Novelle des Polizeigesetzes in den Sächsischen Landtag eingebracht

Die Staatsregierung hat die Novelle des Polizeigesetzes beschlossen. Sie wird nun im parlamentarischen Verfahren des Sächsischen Landtages behandelt. Zentral an dieser gesetzlichen Anpassung ist die verbesserte Abwehr von Gefahren durch Terrorismus und Organisierter Kriminalität. Hierzu soll es für die Beamten der Polizeibehörden und des Polizeivollzugsdienstes erweiterte Befugnisse geben.

 

Unter anderem soll die Polizei Verkehrs- und Nutzungsdaten beim Anbieter von Online-Plattformen erfragen und Gesprächsinhalte abhören – allerdings nur im Einzelfall und unter Richtervorbehalt. Für gewaltbereite Hooligans sind Aufenthaltsanordnungen und Kontaktverbote vorgesehen. Gefährdern soll mit elektronischen Fußfesseln sowie Video- und Gesichtserkennung auch bei grenzüberschreitender Kriminalität begegnet werden.

In besonderen Terrorlagen sollen Polizei- und Spezialeinheiten über Waffen mit mehr Durchschlagskraft und Reichweite, beispielsweise auch Maschinengewehre,  verfügen. Zu verhindern gilt es, dass Sachsen zum sicheren Rückzugsraum für Terroristen, Gefährder und andere Kriminelle wird.

Der Regierungsentwurf verzichtet auf Online-Durchsuchungen, Quellen-Telekommunikations-überwachung - d.h. die Möglichkeit der Überwachung von SMS, E-Mails, Bild-, Film- und sonstigen Textnachrichten - und der Einsatz von „Bodycams“ zur Aufklärung und Schutz unserer Polizeibeamten. Hierzu gab es seitens des Koalitionspartners, der SPD, entsprechende Vorbehalte. Womöglich jedoch lassen sich in den parlamentarischen Beratungen noch wünschenswerte Änderungen einpflegen.

Die Kennzeichnungspflicht der Polizisten, eine Forderung der SPD, konnte aus der Novelle herausgehalten werden. Die SPD hat aber schon angekündigt, diese Kennzeichnungspflicht im Parlament noch einmal zur Sprache zu bringen.

Unterdessen sieht die Opposition im Landtag das Gesetz als schweren Eingriff in die Bürgerrechte. Dabei ist die Modernisierung des Polizeigesetzes kaum weniger als eine Anpassung an jene Regeln, die in beinahe allen anderen Bundesländern gelten. Schließlich resümiert der Sächsische Staatsminister des Inneren, Prof. Roland Wöller: „Die sächsische Polizei benötigt moderne Einsatzmittel sowie zeitgemäße Regeln und rechtliche Instrumentarien für eine erfolgreiche Gefahrenabwehr.“ (EF)