Neues aus dem Landtag - September 2012

  • Hochschulfreiheitsgesetz beschlossen - mehr Geld für sächsische Studenten
  • Zukunft der Europäischen Förderpolitik - Sächsische Interessen wahren
  • Brand- und Katastrophenschutz verbessern - Freiwillige Feuerwehren stärken
  • Unser Ziel ist eine solide und gerechte Haushaltspolitik für Sachsen

Hochschulfreiheitsgesetz beschlossen – mehr Geld für sächsische Studenten

 

Am ersten Plenartag wurde das neue Hochschulfreiheitsgesetz verabschiedet. Durch die Änderungen der rechtlichen Bestimmungen soll die Autonomie der Hochschulen ausgebaut werden. Zudem soll eine Erhöhung der Beiträge für die sächsischen Studentenwerke im kommenden Doppelhaushalt vorgesehen.

 

Der aktuelle Haushaltsentwurf der Sächsischen Staatsregierung sieht vor, dass die Zuschüsse für die Sächsischen Studentenwerke im Jahr 2013 um eine halbe Million Euro und 2014 um weitere 900.000 Euro steigen. Das bedeutet eine Steigerung der Mittel für die Studentenwerke um zehn Prozent im kommenden Jahr und um fast 20 Prozent im Jahr 2014. Angesichts generell rückläufiger Einnahmen des Freistaates Sachsen ist dies eine ungewöhnliche und weit überdurchschnittliche Erhöhung. Alle Vorwürfe, das Hochschulfreiheitsgesetz würde die Studentenschaft finanziell an die kurze Leine nehmen, sind damit klar widerlegt.

 

In der Gesetzesberatung verteidigte die CDU-Fraktion die Möglichkeit für Studenten, nach dem ersten Semester aus der verfassten Studentenschaft auszutreten. Die verfasste Studentenschaft wird mit der Novellierung nicht abgeschafft. Die Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte sowie ihre gesetzlichen Aufgaben bleiben im vollen Umfang und unverändert erhalten. Die Neuregelung richtet sich nicht gegen die Gremien der Studentenschaft oder ihrer Tätigkeit. Aus Sicht der CDU-Fraktion schafft dieses Gesetz in diesem Punkt vor allem Freiheit für die Studierenden.

 

Wesentliche Inhalte der Novelle zum Hochschulgesetz:

 

Mit dem Gesetz über die Freiheit der Hochschulen im Freistaat Sachsen soll die Hochschulautonomie ausgebaut werden. Des Weiteren werden notwendige Anpassungen vorgenommen.

 

Beabsichtigt ist eine Stärkung der Autonomie der Hochschulen. So wird beispielsweise die Beteiligung der Hochschulen an Unternehmen vereinfacht. Die Ermächtigung des Finanz- und Wissenschaftsministeriums, weitere Einzelheiten in einer Rechtsverordnung hierzu zu regeln, entfällt. Das Rektorat der Hochschule kann im Einvernehmen mit dem Hochschulrat die Übernahme der Bewirtschaftung der selbstgenutzten Liegenschaften beschließen. Die Stellenplanbindung wird weiter gelockert.

 

Die Kunsthochschulen erhalten im Rahmen einer modifizierten Erprobungsklausel die Möglichkeit, noch stärker als bisher neue Organisationsstrukturen einzuführen. Mit der Änderung soll ihnen ermöglicht werden, die Zuständigkeiten des Fakultätsrates ganz oder teilweise dem Senat zuzuweisen, um den Besetzungsbedarf der Gremien angemessen zu verringern.

 

Vor dem Hintergrund des zunehmenden Fachkräftemangels wird der Personenkreis erweitert, der aufgrund seiner beruflichen Qualifizierung berechtigt ist, ein Hochschulstudium aufzunehmen. Damit wird der Beschluss der Kultusministerkonferenz über die Eckpunkte für die Neuordnung der Hochschulzulassung vom 06.03.2009 umgesetzt.

 

Es werden Studiengebühren bei 4-semstriger Überschreitung der Regelstudienzeit in Höhe von 500,00 Euro erhoben.

 

Ferner sollen die Universitäten in stärkerem Maße als bisher angehalten werden, gemeinsam mit den Fachhochschulen kooperative Promotionsverfahren durchzuführen. Bei der Zulassung zur Promotion wird gesetzlich festgeschrieben, dass die Abschlüsse von Universitäten und Fachhochschulen gleich zu behandeln sind.

 

Dissertationen sind von mindestens zwei Gutachtern zu bewerten, wobei ein Gutachter Universitätsprofessor sein muss und die weiteren Gutachter habilitationsadäquate Leistungen nachweisen oder über die Berufungsvoraussetzung eines Fachhochschulprofessors verfügen müssen.

 

Die Universitäten können nun auch Promotionsstudiengänge einrichten, in denen der Grad „Doctor of Philosophy (Ph. D.)“ verliehen werden kann.

 

Honorarprofessoren erhalten die Berechtigung, sich an der Forschung zu beteiligen. Sie werden - wie auch die Privatdozenten - verpflichtet, Lehraufgaben zu übernehmen.

 

Die Studienleistungen, die an anderen Hochschulen erbracht worden sind, sollen leichter anerkannt werden. Damit sollen die Möglichkeiten der Studenten, die Hochschule zu wechseln, verbessert werden. Die Mitwirkung der Studenten in den Studienkommissionen wird honoriert, indem bis zu drei Semester nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet werden.

 

Die Hochschulen erhalten des Weiteren die Möglichkeit, bestimmte Lehr- oder Forschungsaufgaben außerhalb der üblichen inneruniversitären Organisationsformen (Fakultät, Institut u.a.) einer Zentralen Einrichtung zuzuordnen. In diesem Falle ist deren Arbeitsfähigkeit ausreichend abzusichern.

 

Ferner werden die Bestimmungen zum Hochschulrat modifiziert. Der Hochschulrat kann nunmehr Entscheidungen auch im Umlaufverfahren treffen, um seine Entscheidungsfindung zu beschleunigen und die Handlungsfähigkeit auch zwischen den Sitzungen zu sichern. Die Hochschulen werden ermächtigt, die Fahrtkostenentschädigung für die Mitglieder des Hochschulrates mit der Einwilligung des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst und des Staatsministeriums der Finanzen durch Ordnung zu regeln. Für die Mitglieder wird eine einheitliche Haftung nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz festgelegt. Die Mitglieder werden künftig einheitlich vom Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst ernannt.

Der Vergaberahmen für die Professorenbesoldung bei kaufmännisch wirtschaftenden Hochschulen wird aufgehoben, um einen Anreiz für die Hochschulen zu schaffen kaufmännisch zu wirtschaften und Zielvereinbarungen abzuschließen. da dieser die Einführung flexibler Budgetierungsmodelle erschwert.

 

Das Internationale Hochschulinstitut wird in die TU Dresden eingegliedert.

 

Der Austritt aus der verfassten Studentenschaft kann nach dem 1. Semester von den Studenten vorgenommen werden.

 

Die Fachhochschulen führen den Namen „Hochschule für angewandte Wissenschaften“. 

 

Zukunft der Europäischen Förderpolitik – Sächsische Interessen wahren

 

Mit dem gemeinsamen Antrag „Zukunft der Europäischen Förderpolitik“ setzen sich die Fraktionen von CDU und FDP für die Interessen des Freistaats Sachsen auf europäischer Ebene für die kommende Förderperiode 2014 – 2020 ein. Aufgrund des wirtschaftlichen Nachholbedarfs ist es wichtig, dass die sächsischen Regionen Chemnitz, Dresden und Leipzig bei der künftigen EU-Förderung eine Anschlussförderung erhalten. Insbesondere soll keine Benachteiligung für die Region Leipzig bei der zukünftigen Förderung entstehen.

 

Nach derzeitigem Stand soll es für den Freistaat Sachsen Einschnitte bei der EU-Förderung geben. Dennoch darf dies nicht dazu führen, dass der erfolgreich gestartete Aufholprozess durch Umverteilung und Kürzung der Mittel auf halben Weg stecken bleibt. Deshalb werden Übergangsregelungen, wie das derzeit diskutierte Sicherheitsnetz, für die nächste Förderperiode nötig. Es besteht die Gefahr, dass nur die Regionen Dresden und Chemnitz von diesem Sicherheitsnetz erfasst werden, d. h. sie würden mindestens 2/3 der bisherigen Fördermittel in der kommenden Förderperiode erhalten.

 

In der aktuellen Förderperiode 2007 bis 2013 erhält der Freistaat Sachsen rund vier Milliarden Euro aus dem EU-Regionalfonds. Damit nimmt der Freistaat deutschlandweit eine Spitzenposition ein. Dazu kommen noch 629 Millionen Euro aus dem EU-Sozialfonds und rund 700 Millionen Euro für die Entwicklung des ländlichen Raums.

 

Brand- und Katastrophenschutzes verbessern - Freiwillige Feuerwehren stärken

 

Mit dem gemeinsamen Antrag wollen die Fraktionen von CDU und FDP den Brand- und Katastrophenschutzes verbessern und die Freiwilligen Feuerwehren in Sachsen stärken. Der Brand- und Katastrophenschutz ist ein wichtiger Baustein unserer gesamten Sicherheitsarchitektur. Deshalb ist es wichtig diesen Bereich weiter zu unterstützen. Im Finanzausgleichsgesetz hat Sachsen in den Jahren 2011 und 2012 den Kommunen für den Brandschutz 14 beziehungsweise 20 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. In den kommenden Jahren soll dieser Betrag auf je 21 Millionen Euro erhöht werden.

 

Für die CDU-Fraktion ist es unabdingbar, die Kommunen auch weiterhin bei der Modernisierung ihrer Feuerwehren in hohem Maße zu unterstützen. Dazu gehört auch eine qualitativ hochwertige Aus- und Weiterbildung der Kameradinnen und Kameraden sowie eine dauerhafte Erhöhung der Lehrgangsplätze an der Landesfeuerwehrschule Nardt. Für 2013 ist bereits geplant, die Anzahl der Teilnehmer von 20 auf bis zu 24 Personen pro Lehrgang zu erhöhen. 

 

Unser Ziel ist eine solide und gerechte Haushaltspolitik für Sachsen

 

Anfang September hat der Sächsische Landtag in erster Lesung über den Doppelhaushalt für 2013/ 2014 beraten.

 

Für 2013 sind Einnahmen und Ausgaben in Höhe von rund 16,3 Milliarden und für 2014 von rund 16,9 Milliarden Euro geplant. Der Entwurf beinhaltet die wichtigsten Forderungen der CDU-Fraktion: Keine Schulden, Schuldentilgung, eine vernünftige Rücklage und Investitionen. Der Entwurf zeigt für Sachsen aber auch Chancen auf, um die uns andere Bundesländer beneiden. Durch die konsequente Finanzpolitik in den letzten zwei Jahrzehnten in Sachsen können wir uns heute Dinge wie Bildungspaket, Exzellenzuniversität, Infrastrukturausbau und einen umfangreichen Finanzausgleich zugunsten der kommunalen Ebene leisten. Es ist ein deutliches Signal, dass dieser Haushaltsentwurf mehr als 5 Milliarden Euro für Bildung (von der Kita, über Schule bis zu den Hochschulen) und Forschung eingestellt. Soviel wurde noch nie in Sachsen für diesen Bereich ausgegeben.

 

Nun müssen wir Parlamentarier in den kommenden Wochen genau prüfen, ob alle Notwendigkeiten berücksichtigt wurden und alle Interessengruppen des Freistaates anhören, um gegebenenfalls nachzubessern. Für uns ist es wichtig, für Gerechtigkeit zu sorgen. Insbesondere gegenüber den zukünftigen Generationen.

 

Der vorliegende Haushaltsentwurf ist solide, er ist dabei realistisch und setzt die wichtige Schwerpunkte. Das gilt sowohl für die Investition und den Bildungsbereich, insbesondere aber auch für eine kontinuierliche Finanzpolitik. In den kommenden Wochen werden wir auch noch über weitere Themen wie die Finanzierung des ÖPNV, Lehrerpersonal und Unterrichtsabsicherung, die eventuelle institutionelle Grundfinanzierung der Landschaftspflegeverbände, die Krankenhausbaufinanzierung und die Kulturförderung diskutieren müssen.

 

Eines ist klar: Die Zinsen können momentan noch so niedrig sein, wir werden uns nicht zum Schuldenmachen hinreißen lassen. Wir müssen auch in Sachsen immer auf die äußeren Zukunftsfaktoren Rücksicht nehmen. Dazu gehören das Auslaufen des Solidarpaktes, die Risiken des Länderfinanzausgleiches und die sinkende EU-Förderung.

 

Hinzu kommt, dass die Steuerdeckungsquote des Haushaltsplanes von 56,8 Prozent im Jahre 2011 auf 59 Prozent des Planansatzes für das Jahr 2013 steigt. Mehr denn je werden wir deshalb die sich abschwächende Konjunktur genau beobachten müssen.

 

Der Beschluss des Haushaltes ist für die Plenarwoche im Dezember vorgesehen. Bis dahin laufen intensive parlamentarische Beratungen.