Abgeordnetengesetz - Welche Änderungen sind geplant?

Im Sächsischen Landtag diskutieren wir über geplante Änderungen im Abgeordnetengesetz. Die Fraktionen von CDU und SPD haben hierzu einen Vorschlag erarbeitet, der derzeit parlamentarisch diskutiert wird. Jede Änderung des Abgeordnetengesetzes wird in der Öffentlichkeit kontrovers diskutiert, insbesondere wenn es um die Höhe von Diäten und Altersversorgung geht. Das ist richtig so, denn Abgeordnete werden aus Steuermitteln finanziert.

 

Mit dem Thema können wir als Abgeordnete „keinen Blumentopf gewinnen“, aber mir ist wichtig, dass zumindest die Hintergründe unserer Vorschläge nachvollzogen werden können. Daher möchte ich im Folgenden Erläuterungen zu den geplanten Änderungen geben:

Es ist wichtig zu wissen, dass der Sächsische Landtag zu Beginn einer Legislaturperiode insbesondere über Höhe und Entwicklung der Grundentschädigung für die Abgeordneten (auch als „Diät“ bezeichnet) entscheiden muss. Mir persönlich wäre es lieber, wenn wir nicht selbst über die Höhe unserer Einkünfte entscheiden müssten. Aber: Die Abgeordneten können diese Entscheidung nicht auf Dritte delegieren, beispielsweise auf eine Expertenkommission oder durch Übernahme der Tarifergebnisse für eine Berufsgruppe, sondern müssen insbesondere aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts selbst hierüber entscheiden.

 

Die sich hieraus ergebende notwendige Änderung haben CDU und SPD in ihrem Vorschlag zur Änderung des Abgeordnetengesetzes genutzt, um weitere Punkte des Gesetzes zu aktualisieren und an aktuelle Gegebenheiten anzupassen.

 

Es geht uns dabei vor allem um die Arbeit der Abgeordneten vor Ort und deren verstärkte Präsenz in der Fläche. Dies soll ausgebaut werden, damit der Draht zu den Bürgerinnen und Bürgern kürzer wird. Einbezogen werden auch die gestiegenen Anforderungen an die Qualifikationen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie gestiegene Kosten. Außerdem ein Schwerpunkt für uns: Wir wollen die Nebeneinkünfte der Abgeordneten transparenter offenlegen. 

 

Nach der ersten Veröffentlichung der Pläne war die Kritik insbesondere an den Rentenplänen groß. Die Koalition hat reagiert und eine Änderung bei der Altersregelung des Abgeordnetengesetzes vorgenommen. Wir haben sehr aufmerksam zugehört und die Kritik ernst genommen.

  

Die Änderungen im Einzelnen

Abgeordnetenentschädigung

 

Es wird keine Diätenerhöhung geben. Der aktuelle Betrag der Diät (5.212,54 Euro) wird im Gesetz als Grundlage festgeschrieben. Wir halten zudem am sogenannten Index fest. Demnach koppeln sich die Abgeordneten in der Höhe ihrer Diäten jährlich an die durchschnittliche Einkommensentwicklung in Sachsen (45%), an die Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts im Freistaat (45%) und weiter an die Rentenentwicklung (5%) und die Höhe des ALG II Regelsatzes (5%). Damit erhöhen sich Diäten nur in dem Maße, wie die Wirtschaft wächst und die Löhne und Gehälter in Sachsen steigen.

 

Zum Vergleich: Mit diesem Index stieg die Grundentschädigung im Jahr 2013 um 1,0% und im Jahr 2014 um 1,6%. Die allgemeine Lohnentwicklung im Freistaat Sachsen war in beiden Jahren jeweils höher, im öffentlichen Dienst mit teilweise mehr als 3 % deutlich höher.

 

Von der Diät werden, wie bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die Einkommenssteuer und die Kranken- und Pflegeversicherung abgeführt. Damit entspricht die Diät in etwa dem Verdienst des Schulleiters einer Oberschule in der Zielbesoldungsstufe oder dem eines Bürgermeisters einer Gemeinde mit 5.000 Einwohnern.

 

Transparenzregelungen

 

Die Abgeordneten des Landtages müssen ihre Nebentätigkeiten angeben. Die Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht darauf zu wissen, von wem und wieviel Geld Abgeordnete neben ihrer Parlamentstätigkeit erhalten. Diese werden auf der Internetseite des Sächsischen Landtages und im Volkshandbuch veröffentlicht. Dazu wird bisher ein dreistufiges Raster verwendet: 1.000 bis 3.500 Euro, bis 7.000 Euro und über 7.000 Euro. Damit waren gerade größere Nebeneinkünfte für Bürgerinnen und Bürger nicht nachvollziehbar. Dieses Raster wird auf 10 Stufen, wie beim Deutschen Bundestag, erweitert, um so auch höhere Nebeneinkünfte transparent zu machen.

 

Mitarbeiterpauschale

 

Eine gute Arbeit vor Ort ist enorm wichtig. Zur Unterstützung bei der Bearbeitung von Bürgeranfragen, bei Problemen im Wahlkreis oder für die Organisation von Veranstaltungen hat jeder Abgeordnete derzeit ein Mitarbeiterbudget von insgesamt einer Stelle nach Entgeltstufe 11, Stufe 3 des Tarifvertrages im Öffentlichen Dienst. Nun soll das Budget auf 1,5 Stellen erhöht werden. Die Erhöhung erfolgt, da die Anforderungen und Erwartungen an die Parlamentsarbeit und die Arbeit vor Ort im Büro eines Abgeordneten gestiegen sind. Wir gehen dabei vom Idealbild aus, dass der Abgeordnete einen Mitarbeiter im Wahlkreis zur Verfügung hat sowie eine halbe Stelle für die am Landtagssitz in Dresden anfallenden Arbeiten.

 

Aufwandskostenpauschale

 

Die Aufwandspauschale dient dazu, die Aufwendungen der Abgeordnetentätigkeit zu finanzieren. Dazu gehören beispielsweise Büromiete, Büromaterial, Telefon, Internet, Porto, Versicherungen, Informationsmaterial, aber auch Fahrtkosten, Übernachtungskosten und Aufwendungen für öffentliche Veranstaltungen. Das aktuelle Berechnungsmodell ist von 2006. Seit dem sind die Anforderungen an die Aufwendungen für die parlamentarische Arbeit gestiegen, nicht zuletzt auch durch die stärkere Nutzung digitaler Medien. Gerade Abgeordnete im ländlichen Raum mit flächenmäßig großen Wahlkreisen oder Kollegen kleinerer Fraktionen mit einem großen zu betreuenden Gebiet sind sehr viel mit dem Auto unterwegs, um den direkten Kontakt zu den Bürgerinnen und Bürger zu halten.

 

Es hat sich gezeigt, dass die bisherige Pauschale den gestiegenen Aufwand, den die Abgeordnetentätigkeit mit sich bringt, nicht mehr abdeckt. Deshalb wurde die Berechnung der Aufwandskostenpauschale aktualisiert und entsprechend erhöht. Die konkrete Höhe der Aufwandspauschale bleibt weiterhin abhängig von der Entfernung des Wohnortes des Abgeordneten zum Landtag. Durch die Pauschale sind alle Aufwendungen abgegolten, weitere Abzüge bei der Steuererklärung kann der Abgeordnete nicht geltend machen.

 
Auch wenn die geplante Anhebung der Pauschale um 1.000 Euro zunächst eine umfangreiche Erhöhung darstellt und für Unverständnis sorgt, so sind die tatsächlich dahinter stehenden und weiter steigenden Aufwendungen insbesondere in der Wahlkreisarbeit der Abgeordneten darstellbar. Dies kann ich gern im persönlichen Gespräch erläutern.

 

Büroausstattung

 

Mit der Wahl in den Landtag richten Abgeordnete ein oder mehrere Bürgerbüros in ihren Wahlkreisen und Regionen ein. Diese Büros sind ein wesentlicher Teil der Arbeit von Abgeordneten. Mit den Büros und den dort beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wird den Bürgerinnen und Bürgern eine direkte Kontakt- und Dialogmöglichkeit zu ihren Abgeordneten ermöglicht. Diese Büros müssen eingerichtet und auch bei Bedarf modernisiert werden. Es werden Computer, Möbel und andere Einrichtungsgegenstände benötigt.

 

Bisher steht den Abgeordneten dafür einmalig (also für fünf Jahre) ein Zuschuss in Höhe von insgesamt 2863,23 Euro auf Nachweis – das heißt, auf Vorlage von Rechnungen und nicht als Pauschale – zur Verfügung. In einem Gutachten aus dem Jahr 2006 wurde festgestellt, dass für ein Büro mit einer Nutzungsdauer von 10 Jahren ein Wert von ca. 9.000 Euro zu veranschlagen sind. Daher wird der Zuschuss preisbereinigt (das heißt die Inflation eingerechnet) auf 5.124 Euro (je Legislatur) erhöht und zukünftig entsprechend der Preisentwicklung angepasst. Weiterhin können die Abgeordneten Kosten zur Einrichtung ihrer Büros nur gegen Nachweis geltend machen.

 

Altersversorgung

 

Die Altersversorgung wird grundsätzlich neu geregelt, da es derzeit eine starke Ungleichbehandlung von Abgeordneten gibt, die ab 2009 in den Landtag gewählt wurden. Ziel ist eine vergleichbare Rentenregelung für alle Abgeordneten.

 

Wir halten an der Regelung fest, wonach ein ehemaliger Abgeordneter, der 10 Jahre dem Parlament angehört hat, eine Altersentschädigung ab dem 67. Lebensjahr erhält. Die durchschnittliche Verweildauer eines Abgeordneten liegt übrigens bei zwei Legislaturperioden, also 10 Jahren. Ein vorzeitiger Renteneintritt bleibt möglich und zwar für das 12. bis 15. Jahr der Landtagsmitgliedschaft. Dies bedeutet, dass der früheste Renteneintritt nunmehr bei 63 Jahren bei einer 15-jährigen Landschaftsmitgliedschaft liegt. Die Höhe der Entschädigung wächst mit jedem Monat der Mitgliedschaft um 0,3 Prozent der gültigen Diät bis zu einem Höchstsatz von 70 Prozent. Mit dieser Regelung orientieren wir uns an der Altersregelung für kommunale Wahlbeamte (Bürgermeister, Beigeordnete).

 

Weiterhin besteht für Abgeordnete die Wahlmöglichkeit, statt der beamtenähnlichen Altersversorgung einen Vorsorgebeitrag in Höhe des Höchstbeitrages zur gesetzlichen Rentenversicherung zu erhalten. Dieser wird gegen Nachweis gezahlt, wenn der Abgeordnete damit in eine private oder in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt.

 

Ich bin mir bewusst, dass insbesondere die Rentenversorgung immer wieder kritisch hinterfragt wird. Ohne Zweifel sind Abgeordnete mit einem solchen Modell gut versorgt, auch im Vergleich zu vielen anderen Berufsgruppen. Aber einerseits orientieren wir uns damit an den Altersregelungen für kommunale Wahlbeamte (Bürgermeister, Beigeordnete) und andererseits entsteht der Anspruch erst nach 10 Jahren Parlamentszugehörigkeit und damit erst nach dem Erfordernis einer zweimaligen Wahl in den Landtag.

 

Besucherbudget

 

Um Bürgerinnen und Bürgern die Arbeit des Landtages näher zu bringen, kann jeder Abgeordnete Besuchergruppen zu Gesprächen in den Landtag einladen. Dafür ist bisher ein Budget von 750 Euro pro Jahr gegen Nachweis vorgesehen. Dieses Budget wird auf 1500 Euro erhöht, um so mehr Menschen die Möglichkeit zu geben, die politische Arbeit des Landtages hautnah zu erleben. Darin beinhaltet sind vor allem Bus- und Bewirtungskosten.

 

Ich hoffe, dass die Erläuterungen mehr Klarheit in die geplanten Änderungen des Abgeordneten-gesetzes gebracht haben. Jederzeit stehe ich für weitergehende Gespräche zu diesem Thema zur Verfügung.