Neues aus dem Landtag - Juni 2011

  • Forschungs- und Wissenschaftsfreiheit verteidigen
  • Auch Polizisten haben Schutzrechte
  • 50. Jahrestag des Mauerbaus
  • Rundfunkgebühren stabil halten
  • aus der CDU-Fraktion: Wahlen zum Fraktionsvorstand

Forschungs- und Wissenschaftsfreiheit verteidigen

 

Der erste Plenartag begann mit einer Aktuellen Debatte zum Thema "Gegen grüne Denkverbote – Forschungs- und Wissenschaftsfreiheit verteidigen".

 

Im Mittelpunkt der Diskussion stand die öffentlichen Finanzierung und Unterstützung der Kernforschung im Freistaat Sachsen. Die CDU-Fraktion stellte sich in der Debatte entschieden gegen die Forderung der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen, Kernforschung im Freistaat künftig nicht mehr zu fördern.

 

Gerade die Kernforschung hilft das Risiko bei der Nutzung von Kernenergie zu minimieren. Nur durch sie können Sicherheitsstandards auf der ganzen Welt gehalten und weiterentwickelt werden. Kernforschung ist auch deshalb nicht verzichtbar, weil sie neue Erkenntnisse in wesentlichen Lebensbereichen wie etwa der Medizin oder der Materialforschung liefert. Beispielsweise wären erfolgreiche Krebstherapien ohne sie nicht möglich. Dabei bewahrt die Nuklearmedizin mit ihren Erkenntnissen viele Patienten vor unerträglichen Schmerzen und gibt kranken Menschen eine neue Lebensperspektive.

 

Institute wie das Helmholz-Institut Dresden-Rossendorf leisten dabei grundlegende Forschungsarbeit und tragen dazu bei, dass Sachsen ein High-Tech Standort mit großem Potential in Wissenschaft, Medizin und Wirtschaft ist. Die Kernforschung in Sachsen einfach durch blinden Aktionismus künftig nicht mehr zu fördern, wäre ein fataler Fehler und würde dieses unschätzbare Potential für die kommenden Generationen zerstören. CDU und FDP haben sich daher deutlich gegen die moderne Form der Bilder- und Maschinenstürmerei von grüner Seite gewandt.

 

 

Auch Polizisten haben Schutzrechte

 

In der zweiten Aktuellen Debatte des Tages beschäftigte sich der Sächsische Landtag mit der Erhebung und Auswertung von Mobilfunkdaten im Zusammenhang mit dem teilweise gewalttätigen Demonstrationsgeschehen am 19. Februar 2011 in Dresden.

 

An diesem Tag kam es während der Demonstrationen wiederholt zu gewalttätigen Ausschreitungen zwischen Demonstranten und der Polizei. Zahlreiche Polizisten wurde dabei – teilweise erheblich – verletzt und es entstand erheblicher Sachschaden. Zur Aufklärung der teilweise schweren Straftaten (u.a. schwerer Landfriedensbruch, Körperverletzung, versuchter Totschlag) hat die Polizei auch zum Mittel der Funkzellenabfrage gegriffen. Dabei werden nicht etwa Telefongespräche abgehört, sondern es kann festgestellt werden, ob sich ein bestimmtes Mobilfunkgerät zu einer bestimmten Zeit in der Funkzelle befunden hat und welche Aktivitäten (Telefonate, SMS) es in dieser Zeit ausgeführt hat.

 

Für die Funkzellenabfrage existiert ein klares rechtliches Verfahren, indem alle Beteiligten deren Recht- und Verhältnismäßigkeit zu prüfen haben. Dabei stellt die Staatsanwaltschaft bei Gericht einen Antrag nach § 100g StPO. Erst mit richterlicher Genehmigung kann die Funkzellenabfrage erfolgen. Dies ist im Nachgang des 19. Februar erfolgt. Gegen die richterliche Anordnung können Rechtsmittel eingelegt werden.

In der Debatte machten CDU und FDP einerseits deutlich, dass die Funkzellenabfrage sehr wohl ein geeignetes Mittel sein kann, Straftaten in Kombination mit anderen Ermittlungsmethoden aufzuklären. Gleichzeitig ist aber auch klar, dass ein Missbrauch der Daten verhindert werden muss. Aus der Debatte wurde ebenso deutlich, dass friedliche Demonstranten oder die Anwohner keine Nachteile erleiden. Aus den bestehenden Daten werden nur diejenigen Mobilfunknummern ermittelt, wo sich ein Anfangsverdacht für schwere Straftaten ergibt.

 

Die Opposition war natürlich bemüht, die Sache weiter zu skandalisieren. Dies ist ihnen nicht gelungen, da schnell klar wurde, dass der vermeintliche Skandal des Abhörens von Telefonaten auf lediglich zwei Mobilfunkanschlüsse bezog, die im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung überwacht wurde. Dieses Strukturermittlungsverfahren wird sicherlich noch für Aufmerksamkeit sorgen.

 

 

50. Jahrestag des Mauerbaus

 

Am zweiten Plenartag haben die Koalitionsfraktionen in einer aktuellen Debatte an den 50. Jahrestag des Mauerbaus gedacht. Mehr als 1.300 Menschen mussten an der ehemaligen innerdeutschen Grenze sterben. Allein in Berlin haben circa 200 Menschen ihren Freiheitswillen mit dem Leben bezahlt.

 

In der Diskussion betonte die CDU-Fraktion, dass die Opfer, die Unterdrückung und das Unrecht während der DDR-Diktatur niemals in Vergessenheit geraten dürfen. Gleichzeitig sollte der 13. August für uns aber auch Mahnung sein, die im Herbst 1989 gewonnene Freiheit mehr zu schätzen und unsere Demokratie gegen Extreme von links und rechts mit aller Kraft zu verteidigen.

 

 

Rundfunkgebühren stabil halten

 

Durch einen gemeinsamen Antrag der Koalitionsfraktionen soll die sächsische Staatsregierung zusammen mit anderen Bundesländern Einsparungspotentiale beim öffentlichen Rundfunk prüfen.

 

Ziel ist die verantwortungsvolle Verwendung der Rundfunkgebühren durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Die Koalitionsfraktionen fordern in ihrem Antrag, dass insbesondere die finanzielle Belastung für Bürger und Unternehmen in der neuen Gebührenperiode 2013 – 2017 gleich bleiben muss und keines Falls weiter ansteigen darf. Um diese langfristige Gebührenstabilität zu erreichen, sollen vor allem die Strukturen, Programmangebote und programmfremde Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf Einsparungspotentiale durch die Staatsregierung überprüft werden. Dies betrifft unter anderem kostspielige Doppelübertragung bei royalen Hochzeiten oder olympischen Spielen oder den kostspieligen Sportrechteinkauf wie jüngst beim ZDF mit der Champions League.