Neues aus dem Landtag - November 2013

  • Innovationsland Sachsen stärken - Technologietranser zwischen Wissenschaft und Wirtschaft intensivieren
  • Gesetz zur Fortentwicklung des Kommunalrechts

     

  • Erfolgreiches Studium an sächsischen Hochschulen fördern – Zahl der Studienabbrecher reduzieren

  • Den Meisterbrief als Qualitätssiegel des sächsischen Handwerks erhalten
  • Impfschutz weiter verbessern – Kinder besser vor Krankheiten schützen

Innovationsland Sachsen stärken – Technologietransfer zwischen Wissenschaft und Wirtschaft intensivieren

 

Der erste Plenartag begann mit einer aktuellen Debatte der Koalition zum Thema "Innovationsland Sachsen stärken – Technologietransfer zwischen Wissenschaft und Wirtschaft intensivieren". In der Debatte betonte die CDU-Fraktion, dass nur innovative Unternehmen langfristig Produkte am Markt etablieren und damit Arbeitsplätze im Freistaat Sachsen schaffen können. Dafür muss die sächsische Wirtschaft mit der Wissenschaft enger vernetzt werden. Besonders in den Bereichen Biotechnologie, Nanotechnologie und IuK-Technologien.

 

Die zukünftige Entwicklung Sachsens wird zudem davon abhängen, wie gut es gelingt, Forschungsergebnisse und innovative Ideen in marktfähige Produkte umzusetzen, die anschließend auch in Sachsen produziert werden. Die CDU-Fraktion unterstützt den Technologietransfer nachhaltig. Das geschieht zum einen durch staatliche Förderung und zum anderen durch den gezielten Einsatz der zurückgehenden Mittel der Europäischen Union in den Technologietransfer.

 

Sachsen hat bereits in der Vergangenheit bewiesen, dass es Innovationsland ist und die Politik die Rahmenbedingungen geschaffen hat, dass dies so bleibt. Da die öffentlichen Mittel zukünftig weiter zurückgehen werden, muss nach neuen Finanzierungsalternativen gesucht werden. Zum Beispiel durch die Einführung der steuerlichen Absetzbarkeit von Forschung und Entwicklung (FuE) durch die Unternehmen, die Einrichtung eines PPP-Risikofonds für den Seed-Bereich sowie den Ausbau von Stiftungen und Fundraising. Sachsen muss durch rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen für Wagniskapital ein international noch attraktiverer und wettbewerbsfähiger Standort für Technologiefonds werden.

 

Darüber hinaus wird eine Fülle von Maßnahmen an Bedeutung gewinnen, um Forscher und Unternehmer näher zusammenzubringen. Das reicht von einer Innovationsplattform im Sinne einer Vernetzungsplattform, die bei der Sächsischen Staatsregierung angesiedelt ist und für die im Doppelhaushalt bereits Vorsorge getroffen worden ist, bis hin zu den durch die Koalition eingeführten Innovationsgutscheinen.

 

 

Gesetz zur Fortentwicklung des Kommunalrechts

 

Der sächsische Landtag hat den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen von CDU und FDP zur Fortentwicklung des sächsischen Kommunalrechts beschlossen. Das Gesetz sieht ab dem kommenden Jahr umfassende Änderungen im sächsischen Kommunalrecht vor.

 

In der Debatte betonte die CDU-Fraktion, dass mit der heute beschlossenen Gesetzesnovelle ein guter Rahmen für die kommunale Selbstverwaltung in Sachsen geschaffen wurde. Das Selbstentscheidungsrecht der Kommunen wurde gestärkt und das seit 20 Jahren bestehende Gesetz zeitgemäß weiterentwickelt. Mit dieser Reform wurde Sachsens Kommunalverfassungsrecht an die Praxis angepasst und präzisiert und es verbessert die allgemeine Rechtssicherheit.

 

Im Wesentlichen betreffen die Änderungen des Kommunalrechts folgende Punkte:

 

  • Aufnahme des Sports in den Wirkungskreis der Gemeinden und Landkreise
  • Absenkung des Quorums für ein Bürgerbegehren von 15 auf zehn Prozent bei Beibehaltung der Möglichkeit, dass die Hauptsatzung eine weitergehende Absenkung auf bis zu fünf Prozent vorsehen kann
  • Öffnung des Kommunalverfassungsrechts für die elektronische Kommunikation mit dem Gemeinderat und dem Kreistag
  • Vereinfachung der Vorschriften über die Zusammensetzung der beschließenden Ausschüsse
  • Keine Neuzulassung von Kandidaten zur Wahl im zweiten Durchgang
  • Zur Fraktionsfinanzierung in den Gemeinden ist eine Verständigung dahingehend erzielt worden, dass es in § 35a SächsGemO bei einer Kann-Regelung bleibt, aber in Gemeinden ab 30.000 Einwohnern den Fraktionen Haushaltsmittel gewährt werden sollen
  • Minderheitenrechte in Kommunalparlamenten gestärkt: bereits eine Fraktion kann ein Thema auf die Tagesordnung setzen, weitere Minderheitenquoren im Rat wurden auf je ein Fünftel herabgesetzt
  • Erstreckung des Gemeindewirtschaftsrechts auf alle Stufen mittelbarer Beteiligung
  • Für Landräte und Bürgermeister wird das Höchstalter von 68 auf 72 Jahre erhöht (Höchstalter bei der Wahl: 65 Jahre + sieben Jahre volle Amtszeit)
  • Absenkung des Mindestwahlalters (nur) für Bürgermeister von 21 auf 18 Jahre, (das Mindestwahlalter für die Landräte soll unverändert bei 27 Jahren bleiben)
  • Sächsisches Gesetz über kommunale Zusammenarbeit wird für neue und weiterreichende Möglichkeiten zur freiwilligen Zusammenarbeit ohne Zuständigkeitsverlagerung, wie beispielsweise die mandatsweise Durchführung von Aufgaben oder der Betrieb gemeinsamer Dienststellen, geöffnet
  • die Entscheidung ob eine Gemeinde künftig wirtschaftlich tätig wird, soll die Kommunen künftig unter der Beteiligung der wirtschafts- und berufsständischen Kammern in Form von Stellungnahmen treffen.

 

Erfolgreiches Studium an sächsischen Hochschulen fördern – Zahl der Studienabbrecher reduzieren

 

In dem gemeinsamen Antrag "Erfolgreiches Studium an sächsischen Hochschulen fördern – Zahl der Studienabbrecher reduzieren" haben sich die Fraktionen von CDU und FDP für die Reduzierung der Studienabbrecher im Freistaat Sachsen ausgesprochen.

 

In der Debatte betonte die CDU, dass es im Wettbewerb um akademisch ausgebildete Fachkräfte für den sächsischen Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort erforderlich ist, dafür zu sorgen, dass Studienanfänger einen erfolgreichen Studienabschluss haben und die Zahl der Studienabbrecher reduziert wird. Dadurch kann der wachsende Bedarf an Ingenieuren bzw. an Fachkräften in den Bereichen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik (MINT) für die sächsische Wirtschaft besser gedeckt werden.

 

Auch in den kommenden Jahren wird es einen wachsenden Bedarf an hochqualifizierten Arbeitskräften geben. Dafür muss die Zahl der Studienabbrecher wirksam reduziert werden. Außerdem sollen die Hochschulen, neben einer Überprüfung bzw. Korrektur insbesondere bei den Bachelorstudiengängen, weitere Maßnahmen in der Studienvorbereitungs- und Anfangsphase (wie z.B. Studierfähigkeitstest, Brückenkurse, Vorpraktika, Frühwarnsysteme oder Förderprogramme) durchführen.

 

Den Meisterbrief als Qualitätssiegel des sächsischen Handwerks erhalten

 

Am zweiten Plenartag haben sich die Koalitionsfraktionen in der aktuellen Debatte „Den Meisterbrief als Qualitätssiegel des sächsischen Handwerks erhalten" für den Meisterbrief in Deutschland ausgesprochen. Anlass sind Überlegungen in der Europäischen Union, den Meisterbrief im Handwerk abzuschaffen.

 

In der Debatte machte die CDU klar, dass der „Meisterbrief“ für viele Unternehmen und private Auftraggeber einen Garant für qualifizierte und hochwertige Arbeit darstellt. Der Meistertitel gilt als ein Garant für ein hohes Qualitätsmanagementsystem der Handwerksbetriebe und Gütesiegel für die Verbraucher. Der Handwerksmeister sichert als Arbeitgeber und Innovationsgeber nicht nur Umsatz und hochwertige Auftragsabwicklung, sondern auch Arbeitsplätze und die Qualifizierung von Fachkräften auf hohem Niveau im Rahmen der dualen Ausbildung. Die duale Ausbildung, die in Deutschland Grundlage der hohen Ausbildungsqualität ist, gilt in der EU bei der Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit als Best-Practice-Beispiel. Deutschland hat mit acht Prozent die geringste Jugendarbeitslosigkeit, der Durchschnitt liegt bei 23 Prozent.

 

Die Initiative der Europäischen Union, diesen Qualitätsanspruch an Ausführung und Ausbildung aufzuweichen oder vielleicht ganz abzuschaffen, lehnt die CDU-Fraktion komplett ab.

 

Zum Hintergrund: Eine Initiative der Europäischen Kommission sieht den Abbau von Wettbewerbshemmnissen in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union vor. Darunter fallen nach Ansicht der Kommission auch Marktzutrittsschranken wie der Meisterzwang im deutschen Handwerk. Von der Deregulierung erhofft sich die EU-Kommission eine höhere Mobilität von Arbeitnehmern innerhalb Europas und eine Förderung der Wettbewerbsfähigkeit. Konkrete Beschlüssen auf Ebene der Europäischen Union werden erst in zwei bis drei Jahren erwartet. Im April 2015 sowie im Juni 2016 sollen die Mitgliedsstaaten „nationale Aktionspläne“ vorlegen, wie der Berufszugang im Interesse der europäischen Bürger wirkungsvoller geregelt werden sollte.

 

Hintergrund: http://ec.europa.eu/deutschland/press/pr_releases/11711_de.htm

 

 

Impfschutz weiter verbessern – Kinder besser vor Krankheiten schützen

 

In dem gemeinsamen Antrag „Impfschutz weiter verbessern – Kinder besser vor Krankheiten schützen“ haben sich Fraktionen von CDU und FDP für die Verbesserung des Impfschutzes ausgesprochen.

 

Wer bei seiner Arbeit mit vielen Menschen in Kontakt kommt, benötigt guten Impfschutz. Gerade die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen erfordert Zuverlässigkeit, was die Immunisierung gegen Krankheiten angeht. Wichtig ist dabei, dass der Impfstatus – von meldepflichtigen Erkrankungen wie Masern, Mumps, Röteln und Hepatitis B – des Personals in sächsischen Kindertageseinrichtungen, Schulen und Horten erfasst wird. Gleichzeitig sollten die Eltern durch die Einrichtungen besser über die Risiken des Nicht-Impfens aufgeklärt werden.

 

Auf Bundesebene setzen sich die Koalitionsfraktionen für mehr Engagement bei der Impfbereitschaft der Bevölkerung ein und wollen prüfen, wie das Infektionsrisiko verringert werden kann. Das Robert-Koch-Institut greift dies in einem 10 Punkte Programm zur Erhöhung der Impfbereitschaft auf.

 

10-Punkte-Programm: http://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Praevention/10_punkte_programm.html