Neues aus dem Landtag - Juli 2013

  • Sächsischer Landtag beschließt Neuverschuldungsverbot
  • Steffen Flath kandidiert nicht wieder für den Sächsischen Landtag
  • Debatte zur künftigen EU-Agrarpolitik
  • Wassergesetz bildet praxisorientiertes Fundament für den Wiederaufbau nach der Hochwasserkatastrophe
  • Mehr Freiheit für Sächsische Schulen

 

Sächsischer Landtag beschließt Neuverschuldungsverbot

 

Am ersten Tag der Plenarberatungen vor der Sommerpause hat der Sächsische Landtag einen Höhepunkt erlebt und ein Neuverschuldungsverbot in der Sächsischen Verfassung beschlossen. Es war dafür eine Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtages, also 88 Stimmen notwendig. Den Gesetzentwurf zur Verfassungsänderung brachten die vier Fraktionen von CDU, FDP, SPD und Bündnis 90/Die Grünen ein.

 

Insgesamt stimmten 102 von 132 Abgeordneten dem Neuverschuldungsverbot zu. Die anwesenden Abgeordneten von CDU und FDP stimmten geschlossen für die Verfassungsänderung. Bei der SPD gab es mit Frau Dr. Stange und bei den Grünen mit Johannes Lichdi zwei Nein-Stimmen. Bemerkenswert, dass auch 11 Abgeordnete der Linken für ein Neuverschuldungsverbot stimmten (13 waren dagegen und 13 enthielten sich) und damit deutlich machen, dass sie sich nicht von der Parteiführung in Berlin reinreden lassen wollen.

 

Das Neuverschuldungsverbot ist ein Meilenstein in der Geschichte der Sächsischen Verfassung. Damit wird die solide Finanzpolitik Sachsens, die bereits seit 2006 ohne neue Schulden auskommt, ein robustes verfassungsrechtliches Gerüst. Der Freistaat Sachsen und seine Politiker machen dabei fraktionsübergreifend deutlich, dass sie sich einer strikten Haushaltspolitik verpflichtet fühlen, die nicht zu Lasten der nachfolgenden Generationen geht und die mit dem auskommen will, was an Einnahmen zur Verfügung steht. Ein guter Tag für unser Land und ein deutliches Signal an den Bund die anderen Länder!

 

Zum Hintergrund: Die Verschuldung des Freistaates Sachsen betrug Ende 2012 rund 11,7 Milliarden Euro. Hinzu kommt noch eine implizite Verschuldung aus Pensionsverpflichtungen von rund 10,4 Milliarden Euro sowie ein Gegenwartswert von etwa 9,2 Milliarden aus dem Gesetz zur Überführung der Ansprüche und Anwartschaften aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen des Beitrittsgebiets.

 

Seit 2006 nimmt Sachsen keine neuen Schulden mehr auf. Gleichzeitig tilgt der Freistaat seitdem jedes Jahr rund 75 Millionen Euro Schulden.

 

Mit der heutigen Verfassungsänderung ist die Neuaufnahme von Krediten zwar grundsätzlich nicht gestattet, es gibt jedoch einige Ausnahmen: So ist eine Kreditaufnahme im Freistaat Sachsen erst wieder ab einer massiven negativen konjunkturellen Entwicklung möglich. Bei einem Absinken der Steuereinnahmen um drei Prozent oder mehr kann an eine Kreditaufnahme gedacht werden. Diese Kreditaufnahme wäre, bei einer Zweidrittelmehrheit im Parlament, auf 99 Prozent gedeckelt. Gleiches gilt bei der Ausnahme vom Neuverschuldungsverbot bei Naturkatastrophen und außergewöhnliche Notsituation. Des Weiteren besteht darüber Konsens, dass sich der Freistaat nicht auf Kosten der Kommunen entlasten will, um das Neuverschuldungsverbot einhalten zu können. Der Generationenfond zur Absicherung der Pensionszahlungen in Zukunft wird ebenfalls verfassungsrechtlich verankert und damit geschützt.

 

Steffen Flath kandidiert nicht wieder für den Sächsischen Landtag

 

Unser Fraktionsvorsitzender Steffen Flath hat am Donnerstagmorgen in der Fraktionssitzung erklärt, dass er 2014 nicht wieder für den Sächsischen Landtag kandidieren wird. Hier der Wortlaut seiner Erklärung gegenüber der Presse:


„Ich habe heute meiner Fraktion erklärt, im kommenden Jahr nicht wieder für den Sächsischen Landtag zu kandidieren. Diese Entscheidung habe ich aus persönlichen Gründen nach langer, reiflicher Überlegung getroffen.


Wer mich kennt, weiß, dass ich mich nie ausschließlich als Berufspolitiker verstanden habe. Für mich hat es neben den zahlreichen politischen Ämtern, immer auch berufliche und private Interessen gegeben, wofür mit bisher immer die Zeit fehlte. Gleichwohl sah ich meine Aufgabe als Politiker darin, das Land nach der friedlichen Revolution aufzubauen und erfolgreich für die Zukunft zu gestalten. Dazu gehörte für mich immer auch eine generationengerechte Finanzpolitik.


Mit der gestrigen Verfassungsänderung ist für mich persönlich eines der wichtigsten politischen Ziele verfassungsrechtliche Realität geworden. Deshalb erachte ich den jetzigen Zeitpunkt für richtig. Außerdem gibt es meinem Kreisverband die Möglichkeit, in Ruhe einen guten Direktkandidaten für den Wahlkreis zu finden.


Ich werde bis zum Ende der Legislatur das Amt als Fraktionsvorsitzender weiter verantwortungsvoll und engagiert ausüben sowie dazu beitragen, dass sowohl Sachsen als auch meine Partei erfolgreich bleiben und hoffnungsvoll in die Zukunft blicken können.“


Die Fraktion hat die Erklärung mit Respekt und einiger Überraschung entgegen genommen. Es ist auch und gerade Steffen Flaths Beharrlichkeit zu verdanken, dass wir gestern die die Verfassungsänderung zum Neuverschuldungsverbot beschließen konnten. Er bleibt bis zum Ende der Legislaturperiode Vorsitzender der CDU-Fraktion im Sächsischen Landtag.

 

Debatte zur zukünftigen EU-Agrarpolitik

 

In der aktuellen Debatte "Die sächsische Landwirtschaft und die zukünftige EU-Agrarpolitik – weiteren Bürokratieaufwuchs verhindern" hat sich die Koalition für weitere Verwaltungsvereinfachungen in der EU-Agrarpolitik ausgesprochen.

 

Ende Juni verständigten sich die Landwirtschaftsminister der Europäischen Union im EU-Agrarrat auf die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union (GAP). Die Beschlüsse für die Jahre 2014 bis 2020 lassen jedoch einen Bürokratieaufwuchs befürchten, den die EU selbst auf 15 bis 20 Prozent gegenüber der letzten Förderperiode einschätzt. Dieser Mehraufwand wirkt sich nicht nur auf die Landwirtschaft aus, sondern wird auch erhebliche Mehrkosten für die staatliche Verwaltung nach sich ziehen. Mit Blick auf die dringend notwendige Konsolidierung der öffentlichen Haushalte, die auch von der Europäischen Union angemahnt wird, ist dies der falsche Weg. Vereinfacht gesagt: Die Landwirte gehören auf die Felder und in die Ställe, aber nicht vor Antragswüsten ins Büro. In der Debatte fordern CDU und FDP die Bundesregierung auf, bei den abschließenden Verhandlungen alles zu tun, um diesen unnötigen Bürokratieaufwuchs für Landwirte und Staat zu vermeiden oder wenigstens zu begrenzen.

 

Wassergesetz bildet praxisorientiertes Fundament für den Wiederaufbau nach der Hochwasserkatastrophe

 

Am zweiten Plenartag hat der Sächsische Landtag dem Gesetzentwurf der Staatsregierung zum Gesetz zur Änderung wasserrechtlicher Vorschriften zugestimmt. In der Debatte betonte die CDU-Fraktion, dass der beschlossene Gesetzesentwurf eine weitere wichtige Entscheidung für den Hochwasserschutz im Freistaat Sachsen ist. Mit der Neuregelung sollen künftig überschwemmungsgefährdete Gebiete besser ausgewiesen und die Planfeststellungsverfahren bei der Errichtung von Hochwasserschutzmaßnahmen deutlich beschleunigt werden. Zudem sollen neu entstandene Flußbetten leichter erhalten werden. Weiterhin bietet das neue Wassergesetz die Möglichkeit, Gewässerpflegeverbände zu bilden, um die Koordination und Pflege von Gewässer zweiter Ordnung zu übernehmen. Insgesamt wurden mit dem Gesetzentwurf der Staatsregierung, zusammen mit den bereits enthaltenen Regelungen zum Hochwasserschutz, die richtigen und notwendigen Konsequenzen aus den Hochwasser-Situationen der Vergangenheit gezogen. Abschließend betonte die CDU-Fraktion, dass das neue Wassergesetz ein gutes und praxisorientiertes Fundament für den Wiederaufbau nach der Hochwasserkatastrophe im Freistaat Sachsen bildet.

 

Mehr Freiheit für Sächsische Schulen

 

In einem gemeinsamen Antrag haben sich die Koalitionsfraktionen von CDU und FDP für mehr Eigenverantwortlichkeit für sächsische Schulen ausgesprochen. Mit dem Antrag sollen Konzepte zur Stärkung der Eigenverantwortung von Schulen, insbesondere im Bereich der Budgetierung, Auswahl des Personals und der pädagogischen Profilbildung der Schulen, gestärkt werden. Zunehmende Eigenverantwortung kann die Qualität der schulischen Arbeit verbessern. Dennoch benötigt dieser Prozess Zeit. Durch den gemeinsamen Antrag wollen die Koalitionsfraktionen gleichzeitig ein Modellprojekt „Eigenverantwortliche Schule“ einrichten, um den Bildungseinrichtungen Zuständigkeiten und Mitwirkungsmöglichkeiten im Bereich Personal, Organisation und Budget zu geben. Erst wenn vor Ort Eigenverantwortung als Chance begriffen wird, führt sie auch in der Praxis zu qualitativen Verbesserungen.