Neues aus dem landtag - oktober 2015

  • Aktuelle Debatte: „Sucht in Sachsen – Herausforderungen meistern, Prävention stärken"
  • Antrag: „Sachsen Digital – Digitale Entwicklung und Breitbandversorgung im
  • Freistaat Sachsen voranbringen"
  • Das Leid ehemaliger DDR-Heimkinder in Behinderteneinrichtungen und Psychiatrie bewältigen
  • 25 Jahre Parlamentarismus in Sachsen
  • Antrag: „Familienhebammen“
  • Betreuungsvereine und ehrenamtliche Betreuung stärken!



Aktuelle Debatte: „Sucht in Sachsen – Herausforderungen meistern, Prävention stärken"

 

Der 10-Punkte-Plan der Staatsregierung gegen Crystal war Anlass für die aktuelle Debatte im Sächsischen Landtag. Der Plan wurde im Mai 2014 von der Staatsregierung verabschiedet. Der im September 2015 vorgelegte erste Zwischenbericht fasst die aktuelle Situation zum Crystalkonsum im Freistaat Sachsen zusammen.

 

Demnach sind 71 Prozent der Erstkonsumenten jünger als 19 Jahre. Immer mehr junge Menschen suchen Hilfe in einer ambulanten Suchthilfeeinrichtung. Ziel des Berichts ist eine verbesserte Prävention und mehr Beratung und Unterstützung für Suchtkranke und Suchtgefährdete. Im laufenden Doppelhaushalt stehen erstmalig rund 1,3 Millionen Euro für entsprechende Projekte zur Suchtprävention und Suchtkrankenhilfe zur Verfügung.

 

Auch die sächsischen Suchtberatungs- und -behandlungsstellen erhalten mehr finanzielle Mittel. Diese wurden um eine Million Euro auf 5,1 Millionen Euro aufgestockt. Ein Suchtberater je 20.000 Einwohner ist das Ziel. In Dresden, Leipzig und dem Vogtlandkreis ist dieser Standard bereits erfüllt. Derzeit liegt das durchschnittliche Verhältnis bei 1:23.000 Einwohnern.

 

Außerdem gibt es verschiedene Maßnahmen, um dem umfassenden Informationsbedarf über die aktuelle Situation in Sachsen zu bedienen. Unter anderem wurden spezielle Fortbildungsveranstaltungen von allen Regionalstellen der Sächsischen Bildungsagentur durchgeführt. Das Angebot richtete sich vor allem an Ansprechpartner für Gesundheitsförderung und Suchtprävention sowie die Beratungslehrer aller Schularten.

 

Ein weiterer Schwerpunkt in der Debatte war der Anstieg des Cannabiskonsums bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Freistaat Sachsen. So wird nach neuen Studienergebnissen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zum Cannabiskonsum junger Menschen in Deutschland ein Anstieg des Cannabiskonsums dokumentiert. 17,7 Prozent der jungen Erwachsenen im Alter von 18 bis 25 Jahren gab an, in den vergangenen zwölf Monaten mindestens einmal Cannabis konsumiert zu haben. Im Jahr 2008 waren es noch 11,6 Prozent. Der Anteil derer, die regelmäßig konsumieren – mehr als zehnmal in den letzten zwölf Monaten – ist somit in dieser Altersgruppe von 3,1 Prozent im Jahr 2008 auf aktuell 4,6 Prozent angestiegen. Aber auch legale und gesellschaftlich anerkannte Suchtstoffe wie Alkohol stehen im Mittelpunkt der Diskussion. Auch hier muss weiterhin Missbrauch mit all seinen schweren Folgen eingedämmt werden.


Antrag: „Sachsen Digital – Digitale Entwicklung und Breitbandversorgung im

Freistaat Sachsen voranbringen"

 

Einstimmig unterstützt der Landtag den gemeinsamen Antrag von CDU und SPD und somit den Ausbau der Breitbandversorgung und die Einführung einer flächendeckenden Internetversorgung im Freistaat. Die Staatsregierung soll dabei einen Bericht über den derzeitigen Stand des Breitbandausbaus sowie die in Sachsen vorhandenen Hard- und Softwareentwicklungskapazitäten erstellen und bis Ende des Jahres eine Konzeption für die Koordinierung des Querschnittsthemas Digitalisierung vorlegen.

 

In dem Antrag fordern CDU und SPD den flächendeckenden Ausbau des 50-Mbit schnellen Internets. Derzeit liegt die Breitbandverfügbarkeit in Sachsen im Bereich 50-MBit bei 46,6 Prozent der Haushalte – der Bundesdurchschnitt beträgt 66,1 Prozent. Dabei gibt es große Disparitäten zwischen den städtischen und ländlichen Regionen. Investitionen in den Breitbandausbau und der Aufbau eines Softwareforschungsinstituts gehören für die CDU-Fraktion deshalb zu den wichtigsten Zukunftsthemen. Weitere Forderungen sind die Förderprogramme technologieneutral und KMU-gerecht zu gestalten und die konkreten Ansatzpunkte für den weiteren Ausbau des Mikroelektronik-Standortes Sachsen zu definieren. Die Koalitionsfraktionen haben für den Ausbau der digitalen Infrastruktur im laufenden Doppelhaushalt 200 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Hinzu kommen 80 Millionen Euro aus EFRE-Mitteln sowie Mittel aus der digitalen Dividende II - voraussichtlich 31,8 Millionen Euro.


Das Leid ehemaliger DDR-Heimkinder in Behinderteneinrichtungen und Psychiatrie bewältigen

 

Ehemalige Heimkinder, die in Behinderteneinrichtungen und Psychiatrien zu Zeiten der DDR untergebracht waren, erlitten vielfaches Leid. Berichte von grausamen und menschenunwürdigen Maßnahmen und Unterbringungen liegen vielfach vor und erschüttern uns bis ins Mark. Neben diesem schweren Leid befinden sich die Betroffenen erneut in der schwierigen Situation, denn im DDR-Heimkinderfonds sind sie nicht als Anspruchsberechtigte berücksichtigt.

 

Die CDU hat einen Antrag der Grünen unterstützt, der diese Finanzierungslücke schließen will. Zusätzlich soll eine wissenschaftliche Studie in Auftrag geben werden, die das System der Behindertenheime und Psychiatrien in der ehemaligen DDR und den dortigen Umgang mit Kindern und Jugendlichen aufarbeitet. Aus Sicht der CDU-Fraktion ist diese Studie nur dann sinnvoll, wenn alle ostdeutschen Länder betrachtet werden.


25 Jahre Parlamentarismus in Sachsen

 

Mit der aktuellen Debatte „In Freiheit und Selbstbestimmung – 25 Jahre Parlamentarismus in Sachsen" haben die Koalitionsfraktion 25 Jahren sächsische Parlamentsgeschichte gewürdigt. Nach den Landtagswahlen 1990 kamen die damals 92 Abgeordneten der Christdemokraten am 24. Oktober 1990 zur konstituierenden Fraktionssitzung zusammen. Drei Tage später, am 27. Oktober 1990, fand die erste Plenarsitzung des Sächsischen Landtages in der Dresdner Dreikönigskirche statt.

 

Seitdem ist die CDU die stärkste politische Kraft im sächsischen Landtag und trägt mit die Verantwortung für die positive Entwicklung des Freistaates Sachsen seit 25 Jahren. Eine der wichtigsten Entscheidungen war zunächst die neue Sächsische Verfassung zu verabschieden. Die bis heute gültige Verfassung wurde am 26. Mai 1992 vom Sächsischen Landtag mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen. Am 5. Juni 1992 erfolgte die Verkündung der Verfassung und am 6. Juni 1992 trat sie in Kraft.

 

Für die CDU-Fraktion war eine der wichtigsten Herausforderungen, den Wandel von einer durch die Diktatur der SED-Herrschaft heruntergewirtschafteten Wirtschaft hin zu einem modernen und leistungsstarken Sachsen zu gewährleisten. Das ist vor allem durch das Engagement der Sachsen und von zahlreichen Unternehmern und Unternehmen in den letzten 25 Jahren gelungen. Sachsen steht heute im Bundesvergleich gut da.

 

Mit Inkrafttreten des EU-Vertrages von Lissabon vom Dezember 2009 ist es auch eine wichtige Aufgabe des Sächsischen Landtages, die sächsischen Interessen im Entscheidungsprozess der Europäischen Union einzubringen und um deren Umsetzung zu kämpfen. Die sächsische Volksvertretung kann über die Staatsregierung des Freistaats und den Bundesrat zu Gesetzentwürfen der Organe der Europäischen Union Stellung nehmen.


Antrag: „Familienhebammen“

 

Mit dem gemeinsamen Antrag „Familienhebammen“ haben die Koalitionsfraktionen einen weiteren Punkt des Koalitionsvertrages und ein weiteres Wahlversprechen umgesetzt. Dort heißt es: „Gemeinsam mit den Kommunen soll eine Finanzierungsgrundlage geschaffen werden, damit die Familienhebammen flächendeckend zum Einsatz kommen können.“

 

Familienhebammen haben die Aufgabe, die Eltern zu gesundheitsrelevanten Themen fachlich zu beraten, Informationen zu gesundheitlichen Präventions- und Versorgungsleistungen an die Eltern weiterzugeben und sie zu weiterführenden Hilfen an Akteure insbesondere im sozialen Bereich zu vermitteln. Außerdem leiten Familienhebammen die Eltern praktisch in der Pflege und Versorgung des Säuglings an und unterstützt sie aktiv in der Entwicklung einer Eltern-Kind-Beziehung. Mit Hilfe der Familienhebammen sind die bestmögliche körperliche und seelische Gesundheit von Säuglingen im ersten Lebensjahr und die Inanspruchnahme von gesundheitlichen Präventionsmaßnahmen (Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen) sicherzustellen. Außerdem sind Familien, die in der Phase der Familienbildung und gesundheitlich und psychosozial besonders belastet sind, zusätzlich gesundheitsfördernd und präventiv zu unterstützen.

 

Der Antrag unterstützt das Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) auf Bundesebene. Ziel dieses Gesetzes ist es, das Wohl von Kindern und Jugendlichen zu schützen und ihre körperliche, geistige und seelische Entwicklung zu fördern. Die Bundesinitiative soll für Bund und Länder übergreifende Erkenntnisse hinsichtlich der strukturellen Voraussetzungen, Rahmenbedingungen und Ausstattung von Netzwerken mit Zuständigkeit für Frühe Hilfen und des systematischen Einbezugs des Gesundheitswesens erbringen. Außerdem soll sie die Einsatzmöglichkeiten, die Anbindung und die Funktion von Familienhebammen und vergleichbaren Berufsgruppen verdeutlichen. Dabei soll untersucht werden, ob und wie mit diesen Maßnahmen eine Verbesserung der Situation von belasteten Eltern und ihren Kindern im Sinne der Ziele des KKG erreicht werden kann.


Infokasten:

- 2014 wurden insgesamt 2,3 Millionen Euro von der Bundesinitiative abgerufen (etwa 85 Prozent)

- über den Landeshaushalt wurden den Landkreisen und Kommunen jährlich 1,7 Millionen Euro für frühe Hilfen vor Ort und Unterstützung der Familien zur Verfügung gestellt

- der Bund hat 2015 für alle Länder nocheinmal 51 Millionen Euro bereitgestellt



Betreuungsvereine und ehrenamtliche Betreuung stärken!

 

Am 01. Januar 2015 ist die Zuständigkeit zur Förderung der ehrenamtlichen Betreuung vom Sächsischen Staatsministerium für Soziales auf das Sächsische Staatsministerium der Justiz übergegangen. Mit dem gemeinsamen Antrag „Betreuungsvereine fördern, ehrenamtliche Betreuung stärken!" wollen die Koalitionsfraktionen die neue Zuständigkeit aktiv begleiten, Bestehendes überprüfen, Gutes zu übernehmen und veraltete Dinge neu gestalten.

 

Die Betreuungsvereine beraten ehrenamtliche Betreuer bei ihrer Arbeit und bieten Weiterbildungen sowie Qualifizierungsmaßnahmen an. Außerdem beraten sie Vorsorgebevollmächtigte bei deren Wirken. Angesichts der demografischen Entwicklung und wegen weiterer Faktoren, wie bspw. der Zunahme Suchtgeschädigter, ist die Zahl der Betreuungen in den letzten Jahren auf konstant hohem Niveau. Zwar sank die Zahl der Betreuungsfälle im Freistaat Sachsen in den letzten drei Jahren von 74.460 (2012) auf 71.833 (2014), jedoch beliefen sich die Gesamtausgaben des Freistaates Sachsen für die rechtliche Betreuung dennoch auf knapp 51 Millionen Euro. Dabei erzeugt den Großteil der Kosten die Vergütung von Berufsbetreuern.

 

In der Debatte machte die CDU deutlich, dass die Arbeit der Betreuungsvereine in Sachsen gut und verlässlich ist. Die Neuregelung gilt allerdings vorrangig für die ehrenamtlichen Betreuer im Freistaat Sachsen. Ehrenamtliche Betreuer haben ein hohes Ansehen in unserer Gesellschaft, genießen das Vertrauen der Betreuten und können individuell auf den Betreuten eingehen. Ziel muss es sein, die Stellung der ehrenamtlichen rechtlichen Betreuung weiter zu stärken.

 

Mit dem Antrag wendet sich die CDU-Fraktion gleichzeitig an alle Bürgerinnen und Bürger, sich als ehrenamtliche Betreuer zu engagieren. Nicht zuletzt ist die Wahrnehmung einer solchen Aufgabe eine ganz besondere Form des gesellschaftlichen Miteinanders und der gelebten Nächstenliebe.