutsch-Tschechische Gesprächsforum hervor. Diese Institutionen bringen seit fast zwei Jahrzehnten Bürger unserer beiden Länder zusammen. „Seit 2012 unterhält die Staatskanzlei ein Verbindungsbüro in Prag, das durch Beratung und Veranstaltungen zum sächsisch-tschechischen Austausch beiträgt. Das Verbindungsbüro hat einen wichtigen Anteil an der positiven Entwicklung der sächsisch-tschechischen Beziehungen.“, würdigt Marco Schiemann MdL, Mitglied des Deutsch-Tschechischen Gesprächsforum, das Engagement Sachsens.

 

Die Tradition wird auch in diesem Jahr weitergeführt. Am 29./30. Januar 2017 findet in Prag eine Veranstaltungsreihe anlässlich des Jubiläums der Deutsch-Tschechischen Erklärung statt. Die CDU-Fraktion hat dafür den tschechische Generalkonsul Jiri Kuděla eingeladen.

 

 

Oberschule oder Gymnasium? Bildungsempfehlung hilft Eltern bei der Entscheidung

 

„Die Bildungsempfehlung ist ein bewährtes Instrument für den Bildungsweg der Schüler. Dies hat sich auch in verschiedenen Leistungsvergleichen gezeigt, bei denen Bayern und Sachsen – die einzigen Bundesländer, die bislang noch eine verbindliche Übergangsregelung hatten – oft an der Spitze standen. Das verfassungsrechtlich verbriefte Recht der Eltern zur Wahl des weiteren Bildungsweges ist dabei dennoch oberste Richtschnur. Die Bildungsempfehlung hat dabei orientierenden Charakter,“ begründet Lotar Bienst, Bildungspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion, den Antrag der Koalitionsfraktionen zur Aufnahme der Bildungsempfehlung in das aktuelle Schulgesetzt.

 

Beim Übergang von der Grundschule zur weiterführenden Schule wird in Sachsen damit weiterhin eine Bildungsempfehlung ausgesprochen. Die Kriterien für die Empfehlung fanden sich bisher nicht im Schulgesetz, sondern in einer Verordnung. Diesen Zustand hatte Ende Oktober 2016 das Sächsische Oberverwaltungsgericht für rechtswidrig erklärt. Zudem verwies es auf die in der sächsischen Verfassung verankerte besondere Bedeutung des elterlichen Wahlrechts beim Zugang zu den verschiedenen Schularten.

 

In den Beratungen mit dem Koalitionspartner war für die CDU-Fraktion von besonderem Gewicht, auch die bewährte Regelung eines erforderlichen Notendurchschnitts von mindestens 2,0 für den Zugang zum Gymnasium zu erhalten. Alles andere würde die Oberschule schwächen, statt stärken. Dabei ist die Stärkung der Oberschule eines der zentralen Ziele, denen die Neufassung des Schulgesetzes Rechnung tragen soll.

 

Eine zügige Regelung außerhalb der derzeit stattfindenden Überarbeitung des Schulgesetzes war notwendig, um für die jetzt stattfindende Erstellung der Bildungsempfehlungen für die Viertklässler für Eltern und Lehrer Sicherheit zu schaffen.

 

 

Novellierung des Landesjugendhilfegesetzes

 

Das Gesetz stellt die Verteilung der unbegleiteten minderjährigen Ausländer (UMA) in Sachsen sowie die Beteiligung des Freistaates an den Mehraufwendungen der Landkreise und kreisfreien Städte für die Unterbringung, Betreuung und Versorgung dieses Personenkreises sowie der jungen Volljährigen mit Jugendhilfebedarf auf eine gesetzliche Grundlage.

 

Mit der Verabschiedung dieser Gesetzesänderung im Landtag werden nicht nur die im November vom Bundestag verabschiedeten neuen Regelungen auf Landesebene umgesetzt. Die Kommunen begrüßen vor allem auch die Ausschöpfung der Rahmenregelungen:

 

Die Neuregelung sorgt für Rechtssicherheit bei Klagen gegen die Entscheidung des Jugendamtes bei Altersfeststellungen. Zukünftig sind Vorverfahren ausgeschlossen. Dass heißt, ein aufschiebendes Widerspruchsverfahren gegen die Altersfeststellung ist nicht mehr möglich, der Klageweg steht weiter offen, ohne das bis zum Entscheid ein Recht auf Leistungsbezug im Sinne des SGB VIII besteht.

 

Neu ist außerdem, dass Einrichtungen im Ausnahmefall ihren Betrieb der Unterbringung von Jugendlichen ohne Einverständnis durch das Landesjugendamt führen können. Somit ist eine Unterbringung der UMA`s, bei einem möglichen Zustrom auch bei nicht ausreichender Anzahl von erlaubten Einrichtungen abgesichert.

 

Zusätzlich hat der Landtag die Voraussetzung für eine medizinische Untersuchung auf Kosten des Freistaates geschaffen. Das Jugendamt kann diese zukünftig anordnen, sollte sie noch nicht erfolgt sein. Die Kommunen und Landkreise lassen wir bei ihrer Aufgabe nicht allein. Sie erhalten Planungssicherheit durch eine Pauschale von 843,50 Euro je Person und Quartal für die Unterbringung, Betreuung und Versorgung. Die kommunalen Spitzenverbände, die Verbände der Träger der freien Jugendhilfe und den Vereinigungen sonstiger Leistungserbringer in Sachsen können zukünftig Rahmenverträge für die Bereiche Hilfen für junge Volljährige und für UMA´s abschließen.

 

Der Gesetzentwurf wurde auch von der kommunalen Ebene begrüßt und stellt klar, unter welchen Voraussetzungen ausländische Kinder und Jugendliche Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe in Anspruch nehmen bzw. erhalten können.

 

 

„Entwicklung der Mink-, Marderhund- und Waschbärpopulation im Freistaat Sachsen“

 

In Sachsen kommen Mink, Marderhund und Waschbär nahezu flächendeckend vor. Durch das Wanderverhalten der Jungtiere, teilweise auch in urbane Gebiete, ist mit einer weiteren Ausbreitung dieser drei Wildtierarten zu rechnen. CDU und SPD beauftragen die Staatsregierung in ihrem Antrag wissenschaftlich prüfen zu lassen, welche Maßnahmen die zunehmenden wirtschaftlichen Schäden und die mögliche Übertragung von Krankheiten verhindern können.

 

Alle drei Tierarten gelten in Fachkreisen auch als Wilderer. Sie fressen insbesondere Vogeleier, Grasfrösche, Erdkröten oder geschlüpfte Sumpfschildkröten und deren Eier. Damit werden sie zum Problem für andere Tierarten. Es wird vermutet, dass ganze Brutkolonien, z. B. in der Lausitz, durch den Waschbären an den Rand der Ausrottung gebracht wurden. Aus Sicht der CDU-Fraktion müssen mit Partnern aus Wissenschaft und Wirtschaft Ansätze gefunden werden, um die Reproduktionsrate der Tierarten wirksam zu reduzieren. Außerdem muss die Bevölkerung auf dieses Problem stärker hingewiesen werden, um beispielsweise Nahrungs- und Unterschlupfmöglichkeiten von Waschbären zu minimieren.

„Kinder stärken, Kommunen entlasten, Unterhaltsschuldner heranziehen - Das neue Unterhaltsvorschussgesetz konsequent umsetzen.“

 

In der aktuellen Debatte zum Unterhaltsvorschuss würdigte die CDU-Fraktion die schnelle Einigung zwischen Bund und Ländern, um Alleinerziehende deutlich besser zu stellen. Zukünftig haben auch Kinder im Alter von 12 Jahren bis zum vollendeten 18. Lebensjahr einen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss.

 

Vor allem alleinerziehende Mütter sind darauf angewiesen, dass der Staat einspringt, wenn die finanzielle Unterstützung des Kindsvaters ausbleibt. Die Kosten für den Vorschuss tragen nunmehr zu 40 % der Bund und jeweils mit 30 % beteiligt sich der Freistaat Sachsen und die jeweilige Kommune. Die Gesetzesänderung haben die Koalitionsfraktionen bereits in den Haushaltsverhandlungen berücksichtig und 20 Millionen Euro zusätzlich bereitgestellt. Besonders wichtig ist uns, dass es weiterhin keine Einkommensgrenze für den alleinerziehenden Elternteil zur Inanspruchnahme geben wird. In der Debatte machte die CDU aber auch deutlich, dass es unerträglich ist, wenn ein Elternteil sich aus der Verantwortung für die eigenen Kinder stiehlt. Der Unterhaltsvorschuss darf kein Freibrief sein, sich trotz finanziellen Möglichkeiten nicht an den Lebenserhaltungskosten des Nachwuchses zu beteiligen. Hier ist der Staat vor allem in der Aufgabe, die Unterhaltskosten einzutreiben. Die Rückholquoten müssen deutlich erhöht werden. Wenn im Landkreis Zwickau jeder 10 Euro, in Leipzig aber nur jeder 3 Euro eingezogen werden kann, dann ist dies ein deutliches Zeichen, dass einzelne Kommunen dieser Aufgabe nicht ausreichend nachkommen.

 

Die Reform tritt zum 1. Juli 2017 in Kraft, so haben die Kommunen die notwendige Zeit eine reibungslose Antragstellung sicherzustellen. Der Unterhaltsvorschuss für Kinder von 12 bis zum vollendeten 18. Lebensjahr soll 268 Euro monatlich betragen. Zum Vergleich werden für 0 bis 5 Jahre 150 Euro und für Kinder zwischen 6 und 11 Jahre 201 Euro ausgezahlt. Die derzeitige Höchstbezugsdauer von 72 Monaten wird aufgehoben.

 

 „Polizeiliches Handeln überprüfen, öffentliches Berichtswesen zur Arbeit der unabhängigen zentralen Beschwerdestelle Polizei einrichten“

 

Seit 5. Januar 2015 ist eine unabhängige zentrale Beschwerdestelle der Polizei im Sächsischen Innenministerium eingerichtet. Damit wurde bereits vor zwei Jahren ein wichtiger Punkt des Koalitionsvertrages umgesetzt. „Dabei ging es der CDU mit Nichten um die Überwachung der Polizeibeamten. Unser Misstrauen gilt den Rechtsverletzern, nicht der Polizei!“, machte Roland Pohle für unsere Fraktion im Landtag deutlich. Durch die Einrichtung der Beschwerdestelle sollte das Vertrauen der Bevölkerung zur Polizei weiter gestärkt werden. Bürgern, aber auch die Polizeibeamten selbst, können ihre Sorgen, Hinweise, Anregungen und Beschwerden direkt an die zentrale Stelle richten. Beide Adressatengruppen haben diese Möglichkeit auch in Anspruch genommen.

 

Insgesamt 216 Beschwerden sowie 545 Anfragen, Hinweise und Bitten gingen ein. Nur 20 Fälle erwiesen sich als begründet, 35 als teilweise begründet. Die von Einigen – auch im Sächsischen Landtag - kontinuierlich vorgetragene Polizeischelte ist damit nachweislich nicht gerechtfertigt. Bei den tausenden Einsätzen unserer Polizeibeamten im letzten Jahr sind 55 Fehler bei der Fülle an Rechtsbrechern aller Couleur eher beeindruckend wenig.

 

Auf Antrag der Regierungsfraktionen hat der Landtag im Februar einen Bericht über die bisherige Arbeit und ein zukünftig regelmäßiges Berichtswesen der Beschwerdestelle eingefordert. Wir erachten es als erforderlich, dass die unabhängige zentrale Beschwerdestelle Leitlinien für ihre Arbeit erhält, die vor allem den Umgang mit den Erkenntnissen aus der Arbeit sowie den Umgang zwischen Beschwerdestelle und den Polizeidienststellen regelt. Nur wenn Fehler genau analysiert werden, kann die sächsische Polizei ihre Ausbildung und Arbeitsweise weiter verbessern. Außerdem werden den politischen Akteuren Informationen an die Hand gegeben, um die Rahmenbedingungen für die Beamten weiter zu verbessern.