Neues aus dem Landtag - April 2012

  1. Arbeitsmarktpolitik in Sachsen - zukunftsgerecht und chancenorientiert
  2. Kein Aufkündigen des Solidarpaktes! - Solide Finanzpolitik darf nicht bestraft werden
  3. Gesetz zur Änderung des Sächsischen Fischereigesetzes
  4. Kein Abiturzwang für Gesundheits- und Pflegeberufe - Zehnjährige allgemeine Schuldbildung beibehalten
  5. Sächsische Schulde und Kindertagesstätten stärker für Freiwilligendienste öffnen

1. Arbeitsmarktpolitik in Sachsen – zukunftsgerecht und chancenorientiert

 

Der erste Plenartag begann mit einer Fachregierungserklärung des Wirtschaftsministers Sven Morlok zum Thema „Arbeitsmarktpolitik in Sachsen – zukunftsgerecht und chancenorientiert“. Darin betonte der Minister, dass der sächsische Arbeitsmarkt zunehmend gute Perspektiven für alle Sachsen biete. Derzeit können sächsische Schulabgänger mit guten Abschlussnoten zwischen mehreren Ausbildungsangeboten wählen. Aber auch Langzeitarbeitslose und lernschwache Jugendliche können durch individuelle Wiedereinstiegsbegleitung und speziell zugeschnittene Ausbildungsformen eine zweite Chance auf dem Arbeitsmarkt erhalten.

 

Bei der zukünftigen Sicherung des Fachkräftebedarfs seien vor allem sächsische Unternehmen gefragt. Bei dieser Aufgabe unterstütze die Staatsregierung die heimischen Betriebe beispielsweise mit Weiterbildungsschecks für eine bedarfsgerechte Qualifizierung.

 

2. Kein Aufkündigen des Solidarpaktes! – Solide Finanzpolitik darf nicht bestraft werden

 

Mit der aktuellen Debatte „Kein Aufkündigen des Solidarpaktes! – Solide Finanzpolitik darf nicht bestraft werden“ reagierten die Koalitionsfraktionen auf die erneut aufkommende Kritik am Solidarpakt Ost. In der Diskussion betonte die CDU, dass die neuen Länder die Unterstützung aus dem Solidarpakt bis 2019 benötigen, um die unterschiedliche wirtschaftliche Entwicklung in Ost- und Westdeutschland aufgrund der deutschen Teilung zu kompensieren. Beispielsweise erreicht der Freistaat Sachsen als wirtschaftlich stärkstes ostdeutsches Bundesland lediglich 75 Prozent des Bruttoinlandproduktes des Bundes. Selbstverständlich müssen die neuen Länder die finanzielle Unterstützung aus dem Solidarpakt richtig verwenden und dies hat der Freistaat Sachsen auch in den vergangenen Jahren durch eine solide Haushaltspolitik und stets hohe Investitionsraten getan.

 

3. Gesetz zur Änderung des Sächsischen Fischereigesetzes

 

Der Sächsische Landtag hat ein neues Fischereigesetz verabschiedet. Das Gesetz soll vor allem jungen Menschen den Einstieg in das Angeln erleichtern. In der Diskussion machte die CDU-Fraktion deutlich, dass künftig Kinder und Jugendliche keinen Fischereischein bei Veranstaltungen der Anglervereine, sofern sie von sachkundigen Vertretern der Vereine angeleitet und beaufsichtigt werden, benötigen. Auch beim Angeln in bewirtschafteten Anlagen ist ein Fischereischein nicht mehr nötig. Zugleich wurde mit dem neuen Gesetz die Fischereiabgabe abgeschafft. Bisher mussten für den Fischereischein 6 Euro pro Jahr Fischereiabgabe gezahlt werden. Zukünftig können Anglerverbände selbständig über die Erhebung und Verwendung solcher Abgaben entscheiden.

 

Information:

Mit der Fischereiabgabe an den Freistaat Sachsen wurden das Fischereiwesen, Hegemaßnahmen der Anglerverbände und fischereiwissenschaftliche Untersuchungen unterstützt. Jedoch hat sich das Antragsverfahren aufgrund der EU-Vorgaben als zu kompliziert erwiesen. Die bisher beim Freistaat Sachsen eingezahlten Gelder werden zu 66 Prozent an die Anglerverbände ausgezahlt.

 

4. Kein Abiturzwang für Gesundheits- und Pflegeberufe – Zehnjährige allgemeine Schulbildung beibehalten

 

Mit einem gemeinsamen Antrag setzen sich die Fraktionen von CDU und FDP für die zehnjährige allgemeine Schulausbildung als Zugangsvoraussetzung für die Ausbildung in Gesundheits- und Pflegeberufen in Deutschland ein. Mit dem Antrag reagieren die Koalitionsfraktionen auf die von der EU geplante Anhebung der Zugangsvoraussetzungen von zehn auf zwölf Schuljahre. Die CDU-Fraktion betonte, dass der zukünftige Fachkräftebedarf in der Gesundheits- und Pflegebranche unmöglich allein mit Abiturienten gedeckt werden könne. Zusätzlich hätte die Anhebung der Zugangsvoraussetzungen bzw. die Umstellung der Ausbildung auf andere Berufe und die Weiterbildung negative Auswirkungen. Beispielsweise wäre die Anschlussfähigkeit der Ausbildung in der Krankenpflege an eine weiterführende Ausbildung in der Alten- und Krankenpflege unter Anrechnung des ersten Ausbildungsjahres nicht mehr möglich.

 

Information:

Die Europäische Kommission hat 2011 die Berufsanerkennungsrichtlinie evaluiert. Aufgrund der Ergebnisse plant die EU eine Anhebung der Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung von Krankenpflegekräften sowie Hebammen und Entbindungspflegern.

 

5. Sächsische Schulen und Kindertageseinrichtungen stärker für Freiwilligendienste öffnen

 

In einem gemeinsamen Antrag haben sich die Koalitionsfraktionen für eine stärkere Öffnung sächsischer Schulen und Kindertageseinrichtungen für Freiwilligendienste ausgesprochen. Durch den Antrag von CDU und FDP soll vor allem die bisherige Tätigkeit der Freiwilligendienste besser dargestellt werden; dabei insbesondere, in wie vielen Schulen und Kindertageseinrichtungen im Freistaat Sachsen und in welchen Aufgaben Freiwilligendienste tätig sind und in wie weit das Aufgabenfeld erweiterbar ist. In der Debatte betonte die CDU, dass die theoretische Ausbildung während des Freiwilligendienstes gute Verbindungspunkte für eine pädagogische Vorbildung möglicher Erzieherinnen und Erzieher aber auch Lehrerinnen und Lehrer biete. Neben der Überprüfung inhaltlicher Konzepte für ein „FSJ Schule & Kita“ müsse dabei auch die bessere Anrechnung des Freiwilligendienstes für eine spätere Ausbildung oder einem Studium überprüft werden.