Neues aus dem Landtag - Januar 2013

  • 300 Jahre Nachhaltigkeit - Jubiläum einer Idee aus Sachsen
  • Neuregelung für Waschanlagen an Sonntagen
  • Vergabe öffentlicher Aufträge im Freistaat Sachsen
  • Änderung der Rechtsform der Sächsischen Landesbibiothek - Staats- und Universitätsbibliothek (SLUB)
  • Aktionsplan Kinder- und Jugendübernachtungsstätten in Sachsen - qualitative und investive Entwicklung sicherstellen

300 Jahre Nachhaltigkeit – Jubiläum einer Idee aus Sachsen

 

Der erste Plenartag begann mit einer Fachregierungserklärung des Umweltministers zum Thema „300 Jahre Nachhaltigkeit im Freistaat Sachsen“. 1713 prägte der sächsische Oberberghauptmann Hans Carl von Carlowitz in seinem forstwirtschaftlichen Grundlagenwerk erstmals den Begriff der nachhaltenden Nutzung des Waldes. Was von Carlowitz vor 300 Jahren über Nachhaltigkeit sagte, hat heute umso mehr Gültigkeit. Vor allem sollten wir unseren Enkeln nicht die Chance nehmen, in 60 Jahren so zu leben, wie wir heute und darüber auch frei entscheiden zu können. In der Diskussion betonte die CDU-Fraktion, dass das Nachhaltigkeitsprinzip in vielen Bereichen wie beispielsweise in der Land- und Forstwirtschaft, in der Ökonomie aber auch in der Politik Anwendung findet. Mit dem aktuellen Doppelhaushalt zeigt der Freistaat Sachsen, was nachhaltige Politik im Finanzbereich bedeutet. Statt neue Schulden aufzunehmen, werden jährlich Verpflichtungen in Höhe von 75 Millionen getilgt und trotzdem die höchste Investitionsquote unter den deutschen Bundesländern erreicht.

 

Neuregelung für Waschanlagen an Sonntagen

 

Der Sächsische Landtag hat eine Neuregelung zur Neuregelung der Öffnungszeiten von Waschanlagen an Sonntagen beschlossen. Damit dürfen vollautomatische Autowaschanlagen, die gemeinsam mit Tankstellen betrieben werden, künftig an Sonntagen zwischen acht und 20 Uhr öffnen. Der Betrieb von Selbstwaschanlagen mit Hochdruckreinigungsgeräten bleibt bis zwölf Uhr untersagt. Autowaschanlagen in Gewerbe- und Industriegebieten dürfen künftig sonntags ebenfalls erst ab 12 Uhr öffnen.

 

In der Diskussion machte die CDU-Fraktion deutlich, dass bei der Neuregelung der Öffnungszeiten insbesondere die Vorgaben des Sächsischen Verfassungsgerichtshofes zum Sonntagsschutz zu beachten sind. Mit dem neuen Gesetz wurde ein Kompromiss gefunden, der einerseits dem Gebot der Sonntagsruhe und der Berücksichtigung der Hauptgottesdienstzeiten und andererseits den Interessen von Waschanlagenbetreibern und Kunden Rechnung trägt. Durch die Neuregelung besteht zwar die Möglichkeit, sein Auto auch an Sonntagen zu waschen, aber jeder sollte sich überlegen, ob es nicht auch sinnvollere Tätigkeiten an diesem Tag gibt.

 

Vergabe öffentlicher Aufträge im Freistaat Sachsen

 

Auf Antrag der Koalitionsfraktionen hat der Sächsische Landtag die Vergabe öffentlicher Aufträge neu geregelt. Mit dem neuen Sächsischen Vergabegesetz wird der Mittelstand gestärkt und die Rechtssicherheit bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen verbessert. In dem neuen Gesetz wird unter anderem der sogenannte "Unterschwellenrechtsschutz" verbessert: Das bedeutet, dass ab einer deutlich niedrigeren Schwelle als bisher (bei Bauleistungen ab 75.000 Euro statt 150.000 Euro) Widersprüche innerhalb von zehn Tagen geprüft werden können. Künftig erfolgt unbürokratischer der Nachweis der Eignung des Bieters. Anders als bisher sollen nur noch die Unterlagen und Angaben gefordert sein, die durch den Auftrag gerechtfertigt sind. Zudem können die vielen Einzelnachweise nun durch eine eigene wahrheitsgemäße Erklärung ersetzt werden.

 

Das bedeutet eine geringere Gefahr von Formfehlern, weniger Prüfaufwand, Zeit- und Kostenersparnis für Verwaltung und Unternehmen. Zusätzlich wurden die gerade für kleine und mittlere ortsansässige Betriebe besonders interessanten freihändigen Vergaben einheitlich auf 25.000 Euro hochgesetzt, was zu mehr Flexibilität und weniger Bürokratie führt. Schulbücher dürfen nun erstmals generell unterhalb der EU-Schwelle freihändig vergeben werden, da diese ohnehin der Buchpreisbindung unterliegen. Eine weitere Neuregelung ist der Verzicht auf Gewährleistungsbürgschaften bis zu einem Auftragswert von 250.000 Euro. Tarifliche Regelungen werden durch das Vergabegesetz ausdrücklich nicht berücksichtigt. Nach Auffassung der CDU-Fraktion sind Vorgaben zur Entlohnung klar vergabefremde Kriterien und müssen weiterhin durch die Tarifpartner geregelt werden.

 

Änderung der Rechtsform der Sächsischen Landesbibliothek – Staats- und Universitätsbibliothek (SLUB)

 

Die Sächsische Landesbibliothek – Staats- und Universitätsbibliothek (SLUB) soll in einen Staatsbetrieb umgewandelt werden. Ein entsprechender Antrag wurde durch die Koalitionsfraktionen von CDU und FDP in den Sächsischen Landtag eingebracht und beschlossen. Die neue Rechtsform soll zum 1. Januar 2014 in Kraft treten. Mit der Umwandlung in einen Staatsbetrieb soll die Sächsische Landesbibliothek – Staats und Universitätsbibliothek flexibler und nutzerfreundlicher werden. Gleichzeitig kann sie besser auf die Anforderungen an eine moderne Bildungs-, Service- und Wissenschaftseinrichtung reagieren. Neben der Gründung eines Staatsbetriebes sollen durch den Koalitionsantrag die Service- und Koordinierungsaufgaben für die Bibliotheken in Sachsen sowie die Neufassung der Ablieferungspflicht von Medienwerken durch Verleger und Herausgeber an die SLUB (Pflichtexemplare) gesetzlich geregelt werden.

 

Aktionsplan Kinder- und Jugendübernachtungsstätten in Sachsen – qualitative und investive Entwicklung sicherstellen

 

Mit dem gemeinsamen Antrag wollen die Koalitionsfraktionen von CDU und FDP die qualitative und investive Entwicklung von Kinder und Jugendübernachtungsstätten im Freistaat Sachsen sicherstellen und deren Bedeutung herausstellen. Um den gegenwärtigen und zukünftigen Anforderungen gerecht zu werden, sollen die Kinder- und Jugendübernachtungsstätten als außerschulische Lernorte und überörtliche Stätten der Jugendarbeit aufgewertet werden, um deren künftige Entwicklung zu unterstützen. Bereits heute bieten sächsische Kinder- und Jugendübernachtungsstätten ein umfangreiches und vielfältiges Angebot. Dabei sollen die attraktiven Angebote in Sachsen noch besser unter Lehrern, Schülern und Eltern bekannt gemacht werden. Außerdem sollen Weiterbildungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten der haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter besser zugänglich gemacht werden.