Neues aus dem Landtag - Januar 2012

  • Klares Signal für solide Finanzen - CDU für Neuverschuldungsverbot in der Verfassung
  • Eintrittsgeld in den Schlosspark Pillnitz
  • Gesetz zur Neuordnung von Standorten der Verwaltung und der Justiz des Freistaates Sachsen
  • Gesetz über Versammlungen und Aufzüge im Freistaat Sachsen

Klares Signal für solide Finanzen – CDU für Neuverschuldungsverbot in Verfassung

 

Am ersten Plenartag haben sich CDU und FDP für ein sofortiges Schuldenverbot in der Sächsischen Verfassung ausgesprochen. In der aktuellen Debatte „Klares Signal für solide Finanzen – Neuverschuldungsverbot in Verfassung verankern“ betonte Fraktionschef Steffen Flath, dass nur die finanziellen Mittel ausgegeben werden können, die auch eingenommen werden und die Aufnahme neuer Schulden eine Einschränkung für die zukünftige Handlungsfähigkeit des Freistaats Sachsen bedeutet.

 

Für die Aufnahme des Neuverschuldungsverbotes in die Verfassung ist eine Zweidrittelmehrheit nötig. Dafür wollen CDU und FDP alsbald Gespräche mit den Fraktionen von SPD, Bündnis 90/ Die Grünen sowie Die Linke führen.

 

Eintrittsgeld in den Schlosspark Pillnitz

 

In der Debatte über die Erhebung von Eintrittsgeldern für den Schlosspark Pillnitz machte die CDU-Fraktion deutlich, dass die geplante Einführung von Eintrittsgebühren in Pillnitz keine leichte Entscheidung ist. Für viele Dresdner, aber auch überregional, ist der Schlosspark Pillnitz von großer kultureller Bedeutung. Für die Pflege und Erhaltung der Parkanlage ist der Staatsbetrieb Gärten und Schlösser (SGB) zuständig. Der Freistaat hat in den letzten Jahren eine solide Haushaltspolitik betrieben und aufgrund der sinkenden Einnahmen - beispielsweise durch das Abschmelzen der Mittel des Solidarpakt II - wird der SGB zukünftig nicht mehr Geld aus den Landesmitteln bekommen. Ohne zusätzliche Einnahmen über Eintrittsgelder würde die Parkanlage weiter hinter den Qualitätsstandards vergleichbarer Parkanlagen liegen. Durch die zusätzlichen Einnahmen sollen weitere Gärtner eingestellt und somit der Erhalt sowie die Weiterentwicklung der Parkanlage gesichert werden. Gleichzeitig werden durch die Erhebung von Eintrittsgebühren die Touristen an der Pflege der Parkanlage beteiligt.

 

Ab April dieses Jahr sollen Eintrittsgebühren für den Besuch der Parkanlage erhoben werden. Diese sind in ihrer Höhe insgesamt akzeptabel und moderat. Die Jahreskarte kostet 8 Euro und für Kinder unter 17 Jahre ist der Eintritt kostenfrei. Außerdem erhalten Schüler, Azubis, Studenten und Behinderte eine Ermäßigung von 50%. Mit der Jahreskarte der Staatlichen Kunstsammlungen und der sachsenweiten Schlösserkarte haben Besucher freien Eintritt. Die Parkanlage Pillnitz ist ein wichtiges Kulturgut, welches auch in Zukunft gepflegt und erhalten werden muss. Trotz dieser schwierigen Entscheidung unterstützt die Einführung von Eintrittsgeldern den Erhalt und die Weiterentwicklung der Parkanlage.

 

hierzu auch: http://www.christian-piwarz.de/2012/01/20/eintritt-in-pillnitz-eine-schwierige-aber-richtige-entscheidung/

 

Gesetz zur Neuordnung von Standorten der Verwaltung und der Justiz des Freistaates Sachsen

 

Am ersten Plenartag wurde das Gesetz zur Neuordnung von Standorten der Verwaltung und der Justiz des Freistaates Sachsen durch den Sächsischen Landtag verabschiedet.

 

In der Debatte betonte die CDU-Fraktion, dass das Standortegesetz eine ausgewogene und nachhaltige Regelung für die sächsische Verwaltung ist. Gleichzeitig trägt das Gesetz auch den zukünftigen Herausforderungen für den Freistaat Rechnung. Aufgrund der auslaufenden Einnahmen aus den Solidarpaktmitteln II und dem Abschmelzen der EU-Fördermittel werden die Einnahmen des Freistaats Sachsen und der sächsischen Kommunen sinken. Bis 2020 hat Sachsen dadurch rund ein Viertel weniger Mittel zur Verfügung. Außerdem führt die Demographische Entwicklung zu einem Rückgang der Bevölkerungszahlen; gerade im ländlichen Raum werden zukünftig weniger Menschen leben.

 

Durch das Standortegesetz soll dem entgegen gewirkt werden. Nicht nur, was die Frage der Verteilung von Behörden im Freistaat betrifft, sondern auch bei der Frage, wie der Bürger mit der Verwaltung in Kontakt treten kann. Beispielsweise können Bürger durch verbesserte Kommunikationsmöglichkeiten per Internet schnell und effizient Informationen erhalten. Zugleich berücksichtigt das Standortegesetz die Rechte der sorbischen Bevölkerungsgruppe. Zwar wird die Verwaltung der Landgerichte in Bautzen und Görlitz an einem Standort – in Görlitz - konzentriert, jedoch bleibt Bautzen als Standort weiterhin erhalten.

 

Hintergrundwissen:

 

Das Vorhaben der Staatsmodernisierung wurde bereits im Koalitionsvertrag zwischen CDU und FDP vereinbart.

 

Wesentliche Inhalte

  • Zusammenfassung der drei Landesdirektionen Chemnitz, Dresden und Leipzig zur Landesdirektion Sachsen mit Hauptsitz in Chemnitz (Außenstellen in Dresden und Leipzig bleiben erhalten)
  • die Verlegung des Sitzes des Sächsischen Rechnungshofes von Leipzig nach Döbeln
  • die Verlegung der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank von Dresden nach Leipzig
  • die Verlegung der Landesstiftung Natur und Umwelt von Dresden nach Grillenburg
  • Neukonzeption von Standorten der Amts- und Landgerichte

 

Aus dem Standortkonzept resultierende weitergehende Maßnahmen

  • Reduzierung der bisherigen sieben auf fünf Polizeidirektionen der 72 Polizeireviere auf 41 Revierstandorte
  • zurückführen von 27 Finanzämter auf letztlich 16 Finanzämter in den Landkreisen und Kreisfreien Städten und Einrichtung eines Sonderfinanzamtes
  • die Fusion des Autobahnamtes und der Straßenbauämter zum Landesamt für Straßenbau und Verkehr (in Dresden angesiedelt)
  • Errichtung des Hauses der Bildung in Freital in Folge der gemeinsamen Unterbringung des Sächsischen Bildungsinstituts und der Sächsischen Bildungsagentur, Regionalstelle Dresden
  • Straffung der Standorte der Amtsgerichte durch Auflösen zu kleiner Amtsgerichte bei gleichzeitiger Bildung von Außenstellen
  • Errichtung einer gemeinsamen Justizvollzugsanstalt zusammen mit dem Freistaat Thüringen und Schließung der Justizvollzugsanstalten Zeithain und Zwickau

 

Link Standortegesetz: 

http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=6426&dok_art=Drs&leg_per=5

 

Gesetz über Versammlungen und Aufzüge im Freistaat Sachsen

 

Der Sächsische Landtag hat ein neues Versammlungsgesetz beschlossen. Mit dem neuem Gesetz sind künftig Demonstrationen an historisch bedeutenden Orten wie der Frauenkirche mit dem Neumarkt in Dresden und dem Völkerschlachtdenkmal in Leipzig zu bestimmten Anlässen verboten. Vor allem die sich wiederholenden Ereignisse am 13. Februar in Dresden machten eine Überarbeitung des sächsischen Versammlungsgesetzes nötig. Die Frauenkirche in Dresden gilt für viele Bürger und Bürgerinnen als bedeutendes Mahnmal gegen Krieg und Zerstörung und ist ein Symbol für die Sinnlosigkeit nationalsozialistischer Verbrechen. Das neue Versammlungsrecht schützt die Menschenwürde der Opfer der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft und garantiert dennoch die Versammlungsfreiheit für die Bürgerinnen und Bürger im Freistaat Sachsen.