Neues aus dem Landtag - Dezember

  • CDU-Fraktion spricht sich für Senkung des Rundfunkbeitrages aus
  • Insgesamt sechs Gesetze beschlossen
  • Justizstandort Leipzig stärken – Lokalkammer des Europäischen Patentgerichts in Leipzig einrichten 

CDU-Fraktion spricht sich für Senkung des Rundfunkbeitrages aus

 

Der erste Plenartag begann mit einer Aktuellen Debatte zum Thema "Deutliche Mehreinnahmen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk – Beitragszahler konsequent entlasten". In der Diskussion machte die CDU deutlich, dass die Umstellung des Finanzierungsmodells des öffentlich-rechtlichen Rundfunks dafür Sorge trägt, dass die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks innerhalb der Bevölkerung verbessert wird und dass die Anstalten dadurch Mehreinnahmen in nicht geringer Höhe erzielen. Die wesentlichen Impulse für die Umstellung des Finanzierungsmodells des Öffentlichen Rundfunks sind vom Sächsischen Landtag ausgegangen. 

 

Die dabei zu erwartenden Mehreinnahmen dürfen nach Ansicht der CDU-Fraktion allerdings nicht dazu führen, dass die Sendeanstalten in ihren Sparbemühungen nachlassen. Genauso unerlässlich für die öffentliche Akzeptanz der Rundfunkgebühren ist aber auch eine sparsame Mittelverwendung der Öffentlich-rechtlichen Einrichtungen. Gleichzeitig sprach sich die CDU in der aktuellen Debatte für eine Senkung des Rundfunkbeitrages aus.

 

Einen Tag später stellte die KEF (Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten) ihren Bericht vor und wies Mehreinnahmen der Rundfunkanstalten von rund 1,14 Mrd. Euro nach. Gleichzeitig schlägt die KEF eine Absenkung des Rundfunkbeitrages um 73 Cent auf 17,25 Euro ab dem 01.01.2015 vor. Die CDU sieht sich damit in ihrer Forderung bestätigt.

 

Insgesamt sechs Gesetze beschlossen

 

In den letzten beiden Plenarsitzungen des Jahres 2013 wurden insgesamt sechs Gesetzesinitiativen durch den Sächsischen Landtag beschlossen:

 

die Entwürfe der Staatsregierung zum Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen,

das Gesetz über die Sächsische Landesbibliothek,

das Gesetz über die Errichtung eines "Aufbauhilfefonds Sachsen 2013",

die Änderung des Polizei-, Verfassungsschutz- und Versammlungsgesetzes, 

das Gesetz über die Gewährung einer Investitionspauschale für die infrastrukturelle Grundversorgung an die Kreisfreien Städte und Landkreise im Jahr 2014,

und das Sächsische Dienstrechtsneuordnungsgesetz.

 

 

Hintergrund:

Mit dem Aufbauhilfefonds Sachsen 2013 wollen die Koalitionsfraktionen ein vom Staatshaushalt getrenntes Sondervermögen schaffen, um eine reibungslose Abwicklung der Hochwasserschadensbeseitigung zu gewährleisten. Durch das Sondervermögen ist eine hauswirtschaftlich, transparente Darstellung – unabhängig vom regulären Staatshaushalt – von Mittel für den Hochwasserschutz und ein leichterer Mittelnachweis gegenüber dem Bund möglich.

 

Durch das Gesetz über die Gewährung einer Investitionspauschale für die infrastrukturelle Grundversorgung an die Kreisfreien Städte und Landkreise im Jahr 2014 sollen die Kreisfreien Städte und Landkreise eine Investitionspauschale in Höhe von 20.000 Euro für die Instandsetzung, Erneuerung und Erstellung von Einrichtungen und Anlagen der infrastrukturellen Grundversorgung erhalten.

 

Justizstandort Leipzig stärken – Lokalkammer des Europäischen Patentgerichts in Leipzig einrichten 

 

In dem gemeinsamen Antrag haben sich die Koalitionsfraktionen von CDU und FDP für die Einrichtung der Lokalkammer des Europäischen Patentgerichtes in Leipzig ausgesprochen. Durch eine Kammer des europäischen Patentgerichts in Leipzig können Patente in der Europäischen Union kostengünstiger und unbürokratischer erstellt werden. Dadurch wird die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft und Wissenschaft auch im Freistaat Sachsen gesteigert. Mit dem Europäischen Patentgericht werden ab 2015 die Voraussetzungen für ein neues europäische Patentsystem geschaffen. Dadurch können Patentstreitigkeiten mit einheitlicher Wirkung für alle am Gerichtssystem beteiligten EU-Staaten entscheiden werden.

 

Hintergrund:

Das europäische Patentgericht besteht aus einem Gericht erster Instanz, einem Berufungsgericht und einer Kanzlei. Das Gericht erster Instanz umfasst eine zentrale Kammer (Sitz in Paris und Abteilungen in London und München) und Lokalkammern. Die Anzahl der Lokalkammern in jedem Mitgliedstaat ist von der Anzahl der dort geführten Patentstreitverfahren abhängig, darf aber vier pro Mitgliedstaat nicht übersteigen.

 

Das Übereinkommen wurde bisher von 25 EU-Mitgliedstaaten unterzeichnet. Um in Kraft treten zu können, muss es von mindestens 13 Staaten ratifiziert werden. Nach jetziger Einschätzung ist mit einem In-Kraft-Treten im Jahr 2015 zu rechnen.