Neues aus dem Landtag - Dezember 2015

  • Zukunftsweisend für Sachsen: Neuregelung der Bund-Länder-Finanzbeziehung
  • Stärkung der kommunalen Investitions- und Finanzkraft - Brücken in die Zukunft
  • Wachpolizeidienst stärkt die Sicherheit in Sachsen
  • Europa für Sachsen nutzen - Europapolitische Schwerpunkte der Staatsregierung
  • Aktuelle Debatte „Außenwirtschaft – Wachstumsmotor für die sächsische mittelständische Wirtschaft"
  • Enquete-Kommission „Sicherstellung der Versorgung und Weiterentwicklung der Qualität in der Pflege älterer Menschen im Freistaat Sachsen“
  • Aktionsplan: Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
  • Änderungen in der Sächsischen Bauordnung
  • Neues Personalvertretungsgesetzes

Zukunftsweisend für Sachsen: Neuregelung der Bund-Länder-Finanzbeziehung

 

2019 laufen der Länderfinanzausgleich und der „Solidarpakt II“ aus. Wenig ist für die Zukunftsfähigkeit Sachsens so entscheidend wie die seit einem Jahr heftig umstrittene Neuregelung der Steuerumverteilung zwischen Bund und Ländern. Unter der Überschrift „Länder-Finanz-Ausgleich neu ordnen – Sachsens Zukunftsfähigkeit sichern" haben die Koalitionsfraktionen von CDU und SPD daher dieses Thema in den Landtag gehoben. Anlass waren die am 03. Dezember von den Ministerpräsidenten einstimmig verabschiedeten Eckpunkte zur Neuregelung der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern - Ein Erfolg für Sachsen!

 

Der Freistaat behält ein gutes und verlässliches finanzielles Fundament. Die CDU-Fraktion dankte Stanislaw Tillich, unserem Regierungschef ist es gelungen, dass Sachsen am Ende sogar besser dastehen könnte als heute.

 

Im Kompromiss der Landeschefs werden der Umsatzsteuervorwegausgleich und wie geplant die Solidarpaktmittel abgeschafft. Zukünftig soll die Umsatzsteuer einwohnerbezogen mit finanzkraftabhängigen Zu- und Abschlägen bundesweit einheitlich verteilt werden. Außerdem wird die kommunale Finanzkraft künftig mit 75 Prozent statt bisher 64 Prozent berücksichtigt. Der Bund soll ergänzend Ländern mit finanzschwachen Kommunen Gemeindefinanzkraft-Zuweisungen in Höhe von circa 1,5 Milliarden Euro zahlen. Dieser neue Finanzmechanismus gleicht den Wegfall der bisherigen Sonderregelungen für Ostdeutschland vollends aus. Im Ergebnis erhalten diese keine Sonderleistungen zum Abbau teilungsbedingter Sonderlasten, sondern sind mit ihren strukturellen zusätzlichen Finanzbedarfen nach klar abgrenzbaren Prinzipien in die allgemeine bundespolitische Finanzstruktur integriert. Gleichzeitig ist es gelungen, die letzte Rate der Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen, immerhin 547 Millionen Euro im Jahr 2019, in dieses System einzubauen.

 

Kritisch betrachtet die CDU-Fraktion allerdings die geplanten Gemeinschaftsanleihen. Schuldenländer können vom besseren Rating des Bundes profitieren, während alle Bundesländer nach außen für Kredite gemeinsam haften sollen. Die Folgen schlechter wirtschaftender Bundesländer werden sich in den Zinsen aller niederschlagen und zum Teil uns alle treffen.

 

Stärkung der kommunalen Investitions- und Finanzkraft - Brücken in die Zukunft

 

Der Sächsische Landtag hat das Gesetz zur Stärkung der kommunalen Investitions- und Finanzkraft und damit das Investitionsprogramm „Brücken in die Zukunft“ verabschiedet. Bereits 3 Monate nach dem sich Staatsregierung, Regierungskoalitionen und die kommunalen Spitzenverbände auf das Paket geeinigt hatten, stehen den Kommunen insgesamt 800 Millionen Euro für Investitionen und Infrastrukturmaßnahmen zur Verfügung.

 

Die Debatte zum Investitionspaket im Novemberplenum wurde nochmals aufgelegt: die polemische Kritik der Linken am Paket, entlarvte die CDU als ungerechtfertigtes Oppositionsgetöse: Der Freistaat „veredelt“ 156 Millionen Euro, die der Bund für Investitionen finanzschwacher Kommunen zur Verfügung gestellt hat, mit jeweils 322 Millionen Euro Landes- und Kommunalmitteln. Der aufgelegte Fond beschränkt weder die antragsberechtigten Kommunen noch den Verwendungszweck. Die Hälfte des Fonds ist den kreisfreien Städten vorbehalten, in denen ca. 1/3 der Sachsen leben.

 

Der Fond beinhaltet eine Investitionspauschale. Damit können staatliche Fördermittel für infrastrukturelle Investitionen in die Grundversorgung auch kofinanziert werden. Beachtlich ist zudem, die Förderquote von 75 %. Das liegt deutlich über den üblichen Quoten der parallel weiterlaufenden Förderproramme. Beispielsweise übernimmt der Freistaat für Schulbaumaßnahmen höchsten 40 % der förderfähigen Kosten. Zudem sind die Mittel für Infrastrukturmaßnahmen überjährlich bis zum Jahr 2020 abrufbar. Damit versetzt der Freistaat alle Kommunen in die Lage, die Mittel auch einzusetzen und schafft eine dauerhafte Investitionsperspektive.

 

Darüber hinaus stellt der Freistaat 81 Millionen Asylmittel für die Kommunen noch in diesem Jahr bereit. 2016 sind Mittel in Höhe von 60 Millionen Euro vorgesehen.

 

Während andere Bundesländer in Zeiten der Flüchtlingsherausforderung über Kürzungen nachdenken, können wir dank vorbildlicher Finanzpolitik handeln und die Kommunen bei ihren Investitionen in die Zukunft tatkräftig unterstützen.

 

Wachpolizeidienst stärkt die Sicherheit in Sachsen

Mit den Stimmen von CDU und SPD führt Sachsen den Wachpolizeidienst wieder ein. Das Gesetz aus der Feder der Koalitionsfraktionen entlastet die regulären Kräfte aus Landes- und Bereitschaftspolizei kurzfristig durch 550 ausgebildete Wachpolizisten und eröffnet zusätzliche Kräfte für den regulären Polizeidienst zu gewinnen. Wachpolizisten können sich für eine Laufbahn im Mittleren Dienst mit verkürzter Ausbildungszeit bewähren.

 

Damit reagieren die Regierungsfraktionen auf das erweiterte Aufgabenspektrum und die stark gestiegene Einsatzbelastung der sächsischen Polizei im Zusammenhang mit der Absicherung von Großdemonstrationen und Fußballspielen, der Bewachung von Flüchtlingsunterkünften und steigender Grenzkriminalität in den letzten Monaten. Aufgrund der bedarfsgerechten Ausbildung im Polizeidienst, stehen Polizisten nicht auf dem freien Arbeitsmarkt zu Verfügung. Die Wiedereinführung des Wachpolizeidienstes ermöglicht, unverzüglich die Freisetzung der Polizeikräfte für Aufgaben des täglichen Dienstes, vor allem aber für besondere Einsatzlagen. Die gestaffelte dreimonatige Ausbildung der Wachpolizei wird für die ersten Kräfte bereits ab Februar 2016 beginnen. Sie werden die regulären Polizeikräfte beim Objektschutz und in der Personenbewachung entlasten.

 

Daneben bekräftigte die CDU in der Debatte aber auch, dass weitere Schritte erforderlich sind, um Sicherheit und Ordnung langfristig zu garantieren. Ein personeller Aufwuchs der Polizei mit 1000 zusätzlichen Beamten, solle bereits im folgenden Jahr durch zusätzliche Ausbildungskapazitäten angegangen und die Bereitschaftspolizei mit einem weiteren Zug aufgestockt werden.

 

Im Ergebnis der Anhörung im Innenausschuss haben die Regierungskoalitionen zudem beschlossen, dass geeignete Angehörige der Wachpolizei bereits vor Ende des auf zwei Jahre befristeten Arbeitsverhältnisses und damit „nahtlos“ in den Vorbereitungsdienst der Polizei übernommen werden können. Mit der Wachpolizei hat Sachsen nach den Terroranschlägen im September 2001 bereits gute Erfahrungen gemacht. Vom April 2002 bis 2006 wurden die Wachpolizisten auch damals zur Bewachung von Gebäuden eingesetzt. Andere Bundesländer verfügen dauerhaft über vergleichbare Kräfte.

 

Europa als Chance für Sachsen nutzen - Europapolitische Schwerpunkte der Staatsregierung

 

Wichtige Entscheidungen für Sachsen werden zunehmend auf europäischer Ebene getroffen. Mit einem gemeinsamen Antrag beauftragen CDU und SPD die Staatsregierung die „Europapolitischen Schwerpunkte der Staatsregierung“ zu konkretisieren und weiterzuentwickeln. Dem Freistaat ist es in der Vergangenheit gelungen, im Bereich der europäischen Strukturfonds für die Förderperiode 2007-2013 Sonderzuweisung für strukturschwache Regionen zu verankern. Außerdem konnten die sächsischen Interessen bei Förderung von Schlüsseltechnologien und bei den transeuropäischen Bahnnetzen (z.B. Verbindung Athen – Dresden) erfolgreich platziert werden. Ebenso konnte Sachsen die Europäische Union auf die Herausforderungen des sich abzeichnenden demografischen Wandels aufmerksam machen.

 

Zentrales Ziel sächsischer Europapolitik ist für die CDU, den bisherigen Aufholprozess weiter voranzutreiben. Daher muss dem Werben um eine angemessene Mittelausstattung und um eine spürbare Verwaltungsvereinfachung europäischer Förderpolitik entscheidende Bedeutung zugemessen werden. Bei einer Neuausrichtung der Kohäsions-, Forschungs- und Landwirtschaftspolitik wird sich Sachsen frühzeitig aktiv einbringen.

 

Auch die intensive Pflege der Beziehungen zu unseren unmittelbaren Nachbarn der Republik Polen und der Tschechischen Republik genießen für die CDU-Fraktion einen hohen Stellenwert. Zukünftig muss die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in Europa finanziell besser ausgestattet und die inhaltlichen Zielsetzungen weiterentwickelt werden, um den grenzüberschreitenden Nahverkehr und die Sicherheit in den Grenzregionen zu stärken. Mit der Einrichtung der Verbindungsbüros in Breslau und Prag hat Sachsen bereits ein Zeichen gesetzt.

 

Die Staatsregierung hat in einer ihrer Kabinettssitzungen bereits Mitte September 2015 die folgenden europapolitischen Schwerpunkte beschlossen:

- Forschung, Entwicklung und Innovation

- Ausbau der digitalen Infrastrukturen und des digitalen Marktes

- EU-Förderung nach 2020

- EU-Migrationspolitik (einschließlich Asylpolitik) sowie Sicherung des Fachkräftebedarfs

- Energie, Umwelt und Verkehr

 

Aktuelle Debatte „Außenwirtschaft – Wachstumsmotor für die sächsische mittelständische Wirtschaft"

 

Die sächsischen Exporte von Waren und Dienstleistungen sind im ersten Halbjahr 2015 um 14 Prozent gestiegen. Damit verzeichnet Sachsen bundesweit das größte Wachstum und die bisher höchste Steigerungsrate der sächsischen Außenwirtschaft. Die Bedeutung der Außenwirtschaft für den sächsischen Mittelstand thematisierten die Koalitionsfraktionen aus diesem Anlass in der letzten aktuellen Stunde 2015.

 

Vornehmlich ist der Aufschwung getragen vom Kraftfahrzeugbau (48 Prozent aller Exporte = 9,5 Milliarden Euro), gefolgt vom Maschinenbau (+9 Prozent) und elektrotechnischen Erzeugnissen (+5 Prozent) . Einerseits sichern diese Erfolge die wirtschaftliche Entwicklung in Sachsen, andererseits unterstreichen die Zahlen auch die wachsende Abhängigkeit von der Entwicklung auf den Auslandsmärkten. Dabei fordern Auftragsschwankungen und Konjunktureinbrüche wie in China zunehmend mehr Flexibilität und Anpassungsfähigkeit von unseren mittelständischen Unternehmen.

 

Weiteres wirtschaftliches Wachstum setzt auch die richtigen Rahmenbedingungen voraus: So verschlechtern die Restriktionen bei Zeitarbeit und Werkverträgen und die überproportionalen Steigerungen der Effektivlöhne im Verhältnis zur Produktivität die Wettbewerbsposition unserer Unternehmen. Auch die Umgehung der Russland-Sanktionen, durch andere Länder, schwächt die sächsische Außenwirtschaft. So legten z.B. zwischen Januar und November 2014 die russischen Importe aus den USA um 15 Prozent und aus der Schweiz um 12 Prozent zu.

 

Die CDU-Fraktion machte in der Debatte deutlich, dass die Grundlage der sächsischen Wettbewerbsfähigkeit innovative Produkte sind. Forschungsförderung, Wissenstransfer und Patententwicklung sind dabei besondere Herausforderungen für unseren Mittelstand. Die CDU hat die notwendigen Fördermittel für eine konstruktive Wirtschaftspolitik im aktuellen Haushalt zur Verfügung gestellt.

Enquete-Kommission „Sicherstellung der Versorgung und Weiterentwicklung der Qualität in der Pflege älterer Menschen im Freistaat Sachsen“

Auf Antrag der Regierungskoalitionen hat der Sächsische Landtag die Einsetzung einer Enquete-Kommission beschlossen. Sie ist damit beauftragt, den aktuellen Stand der Pflege in Sachsen aufzuarbeiten, Defizite bei der Qualität der Betreuung und Pflege älterer Menschen im Freistaat aufzudecken und dafür mögliche Lösungen zu finden. Außerdem soll der Sonderausschuss Antworten auf zukünftige Herausforderungen im Bereich der Pflege und der Versorgung von älteren Menschen finden.

 

CDU-Obmann der Enquete-Kommission ist Patrick Schreiber. Der 36 jährige Dresdner ist Pflegepolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion und wird auch den entsprechenden Fraktionsarbeitskreis leiten. Im Januar 2016 soll das 20-köpfige Gremium die Arbeit beginnen und ihren Bericht im Dezember 2017 vorlegen.

 

Aktionsplan: Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

 

In dem gemeinsamen Antrag „Stand der Erarbeitung des Aktionsplanes der Staatsregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention“ haben die Koalitionsfraktionen die Staatsregierung aufgefordert, über den aktuellen Arbeitsstand zu berichten. Auskunft wollen sie dabei über Grundinhalte des Aktionsplanes, die Zusammenarbeit mit den Betroffenen und den zuständigen Verbänden bei der Erstellung des Berichts, den Arbeitsstand der fünf thematischen Arbeitsgruppen und deren Einbindung bei Querschnittsthemen. Zudem wollen sie erfahren ob und gegebenenfalls welche Maßnahmen durch den Sächsischen Landtag bereits im Jahr 2016 umgesetzt werden können. In dem Antrag bieten die Koalitionsfraktionen ihre Unterstützung bei der Erstellung des Aktionsplanes an.

 

Ursprünglich war vorgesehen, den Plan bereits 2015 zu erstellen. Um eine umfassende Beteiligung von Verbänden sowie aller Ministerien zu ermöglichen, wurde die Verabschiedung auf das kommende Jahr verschoben. Ziel des Aktionsplans soll es sein, strategische Ansätze und konkrete Handlungsmaßnahmen zur gleichberechtigten und selbstbestimmten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft zu erarbeiten.

 

Änderungen in der Sächsischen Bauordnung

 

Eine neue Bauordnung hat der Sächsische Landtag verabschiedet. Das Gesetz aktualisiert das sächsische Baurecht und setzt die Vereinbarungen des Koalitionsvertrages um. Es werden Anpassungen an die Musterbauordnung vorgenommen und Vereinfachungen unter anderem bei der Nachbarbeteiligung aufgenommen. Die Neuregelung regelt den Einbau von Rauchwarnmeldern für Neubauten. Mit dem Gesetz wird bestehendes EU-Recht und Bestimmungen der UN-Behindertenrechtskonvention umgesetzt.

 

In den Anhörungen des Gesetzgebungsverfahrens haben sich die Fraktionen auf eine Kombinationslösung bei der Stellplatzpflicht geeinigt: die Beibehaltung der gesetzlichen Regelungen und die Satzungshoheit der Kommunen für abweichende Regelungen. Ziel des Gesetzes ist es, leichtere Anforderungen für die Personalbesetzung der unteren Bauaufsichtsbehörden umzusetzen. Die Neuregelung berücksichtigt die Seveso-III-Richtlinie und verlängert die Einführung des qualifizierten Brandschutzplaners.

 

Neues Personalvertretungsgesetzes

 

Die Abgeordneten haben ein neues Personalvertretungsgesetz beschlossen. Das Gesetz schafft ein zeitgemäßes und praktikables Personalvertretungsgesetz mit erweiterten Mitbestimmungsrechten für die Arbeitnehmer. Im Gesetzgebungsprozess ist es der CDU-Fraktion gelungen, die Verselbständigung von Nebenstellen und Teildienststellen in den Kommunen sowie die Beteiligung der Personalvertretung bei ordentlichen und außerordentlichen Kündigungen zu erhalten. Außerdem werden länderübergreifende Dienststellen weiterhin als selbstständige Dienststellen im Sinne der Neuregelung geführt.

 

In den Anhörungen konnten die Koalitionsfraktionen mehr Mitbestimmungsrechte für die Angestellten erzielen. Mitbestimmen können nun Angestellte auch bei Teleheimarbeit, bei der Aufstellung und Anpassung des Frauenförderplans und beim dienststelleninternen Gesundheitsmanagement. Außerdem werden Hauptschwerbehinderte stärker einbezogen und die Vorstände mit drei, statt zwei Personen, besetzt.