Neues aus dem Landtag - März 2018

Kurz die wichtigsten Themen der Plenartage zusammengefasst:

  • CDU fordert weiterführende EU-Unterstützung für solide regionale Entwicklung
  • Erhöhung des Nachteilsausgleichs für Sehbehinderte und Gehörlose
  • CDU fordert Zwischenbilanz für Planungssicherheit der Studentenwerke
  • Dieselfahrverbote vermeiden - Umweltverträglichkeit nicht zu Lasten der Endverbraucher
  • Elektronische Gesundheitsvorsorge im Freistaat Sachsen

CDU fordert EU-Unterstützung für regionale Entwicklung

 

Sachsen steht trotz guter wirtschaftlicher Entwicklungen weiterhin vor besonderen strukturellen Herausforderungen, die eine weitere EU-Strukturförderung unabdingbar machen. Auf Antrag der Koalitionsfraktionen von CDU und SPD widmete sich die aktuelle Debatte der Forderung: „Die Regionalpolitik der Europäischen Union muss auch nach 2020 die regionalpolitische Entwicklung in Sachsen spürbar und zukunftsweisend unterstützen."

 

Im Mai wird die EU-Kommission ihre Vorschläge für den europäischen Finanzrahmen nach 2021 unterbreiten. Hierbei werfen insbesondere der Austritt Großbritanniens und die Herausforderungen der vergangenen Jahre Fragen zur zukünftigen Ausgestaltung der EU-Finanzen auf. Es könnten Kürzungen, vor allem im Bereich der Strukturförderung, oder gar eine komplette Einstellung der Förderung für stärker entwickelte Regionen eintreten. Dies hätte gravierende Folgen für den Freistaat Sachsen.

 

Der CDU-Europapolitiker, Marko Schiemann, erklärte für unsere Landtagsfraktion, dass wir den Zusammenhalt der europäischen Regionen weiter unterstützen wollen. Er mahnte eindringlich: „Es darf kein zu großes Fördergefälle mit den Nachbarregionen geben. Der bisherige Aufholprozess des Freistaates Sachsen darf nicht gefährdet werden. Wir dürfen nicht auf halber Strecke stehen bleiben. Für eine solide Entwicklung brauchen wir auch künftig die Unterstützung der Europäischen Union.“ Dabei ist die Vereinfachung der Förderverfahren der EU in der kommenden Förderperiode dringend geboten.

 

Monatliche Unterstützung für Sehbehinderte und Gehörlose deutlich aufgestockt

 

Die sächsische Staatsregierung hat mit einer Änderung des Landesblindengesetzes  eine Erhöhung des Nachteilsausgleichs für Behinderte vorgelegt. Nach der Anhörung von Experten und Verbänden im Rahmen der Ausschussberatung, sahen CDU und SPD in der vorgesehenen Anpassung die gestiegenen Lebenserhaltungskosten und damit behindertenbedingte Mehrkosten nicht ausreichend abgebildet. Die monatliche finanzielle Unterstützung  haben wir gemeinsam in einem Änderungsantrag entsprechend aufgestockt. Damit verbessern wir die Teilhabemöglichkeiten am gesellschaftlichen Leben für die Betroffenen. Rückwirkend zum 01. Januar 2018 werden folgende Nachteilsausgleiche für Behinderte monatlich  ausgezahlt:

  • 80 Euro (+28 Euro) für hochgradig Sehbehinderte,
  • 130 Euro (+27 Euro) Gehörlosengeld
  • 100 Euro (+23 Euro) für schwerstbehinderte Kinder
  • neu eingeführter Ausgleich für gleichzeitig blinde und gehörlose Menschen in Höhe von 300 Euro.

CDU will Studentenwerken Planungssicherheit geben - Zwischenbilanz gefordert

 

„Studentenwerke sind ein wichtiger und unverzichtbarer Baustein unserer Hochschullandschaft. Sie bieten unseren Studenten eine leistungsfähige soziale Infrastruktur. Für das breite Leistungsangebot haben wir die Landeszuschüsse seit 2015 auf jährlich zehn Millionen Euro erhöht und stellen zusätzlich seit 2017 zwei Millionen Euro pro Jahr als Investitionszuschuss bereit. Damit haben wir auch auf die Nachfragen und Bedarfe einer immer vielfältiger werdenden Studentenschaft reagiert“, fasste die CDU-Hochschulpolitikerin, Aline Fiedler, die Bedeutung der Studentenwerke und die Unterstützung durch die Landespolitik zusammen.

 

Um auch zukünftig den sächsischen Studentenwerken Planungssicherheit zu gewährleisten, hat der Sächsische Landtag mit den Stimmen von CDU und SPD einen Antrag beider Fraktionen beschlossen, der den Abschluss von mehrjährigen Zuschussvereinbarungen prüfen lässt. Seit den 90er Jahren haben wir uns auf eine leistungsfähige Infrastruktur konzentriert. Mit dem Antrag nehmen wir jetzt die Bestandserhaltung und Modernisierungsbedarfe in den Blick. CDU und SPD beauftragten  die Staatsregierung dafür rechtzeitig, vor den Haushaltsberatungen, eine Zwischenbilanz der sächsischen Studentenwerke vorzulegen. Diese soll die Einnahme- und Ausgabesituation sowie die Investitionsnotwendigkeiten darstellen.

Dieselfahrverbote in Innenstädten vermeiden!

 

CDU/SPD beantragte die aktuelle Debatte "Dieselfahrverbote in Innenstädten – die Umsetzung der Rechtsprechung muss Wirtschaftlichkeit, Umweltverträglichkeit und Verbraucherschutz gleichermaßen im Blick behalten", denn über die Umsetzung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts braucht es eine ehrliche und sachliche öffentliche Debatte.

 

Das Urteil vom 27. Februar 2018 ermöglicht den Kommunen für das gesamte Stadtgebiet oder nur einzelne Straßen Dieselfahrverbote zu verhängen, um den Stickoxid-Ausstoß einzudämmen. Unser politisches Ziel fasste der handwerkspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Ronald Pohle, trefflich zusammen: „Die Erreichbarkeit der Innenstädte für Unternehmen und alle Bürger muss erhalten bleiben. Besonders Handwerker und Mittelstand können nicht mit Bus und Bahn zu ihren Kunden fahren. In meinem eigenen Betrieb habe ich 2011 und 2015 zwei Fahrzeuge angeschafft. Ein Fahrverbot käme uns teuer zu stehen und dies können nur Leute gut finden, die noch nie in ihrem Leben selbst am Produktionsprozess teilgenommen haben.“ Wir brauchen daher eine lösungsorientierte und versachlichte Debatte über den richtigen gesellschaftspolitischen Weg zur Reduzierung der NOX-Belastung.

Zu hinterfragen ist: Befinden wir uns in einer Aktionismus-Debatte und lassen uns von zweifelhaften gegensätzlichen Gutachten und Meinungen treiben?

 

Es bleibt festzuhalten, dass die entsprechenden Emissionen laut Umweltbundesamt von 2,9 Mio. Tonnen (1990) bis zum Jahr 2016 um 1,7 Mio. Tonnen zurückgegangen sind. Der Diesel stößt mittlerweile deutschlandweit 67% weniger Stickoxid aus als 1990. Ronald Pohle verwies in seinem Debattenbeitrag auf ein Interview der DNN mit Prof. Matthias Klingner, Leiter des Fraunhofer-Instituts für Verkehrs- und Infrastruktursysteme in Dresden, der die aktuellen politischen Maßnahmen und Vorschlägen grundsätzlich in Frage stellt.

 

Sachsens Umweltminister Thomas Schmidt (CDU) erklärte im Rahmen der Debatte, dass sowohl Dresden als auch Leipzig ohne Fahrverbote bis 2020 die Grenzwerte für den Ausstoß von Stickoxiden einhalten könnten. Vorausgesetzt die Maßnahmen im Luftreinhalteplan werden umgesetzt. Der Freistaat Sachsen wird den Kommunen helfen, damit es keine großflächigen Fahrverbote geben wird.

 

Die CDU will Umweltverträglichkeit, aber nicht auf Kosten der Endverbraucher!

 

Elektronische Gesundheitsvorsorge im Freistaat Sachsen

 

Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen beschloss der Sächsische Landtag, die bisherige Umsetzung des E-Health-Gesetzes von 2016 und die getroffenen Landesmaßnahmen in einem Bericht dem Landtag vorzulegen. Der Antrag von CDU und SPD zielt außerdem auf eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für einen effektiven Einsatz digitaler Technologien im gesamten Gesundheitssektor.

 

Mit der Digitalisierung verkürzen sich Wege und der Patient rückt näher an seinen Arzt. Die Ausschöpfung neuer technischer Möglichkeiten durch die Digitalisierung erlaubt einen breiteren Zugang zu medizinischer Expertise sowie eine bessere Betreuung der Patienten im häuslichen Umfeld. Dies ist eine große Chance gerade für die ländlichen Gebiete und die Betreuung älterer und chronisch kranker Patienten.

 

Bereits in diesem Doppelhaushalt sind 10 Millionen Euro bereitgestellt. Wichtig bei einem ganzheitlichen Vorhaben sind die Schaffung von Standards und die Sicherstellung einer reibungslosen Kommunikation zwischen den IT-Systemen und IT-Netzen. Hier setzt der Antrag einen besonderen Schwerpunkt, um die vorhandenen Gelder effizient und passgenau investieren zu können.