Neues aus dem landtag - märz 2016

  • Wahl von Mitgliedern des Verfassungsgerichtshofes des Freistaates Sachsen

  • Wiederwahl von Lutz Rathenow als Stasi-Unterlagenbeauftragter
  • Mehr Staat – Mehr Demokratie
  • Schulische Bildung und Integration stärken
  • Moderne Demokratie braucht Dialog
  • Hospizarbeit stärken

Wahl von Mitgliedern des Verfassungsgerichtshofes des Freistaates Sachsen

 

Der erste Plenartag begann mit der turnusgemäßen Wahl von zwei Mitgliedern des sächsischen Verfassungsgerichtshofes. Zur Wahl standen die Vizepräsidentin des Oberlandesgerichts Dresden, Birgit Munz, und der Vizepräsident des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts, Dr. Matthias Grünberg. Frau Munz wurde mit 114 Ja-Stimmen als Präsidentin und Herr Dr. Grünberg mit 112 Ja-Stimmen als berufsrichterliches Mitglied des sächsischen Verfassungsgerichtshofes wiedergewählt und erhielten damit deutliche Mehrheiten.

 

Der sächsische Verfassungsgerichtshof ist das Verfassungsorgan des Freistaats Sachsen. Er steht gleichberechtigt gegenüber dem Sächsischen Landtag und der Staatsregierung. Seine Richter sind unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Die Richter werden für neun Jahre vom Sächsischen Landtag mit einer Zweidrittelmehrheit gewählt. Dem Verfassungsgerichtshof gehören insgesamt neun Richter und die gleiche Anzahl Stellvertreter an.

 

Frau Präsidentin Birgit Munz wurde am 14. November 1954 in Wanne-Eickel geboren und trat im November 1981 in den höheren Justizdienst des Landes Nordrhein-Westfalen ein. Dort war sie beim Landgericht Bonn und im Wege der Abordnung beim Oberlandesgericht Köln tätig. Im September 1997 wechselte Birgit Munz in die sächsische Justiz und wurde zur Vorsitzenden Richterin am Landgericht Dresden ernannt. Zum 1. Mai 2003 wurde Birgit Munz als Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht an das Oberlandesgericht Dresden versetzt. Seit Januar 2005 ist sie zudem Vorsitzende des Dienstgerichtshofs für Richter. Ab dem 1. März 2007 trat sie am Oberlandesgericht Dresden als Vizepräsidentin die Nachfolge von Ulrich Hagenloch an, der im Dezember 2006 die Leitung des Oberlandesgerichts übernommen hatte.

 

Herr Dr. Matthias Grünberg wurde am 10. März 1961 in Mannheim geboren. Seine berufliche Laufbahn begann er 1991 in Karlsruhe. Zum 1. Januar 1994 wechselte Dr. Matthias Grünberg an das Staatsministerium der Justiz. Im August 1998 folgte seine Ernennung zum Richter am Sächsischen Oberverwaltungsgericht. Von Mai 2000 bis Oktober 2004 leitete Dr. Matthias Grünberg das Referat für die Juristischen Staatsprüfungen im Staatsministerium der Justiz. Am 1. November 2004 wurde er zum Präsidenten des Sozialgerichts ernannt. Zum 1. Januar 2008 übernahm er das Amt des Vizepräsidenten des Oberverwaltungsgerichtes mit Sitz in Bautzen.

 

Wiederwahl von Lutz Rathenow als Stasi-Unterlagenbeauftragter

 

Ebenso turnusgemäß stand die Wahl des Sächsischen Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik auf der Tagesordnung. Für das Amt wurde der bisherige Landesbeauftragte Lutz Rathenow erneut von der Staatsregierung vorgeschlagen. Herr Rathenow wurde in seinem Amt in geheimer Wahl mit 76 Ja-, 33 Nein-Stimmen und 11 Enthaltungen bestätigt.

 

1992 wurde die Behörde des sächsischen Landesbeauftragten ins Leben gerufen. Die Behörde berät seitdem die Bürger bei der Akteneinsicht und die sächsische Verwaltung bei der Überprüfung von Akten des ehemaligen Staatssicherheitsdienstes. Die Arbeit der Landesbehörde verhindert die Ausblendung der Alltagserfahrungen und Lebenswirklichkeiten einer großen Mehrheit der Bevölkerung in der DDR und schafft der heutigen Generation den Zugang zu diesen Informationen. Gerade im Interesse der jungen Generation ist es wichtig, die Wirkungsweisen diktatorischer Herrschaftsformen in der Sowjetischen Besatzungszone und der DDR in ihrer Gesamtheit aufzuarbeiten.

 

Mehr Staat – Mehr Demokratie

Die Ergebnisse der Sondersitzung der Staatsregierung mit einem umfangreichen Maßnahmenpaket zu Integration und Innerer Sicherheit waren Gegenstand der von CDU und SPD beantragten aktuellen Debatte „Sachsen handelt – starker Staat, Förderung von Demokratie und Integration“. In seiner Rede machte Innenminister Markus Ulbig deutlich, dass der Kabinettsbeschluss vom 4. März ein klares Bekenntnis für einen starken Staat, für die Sicherheit der Bürger und die Stärkung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung ist.

 

 

Der Eckwertebeschluss sieht vor: Der Stellenabbau bei der Polizei wird gestoppt und es werden mehr Polizisten eingestellt als bisher geplant. Das bedeutet, dass die polizeilichen Ausbildungsstellen von 400 in 2016 auf 500 in 2017 und 600 in 2018 angehoben werden. Auch im Bereich der Justiz wird es keinen Stellenabbau mehr geben und wieder mehr Menschen eingestellt. Aus Sicht des sächsischen Innenministers kämpfen die sächsische Polizei und die Justiz seit Monaten gegen den Anstieg von extremistischen Straftaten in Sachsen. Mit dem Eckwertebeschluss reagiert die Staatsregierung auf diese Entwicklung und schafft die Vorraussetzung für eine engere Zusammenarbeit von Polizei und Justiz, um mehr Sicherheit für die sächsischen Bürger und eine effektive Strafrechtsverfolgung zu gewährleisten.

 

Neben dem Ausbau der Sicherheit ist die Integration einer der Schwerpunkte in der kommenden Zeit. Mit dem sogenannten Integrationspaket stellt die Staatsregierung dafür 34,4 Millionen Euro zur Verfügung. Die Maßnahmen des Integrationspaketes sind ein flächendeckendes Angebot von „Wegweiserkursen“ in den Erstaufnahmeeinrichtungen, um grundlegende Kenntnisse über den Alltag in unserem Land und in unserer Gesellschaft sowie um erste Deutschkenntnisse zu vermitteln. Außerdem werden die Angebote von Frauenhäusern und Beratungsstellen für Frauen mit Migrationshintergrund vergrößert. Die vielen ehrenamtlich Tätigen werden auch berücksichtigt: Der Freistaat bietet in Zukunft mehr Fortbildungskurse für das interkulturelle Verständnis an.

 

Das Integrationspaket sieht zusätzlich ein größeres Angebot von Sprachkursen nach der Zuweisung in die Kommunen vor. So wird beispielsweise die finanzielle Unterstützung der Sprachkurse für Migranten um vier Millionen Euro und die Finanzierung der Alphabetisierungskurse um zwei Millionen Euro erhöht. Insgesamt betrachtet, nehmen 5500 Migranten an einem Deutschkurs und 2000 Migranten an einem Alphabetisierungskurs in Sachsen teil. Die zusätzlichen Mittel machen deutlich, dass Sachsen dafür Sorge trägt, dass alle Migranten mit einer guten Bleibeperspektive schnell Teil unserer Gesellschaft werden können.

 

Für die CDU-Fraktion ist das Maßnahmepaket der richtige Weg für ein sicheres und integratives Sachsen. Die zusätzlichen Polizisten sind dabei ein entscheidender Beitrag. Integration ist eine zentrale Aufgabe, die wir gemeinsam lösen müssen. Allerdings ist sie kein Selbstläufer! Nur mit einer exakten Ausrichtung und intelligenten Verzahnung der Landes- und Bundesprogramme, wie den Deutschkursen, kann Sachsen eine erfolgreiche Integration gelingen. Deutsch ist unsere Amtssprache und ermöglicht allen Flüchtlingen den Zugang in unsere Gesellschaft.

 

Schulische Bildung und Integration stärken

 

Mit dem gemeinsamen Antrag „Spracherwerb und Wertevermittlung als Schlüssel für Bildung und Integration“ wollen die Koalitionsfraktionen die schulische Integration von jugendlichen Migranten und die Vermittlung unserer kulturellen Traditionen und Werte des demokratischen Zusammenlebens verbessern, um jugendliche Migranten schneller in unsere Gesellschaft zu integrieren.

 

Für die CDU-Fraktion spielt die Schule dabei eine zentrale Rolle, weil sie alle Kinder und Jugendlichen mit Migrationshintergrund erreicht. Ziel ist eine bedarfsgerechte Einstellung von Lehrern für Deutsch als Zweitsprache. Die Zahl der Vorbereitungsklassen für jugendliche Migranten liegt mittlerweile bei 465 (zum Schuljahresstart waren es 290) mit über 7.500 Schülern (SJ-Start: 3.700). Das ist ein Anstieg von mehr als 70 Prozent. Über die drei sogenannten „Asylpakete“ wurden bislang 290 zusätzliche Lehrkräfte für Deutsch als Zweitsprache eingestellt. Auch die Zusammenarbeit der Schulen mit außerschulischen Partnern wie der Landeszentrale für politische Bildung, Migrantenorganisationen und Vereine muss verbessert werden, um die Wertevermittlung auch in außerschulischen Kooperationen und schulischen Ganztagsangeboten umzusetzen.

 

Eine weitere Forderung des Antrags ist ein geschlossenes Integrationskonzept des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus, um bereits in den Vorbereitungsklassen die Grundkenntnisse des demokratischen Zusammenlebens besser zu vermitteln. Die Integration von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund läuft dabei in drei Etappen: reiner Sprachunterricht in Vorbereitungsklassen, teilweise Integration in wenig sprachbetonte Fächer (z.B. Sport, Kunst, Mathe) und vollständige Integration in die Regelschule. Hier müssen neue Ansätze für einen verständlicheren Unterricht gefunden werden, um allen jungen Migranten unsere Werte, Kultur und Demokratie näher zu bringen. Für die CDU bleibt klar: Wer bei uns Gast ist und heimisch werden will, muss unsere Normen und Werte kennen und akzeptieren!

 

Moderne Demokratie braucht Dialog

 

Die beispiellose Bürgerbeteiligung bei den Beratungen zum neuen Schulgesetz war Gegenstand der aktuellen Debatte „Die Bürgerforen zum Schulgesetz – eine moderne Demokratie braucht Dialog“ zu Beginn des zweiten Plenartages. Gemeinsam mit den Bürgern, Verbänden und Institutionen wurde der Entwurf für das Gesetz intensiv diskutiert. In neun Bürgerforen in ganz Sachsen mit insgesamt gut 1.000 Teilnehmern wurden zahlreiche Meinungen und Ideen für den neuen Gesetzesentwurf ausgetauscht. Themen waren die Inklusion, die Eigenverantwortung der Schulen, die Schulausstattung und die Schulstruktur im ländlichen Raum. Zusätzlich gab es 450 schriftliche Stellungnahmen von Verbänden und Institutionen und 800 Online-Stellungsnahmen von Bürgern.

 

Für die CDU-Fraktion ist die hohe Bürgerbeteiligung ein positives Zeichen für die steigende gesellschaftliche Akzeptanz von gut kommunizierten politischen Entscheidungen. Demokratie lebt nicht zuletzt vom Bürgerdialog. Eine direkte Beteiligung der Bürger über die von der Regelung betroffenen Verbände und Organisationen hinaus an einem Gesetzgebungsverfahren hat es bisher in Sachsen so nicht gegeben und sie ist im Rahmen des regulären Gesetzgebungsverfahrens in einer repräsentativen Demokratie auch nicht unbedingt vorgesehen. Dass dennoch dieser Weg gewählt wurde – noch dazu bei einem Gesetzesvorhaben, das zumindest gefühlt jeden Bürger in Sachsen betrifft – zeigt, dass die Meinung der Bürger ernst genommen wird.

 

Nun ist es an der Staatsregierung, alle Hinweise und Ideen auszuwerten und zu prüfen, inwieweit sie in das Gesetz aufgenommen werden können. Ende April soll die zweite Kabinettsbefassung des Gesetzes erfolgen. Anschließend wird das Gesetz zur Beratung und Beschlussfassung an den Sächsischen Landtag überwiesen. Hier schließt sich wiederum ein intensives parlamentarisches Beratungsverfahren an. Ziel ist ein qualitativ gutes und modernes Schulgesetz.

 

Hospizarbeit stärken

 

Der Ende vergangenen Jahres im Bundestag verabschiedete Gesetzentwurf zur Stärkung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland und eine im November 2015 stattgefundene Anhörung im Sozialausschuss des Sächsischen Landtages zur Hospiz- und Palliativversorgung waren der Grund für den gemeinsamen Antrag der Koalitionsfraktionen „Sterbenden, Angehörigen und Trauernden beistehen - Hospizarbeit stärken".

 

Der Freistaat Sachsen ist im Bereich der Hospiz- und Palliativversorgung ordentlich aufgestellt. Sachsen fördert den ambulanten Hospizdienst in Höhe von jeweils ca. 640.000 Euro in 2015 und ca. 648.000 Euro in 2016. Allerdings fehlt die Vernetzung zwischen den ambulanten und stationären Einrichtungen in den Kommunen und auf Landesebene. Die Koalitionsfraktionen wollen mit dem Antrag eine bessere Zusammenarbeit zwischen den Einrichtungen ermöglichen und die finanzielle Unterstützung der Hospiz- und Palliativversorgung in Sachsen sichern. Gleichzeitig sollen die ehrenamtlichen Helfer im Hospiz- und Palliativbereich besser unterstützt und anerkannt werden.

 

Eine Forderung der CDU-Fraktion in diesem Zusammenhang ist, einen Bericht über die aktuelle Situation der Hospiz- und Palliativarbeit im Freistaat Sachsen zu erstellen und die sogenannte Hospizstudie weiterzuführen. Die Hospizstudie „Studie zu Standorten und demographischen Rahmenbedingungen von Hospizangeboten in Sachsen“ wurde 2013 vorgelegt. Ziel dieser Studie ist, einen aktuellen Statusbericht zu Standortdichte, räumlicher Bedarfsabdeckung und demografischen Rahmenbedingungen für die ambulante und stationäre hospizliche und palliative Versorgung in Sachsen zu erstellen.

 

Neben der Hospizstudie ist die Unterzeichnung der Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland eine weitere Forderung. Die Unterzeichnung der Charta war eine wesentliche Forderung aus der Anhörung im Sozialausschuss. Diese wurde 2010 vorgestellt. In fünf Leitsätzen und ergänzenden Erläuterungen zeigt die Charta die gesellschaftspolitischen Herausforderungen auf, benennt Anforderungen an die Versorgungsstrukturen und die Aus-, Weiter- und Fortbildung. Aktuell haben die Charta 1.356 Organisationen und Institutionen sowie 14.832 Einzelpersonen unterzeichnet.