Keine Unterbringung von Asylbewerbern auf Schulgeländen bei laufendem Schulbetrieb

Stadträtin Heike Ahnert hat Recht: Es darf keine gemeinsame Nutzung eines Schulgeländes zwischen einer Schule und einer Flüchtlingsunterkunft geben.


Schon die Inanspruchnahme von Sporthallen ist höchst problematisch, nun geht die Stadtverwaltung offenbar noch einen Schritt weiter und will Schulinfrastruktur, die räumlich mit einer Grundschule verbunden ist als Flüchtlingsunterkunft nutzen. Das halte auch ich für eine falsche Entscheidung.