Neues aus dem Landtag - Oktober 2013

  • Gewalt gegen Polizeibeamte nicht weiter hinnehmen. Konsequente und schnelle Ahndung von Straftaten
  • Keine Schulschließungen im ländlichen Raum: Schulgesetz in der kommenden Legislatur anpassen
  • Kulturelle Bildung im Freistaat Sachsen
  • Nationaler Krebsplan

 

Gewalt gegen Polizeibeamte nicht weiter hinnehmen. Konsequente und schnelle Ahndung von Straftaten

 

Der erste Plenartag begann mit einer Aktuellen Debatte zum Thema „Gewalt und Hass gegen Polizisten ächten – Rechtsstaat schützen“. Darin sprach sich die CDU-Fraktion für eine konsequentere Verfolgung von Straftaten gegenüber Polizisten aus. 2012 gab es in Sachsen 1269 Fälle von Gewalt gegen Polizeibeamte, was einen Anstieg um 11,2 Prozent (128 Fälle) im Vergleich zum Vorjahr bedeutet. Um die zunehmende Gewalt gegen die Polizei einzudämmen sei eine sachgerechte Ausstattung und die verstärkte Aus- und Fortbildung bei der Polizei nötig. Auch wenn der Freistaat Sachsen in den vergangenen Jahren viel in die Ausstattung investiert hat, sind weitere Maßnahmen in diesem Bereich notwendig. In der Debatte setzte sich die CDU-Fraktion auch für höhere Strafen für Gewalt gegen Polizisten ein. Allerdings ist es eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, Gewaltprävention zu betreiben und der Entwicklung gegenzusteuern. Dazu zählt auch, dass die Arbeit der Polizei insgesamt eine höhere gesellschaftliche Wertschätzung erfahren muss.

 

Keine Schulschließungen im ländlichen Raum: Schulgesetz in der kommenden Legislatur anpassen

 

In dem gemeinsamen Antrag "Sicherung eines qualitativ hochwertigen öffentlichen Schulsystems im ländlichen Raum“ haben sich die Koalitionsfraktionen gegen weitere Schließungen von Grund- und Oberschulen im ländlichen Raum ausgesprochen. Die demografische Entwicklung Sachsens hat seit der Wiedervereinigung eine Halbierung der Schülerzahlen erzeugt und Schulschließungen unumgänglich gemacht. Heute braucht der Freistaat neue und flexible Modelle, um insbesondere den Menschen im ländlichen Raum alle Bildungschancen zu erhalten. Mit dem von der Staatsregierung vorgestellten „Konzept zur Sicherung von Schulen im ländlichen Raum“ und dem aktuellen Antrag im Plenum wird die Bildungspolitik im Freistaat Sachsen weiter gestärkt. Damit ist ein weiterer entscheidender Schritt für die Erhaltung der notwendigen sozialen und Bildungsinfrastruktur in den ländlichen Regionen des Freistaates getan.

 

Dafür ist eine Änderung des Schulgesetzes notwendig. Diese darf aber nicht vorschnell passieren. Vielmehr ist es jetzt Aufgabe, eine umfassende Novelle zu erarbeiten, die neben der Schulstruktur im ländlichen Raum auch die Themen Inklusion, Lernmittelfreiheit und Einführung der Oberschule beinhalten muss. Dafür brauche wir keinen gesetzgeberischen Schnellschuss, sondern einen guten und solider erarbeiteten Entwurf.

 

Konzept zur Sicherung von Schulen im ländlichen Raum

 

Kulturelle Bildung im Freistaat Sachsen

 

In einer Großen Anfrage an die Staatsregierung haben sich die Koalitionsfraktionen mit der Kulturellen Bildung in Freistaat Sachsen befasst. In der Diskussion im Plenum dazu hat sich die CDU-Fraktion für eine Stärkung der Kulturellen Bildung mit Augenmaß eingesetzt. Kultur in Sachsen ist nicht nur ein Standortfaktor, sondern auch ein bedeutender Teil des Bildungsangebotes im Freistaat Sachsen. Für die weitere Stärkung der Angebote der kulturellen Bildung sollen die verschiedenen Akteure verstärkt miteinander kooperieren und Museen, Theater, Orchester, Gedenkstätten und weitere Kulturschaffende mit den Bildungsträgern besser vernetzt werden. Darüber hinaus soll ein Katalog mit Qualitätskriterien für kulturelle Bildung im Freistaat Sachsen entwickelt und dieser dem Sächsischen Landtag vorgestellt werden. Kultur in Sachsen beeinflusst auch das Miteinander unserer Gesellschaft. Dabei haben Kinder, Jugendliche und Erwachsene die Möglichkeit, am künstlerisch kulturellen Geschehen zu partizipieren.

 

Nationaler Krebsplan

 

Mit dem gemeinsamen Antrag „Empfehlungen des Nationalen Krebsplans umsetzen – Klinische Krebsregister weiterentwickeln“ haben sich die Fraktionen von CDU und FDP für eine Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung und den flächendeckenden Ausbau von klinischen Krebsregistern mit gesetzlichen Maßnahmen im Freistaat Sachsen eingesetzt. Der Gesetzentwurf zur Krebsfrüherkennung und zu den klinischen Krebsregistern wurde Anfang dieses Jahres vom Bund verabschiedet. Der Entwurf verfolgt das Ziel, die Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung und den flächendeckenden Ausbau von klinischen Krebsregistern mit gesetzlichen Maßnahmen zu fördern. Der gemeinsame Antrag soll dafür die geeigneten rechtlichen Rahmenbedingungen zur Umsetzung im Freistaat Sachsen schaffen. Dabei sollen die Klinischen Krebsregister im Freistaat hinsichtlich der Rahmenbedingungen für Meldungen, Datenübermittlung und -haltung dem länderübergreifenden epidemiologischen Gemeinsamen Krebsregister gleichgestellt werden. Zudem soll eine enge Einbindung der Klinischen Krebsregister des Freistaates in die Qualitätssicherung und das Qualitätsmanagement regionaler Abläufe bei der Erkennung und Behandlung onkologischer Erkrankungen gewährleistet sein. Außerdem sollen bereits vorhandene Strukturen erhalten bleiben, optimiert und folgende Kriterien des sächsischen Krebsregistergesetzes berücksichtigt werden.