Neues aus dem Landtag - Juni 2015

  • Wahl der Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes des Freistaates Sachsen
  • Sachsen ist kein Land für linksextremistische Gewalttäter!
  • Den erfolgreichen Wiederaufbau nach dem Hochwasser 2013 fortführen
  • Tarifeinigung auf Beamte übertragen
  • Freie Berufe in Sachsen stärker unterstützen
  • Produkte der sächsischen Ernährungswirtschaft weiterentwickeln

Verfassungsgerichtshofes des Freistaates Sachsen

 

Die 14. Sitzung des Sächsischen Landtages begann mit der Wahl neuer Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes des Freistaats Sachsens. Im ersten Wahlgang wurde Ulrich Hagenloch als berufsrichterliches Mitglied wiedergewählt. Herr Hagenloch ist Präsident des Sächsischen Oberlandesgerichtes Dresden und war bereits Mitglied des Verfassungsgerichtshofes des Freistaates Sachsen.

 

Weiterhin wurde Oberlandeskirchenrat Klaus Schurig als nicht berufsrichterliches Mitglied gewählt. Er ersetzt Herrn Oberlandeskirchenrat Hans Dietrich Knoth, der mit Vollendung des 70. Lebensjahres aus seinem Amt ausgeschieden ist. Schurig war bislang stellvertretendes Mitglied des Verfassungsgerichtshofes.

 

Als stellvertretende Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes wurden gewählt:

 

Frau Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf als Vertreterin für Frau Prof. Versteyl. Sie ist Hochschullehrerin und Inhaberin des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, insbes. Sozialrecht, Öffentliches Wirtschaftsrecht und Verwaltungswissenschaft an der Leibniz-Universität Hannover.

 

Herr Stefan Strewe als Vertreter für Herrn Prof. Dr. Christoph Degenhart. Strewe ist Rechtsanwalt in Dresden und Fachanwalt für Informationstechnologie.

 

Herr Stephan Thuge als Vertreter für Herrn Oberlandeskirchenrat Klaus Schurig. Er ist Ordinariatsrat im Bistum Dresden-Meißen und zuständig für das Kirchenrecht. Thuge war bereits stellvertretendes Mitglied des Verfassungsgerichtshofes des Freistaates Sachsen.

 

Herr Klaus Kühlborn als Vertreter von Herrn Vizepräsident des OVG Dr. Matthias Grünberg. Kühlborn ist derzeit Vorsitzender Richter am Landgericht Leipzig.

 

Sachsen ist kein Land für linksextremistische Gewalttäter!

 

Heftige linksextremistische Ausschreitungen in der Leipziger Innenstadt Anfang Juni gaben Anlass für die Aktuelle Debatte „Sachsen kein Land für politische Gewalttäter! – Militante Ausschreitungen in Leipzig konsequent bekämpfen" im Sächsischen Landtag. In der Nacht zum 6. Juni 2015 hatten 100 linksextremistische Gewalttäter die Straßenkreuzung gegenüber dem Neuen Rathaus in Leipzig zu einem Schlachtfeld verwandelt. Mehrere Brandherde, hunderte Pflastersteine, Wurfgeschosse und Pyrotechnik aller Art übersäten die Kreuzung.

 

In der Debatte machte die CDU-Fraktion deutlich, dass Sachsen kein Land für politisch motivierte Gewalttäter ist, insbesondere nicht für Linksextreme. Der massive Gewaltexzess ist nicht der einzige in diesem Jahr. Bereits im Januar hatten Gewalttäter das Leipziger Amtsgericht und die Polizeiwache im Südwesten Leipzigs angriffen. Die Ausschreitungen im Juni reihen sich in eine ganze Folge von Straftaten im Leipziger Raum ein. 95 Gewalttaten von Linksextremisten im ersten Halbjahr in Sachsen und allein davon 81 in Leipzig, zeigen, dass Leipzig ein Problem mit linksextremistischen Gewalttätern hat. Aus Sicht der CDU-Fraktion stehen die Stadt Leipzig, das Sächsische Innenministerium, der Freistaat Sachsen und alle Parteien im Sächsischen Landtag in der Pflicht, diese Serie von Ausschreitungen mit allen Mittel zu bekämpfen. Der Polizeipräsident und die Polizeidirektion in Leipzig haben von der CDU-Fraktion die volle Unterstützung bei der Bekämpfung des stärker werdenden Linksextremismus.

 

Mit der Linksfraktion kam es während der Debatte zu einem Eklat. Aus ihrer Sicht seien neue Sicherheitsmaßnahmen im Raum Leipzig nicht nötig und die Forderungen nach neuen Polizeibeamten überzogen. Die autonome Szene in Leipzig sei lediglich eine alternative Lebensweise und werde von den Einsatzkräften vor Ort provoziert. Diesen Vorwurf wies die CDU-Fraktion entschieden zurück. Die Behauptungen und Darstellungen der Linkspartei sind völlig haltlos. Es gibt keinen Anlass die Situation harmlos darzustellen. Die Gewalttaten in Leipzig sind besorgniserregend und müssen konsequent bekämpft werden.

 

Auch dankte die CDU-Fraktion den Einsatzkräften für ihr schnelles Eingreifen. Das schnelle und beherzte Agieren von Polizei und Feuerwehr verhinderte schlimmeren Schaden. Wobei die Spuren und die eingesetzten Mittel der geschätzten 100 Straftäter darauf schließen lassen, dass diese sehr wohl schwerste Verletzungen bei ihren Angriffen einkalkuliert haben. Klar ist: Wer unsere Gesellschaft angreift und versucht, sie zu destabilisieren, der muss mit einer harten Antwort rechnen.

 

Den erfolgreichen Wiederaufbau nach dem Hochwasser 2013 fortführen

 

In der aktuellen Debatte „Erfolgreichen Wiederaufbau nach dem Hochwasser 2013 fortführen – Aufbauleistung der Sachsen würdigen" würdigte die CDU-Fraktion den erfolgreichen Wiederaufbau nach dem Hochwasser 2013 und erinnerte die Kommunen insbesondere daran, rechtzeitig Anträge für bereitstehende Hilfsmittel des Bundes zu stellen, da die Antragsfrist am 30. Juni 2015 ausläuft.

 

Die CDU-Fraktion dankte in der Debatte vor allem den Einsatzkräften, den Organisatoren der Hilfemaßnahmen vor Ort, den vielen freiwilligen Helfern, den Kommunen und Tschechien für die gute Zusammenarbeit. Die Umsetzung der Unterstützungsmaßnahmen für die Opfer der Flutkatastrophe hat hervorragend funktioniert und auch die beantragten finanziellen Mittel konnten sehr schnell bewilligt werden. Die Menschen in Sachsen haben eine großartige Leistung in den vergangenen zwei Jahren vollbracht und konnten ihre Heimat wieder aufbauen.

 

Die Schäden, die das Hochwasser 2013 in Sachsen angerichtet hat, sind jedoch deutlich größer als angenommen. Die vom Bund und den Ländern vorgesehenen 1,8 Milliarden Euro aus dem Aufbauhilfefonds werden dafür nicht ausreichen. Nach heutigem Stand wird Sachsen rund 480 Millionen Euro mehr benötigen. Gründe für den höheren Bedarf sind zum einen die unerwartet hohen Antragseingänge im Bereich der Förderung von Privaten, Vereinen und Unternehmen. Zum anderen wird es auch bei den sächsischen Kommunen und Landkreisen aufgrund von Kostenerhöhungen und Spätschäden Mehrkosten geben.

 

In Dresden konnte der Hochwasserschutz seit 2013 wesentlich verbessert werden. Flutschutzmaßnahmen an der Weißeritz und in der Altstadt sind dafür beispielgebend.

 

Der Bau der Hochwasserschutzmaßnahmen am Altelbarm in Laubegast, die der Stadtrat im Sommer letzten Jahres beschlossen hat, soll nach Auskunft des Umweltamts Ende 2015 beginnen. Für den Hochwasserschutz entlang der Elbe in Laubegast ist die Vergabe der erweiterten Grundlagenermittlung noch in diesem Jahr vorgesehen. Außerdem ist geplant, bereits im Sommer die nächsten Schritte und Maßnahme mit den Bürgern zu besprechen.

 

Tarifeinigung auf Beamte übertragen

 

Der Sächsische Landtag hat heute das „Gesetz zur Anpassung der Besoldung und der Versorgungsbezüge 2015/2016" beschlossen. Damit hat der Freistaat grünes Licht für die zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des Tarifvertrages für die Angestellten im Öffentlichen Dienst auf die Beamten im Freistaat Sachsen gegeben. Rückwirkend wird das Gehalt ab März um 2,3 Prozent erhöht. Ab 2016 wird es eine weitere Gehaltserhöhung von 2,3 Prozent geben. Die Anwärtergrundbeträge werden um jährlich 30 Euro erhöht. Insgesamt bedeutet die Tariferhöhung eine jährliche Mehrbelastung des Haushalts von 34,2 Millionen in 2015, 81,4 Millionen in 2016 und 90 Millionen ab 2017.

 

Mit dem Gesetzesentwurf wird der Vorschlag der Tarifpartner vom Freistaat eins zu eins übernommen. Diese Verfahrensweise ist jedoch keine Selbstverständlichkeit. Eine Länderbetrachtung ergibt nämlich, dass nur Bayern, Rheinland-Pfalz und Sachsen das Ergebnis zeit- und inhaltsgleich übernehmen. Mit der Umsetzung des neuen Tarifvertrages sorgt der Freistaat Sachsen für eine faire Entlohnung seiner Angestellten. Gleichzeitig dankte das Parlament allen Beschäftigten für ihre hervorragende Leistung in den vergangenen Jahren. Die Bediensteten des öffentlichen Dienstes haben einen großen Anteil an der Leistungsfähigkeit unseres Landes und seiner guten wirtschaftlichen Entwicklung.

 

Freie Berufe in Sachsen stärker unterstützen

 

In dem gemeinsamen Antrag „Europäisches Semester kritisch begleiten – Freie Berufe in Sachsen unterstützen" haben sich die Koalitionsfraktionen für eine stärkere Anerkennung der freien Berufe in der Europäischen Union eingesetzt. Außerdem soll die Bundesregierung aufgefordert werden, an dem bewährten System der berufsständischen Regelungen, der Selbstverwaltung, des Fremdkapitalverbots und der Gebührenordnungen gegenüber der Europäischen Kommission festzuhalten.

 

In der Debatte kritisiert die CDU-Fraktion vor allem die Vorschläge der Europäischen Kommission für neue Wettbewerbsanreize bei den freien Berufen – etwa Ärzten, Diplom-Psychologen, Rechtsanwälten, Ingenieuren und Architekten. Aus Sicht der Kommission würde der Wettbewerb nicht richtig funktionieren, da Zugangsschranken durch besondere berufliche Qualifikation, Pflichtmitgliedschaften in Kammern sowie feste Gebührenordnungen bestünden. Für die CDU-Fraktion sind diese Vorschläge an und für sich grundsätzlich nicht problematisch und es ist auch wichtig, dass die Kommission über die Einhaltung der EU-Verträge überwacht. Jedoch ist zu befürchten, dass die hervorragenden deutschen Standards, mit ihren hohen Anforderungen an die Berufsausübung, Ausbildung und Weiterbildung, die Selbstverwaltung, Werbungs- und Fremdkapitalbeschränkungen sowie Kosten- und Honorarordnungen, aufgehoben werden könnten.

 

Allein in Sachsen sind rund 80.000 Menschen freiberuflich tätig – ohne die Heilberufe. Die Freiberufler leisten einen wichtigen Beitrag für die wirtschaftliche Entwicklung im Freistaat und bilden einen unverzichtbaren Teil, des ohnehin noch zu schwach ausgeprägten Mittelstandes. Mit etwa 3.000 Ausbildungsstellen im Jahr sind die freien Berufe zudem ein wichtiger Grundstein der sächsischen Wirtschaft.

 

Außerdem stärken die bestehenden deutschen Standards in Freien Berufen den Verbraucherschutz. Niedrigere Standards, die zu einem vermeintlich größeren Wettbewerb führen sollen, dienen aus Sicht der CDU-Fraktion nicht der Qualität in unserem Land. Die Aufhebung der deutschen Standards ist keine Lösung. Allerdings könnte das deutsche Kammersystem ein Vorbild für andere Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sein.

 

Produkte der sächsischen Ernährungswirtschaft weiterentwickeln

 

Die sächsische Ernährungswirtschaft war Teil der Diskussionen im Sächsischen Landtag. Mit dem gemeinsamen Antrag "Absatzförderung für Produkte der sächsischen Ernährungswirtschaft weiterentwickeln" haben sich die Koalitionsfraktionen für eine bessere Marktpositionierung der sächsischen Produkte im In- und Ausland und eine stärkere Sensibilisierung der sächsischen Konsumenten für die heimischen und saisonalen Produkte ausgesprochen.

 

Die sächsische Nahrungs- und Genussmittelwirtschaft leistet einen großen Beitrag für die Ernährung der Bevölkerung und ist ein wichtiger Wirtschaftsfaktor in Sachsen. Die mittelständisch geprägte Ernährungswirtschaft besteht aus 5.536 Betrieben mit ca. 43.000 Beschäftigten, ihr Umsatz hat sich seit 1990 mehr als verdoppelt und seit 1991 wurden vier Milliarden Euro in ihre Wettbewerbsfähigkeit investiert. Nach den Vorstellungen der CDU-Fraktion muss dieser Weg weiter verfolgt werden, damit sich die Ernährungswirtschaft international positiv entwickelt. Dringend erforderlich sind dafür die Erschließung neuer Märkte und eine konsequente Qualitätsorientierung der Anbieter.