Neues aus dem Landtag - März 2014

  • Fachregierungserklärung zu Sachsens Kunst und Kultur
  • Finanzielle Unterstützung für freie Schulen in Sachsen
  • Situationsangepasste Verkehrssteuerung statt generellem Tempolimit
  • Palliativ-Pflege in Sachsen weiter verbessern

Fachregierungserklärung zu Sachsens Kunst und Kultur

 

Der erste Plenartag begann mit einer Fachregierungserklärung von Wissenschafts- und Kunstministerin Sabine von Schorlemer zum Thema „Mehr als ein Verfassungsauftrag – gemeinsam fördern und pflegen wir unsere Kunst und Kultur in Sachsen“.

 

Zahlreiche Kultureinrichtungen prägen das Bild Sachsens. Neben überregionalen Einrichtungen wie dem Gewandhausorchester Leipzig, dem Sächsischen Industriemuseum in Chemnitz, den Staatlichen Kunstsammlungen Dresden oder der Staatskapelle kann Sachsen auf vielfältige Kulturangebote im ländlichen Raum sowie ein bundesweit einmaliges Kulturraumgesetz verweisen. Das Kulturraumgesetz ist deutschlandweit einmalig.

 

Bei der anstehenden Beurteilung dieses Gesetzes sollen die Analyse der finanziellen Ausstattung, die notwendige Planbarkeit der Mittel und die Struktur geprüft werden, damit neben dem Erhalten auch Raum für die Weiterentwicklung der sächsischen Kulturlandschaft gegeben ist. Das Kulturraumgesetz, mit dem die Kulturräume jährlich mit 86,7 Millionen Euro gefördert, soll den gestiegenen Anforderungen angepasst werden.

 

Kultur ist für Sachsen identitätsstiftend und unverzichtbar. Die Vermittlung von Geschichte, Traditionen und Werten stärkt unser Zusammengehörigkeitsgefühl. Zudem ist die Industriekultur ein wichtiger Teil sächsischer Geschichte. Die dazu von der CDU-Fraktion vorgeschlagene Landesausstellung Industriekultur wird 2018 in der Region Chemnitz mit dem Hauptort Zwickau stattfinden.

 

Auch die Kunsthochschulen und die Kunst- und Kulturforschung muss weiter fördert werden. Kulturforschung ist für das Kulturland Sachsen Imageträger und Qualitätsmerkmal. Die Kreativwirtschaft in Sachsen soll im Rahmen bestehender Möglichkeiten gestärkt werden.

 

Finanzielle Unterstützung für freie Schulen in Sachsen

 

Mit der aktuellen Debatte „Sichere Perspektive für freie Schulen in Sachsen – Vielfalt und Qualität durch finanzielle Unterstützung wahren“ haben sich die Koalitionsfraktionen für eine weitere finanzielle Unterstützung der freien Schulen im Freistaat Sachsen eingesetzt.

 

Ende vergangenen Jahres hatte sich die CDU-Fraktion für eine kurzfristige Regelung zur finanziellen Unterstützung der freien Schulen ausgesprochen. Mit der nun zwischen der Staatsregierung und den Vertretern der freien Schulen gefundenen Übergangslösung, bei der die freien Träger 35 Millionen Euro für die kommenden zwei Jahre erhalten, wurde ein erster wichtiger Zwischenschritt erreicht.

 

Dennoch bedarf die zukünftige Neuregelung der Finanzierung freier Schulen einer Änderung des Gesetzes für Schulen in freier Trägerschaft. In der Debatte hat sich die CDU-Fraktion für ein neues Gesetz in der nächsten Legislaturperiode ausgesprochen, um den richtigen Rechtsrahmen für die Finanzierung der freien Schulen und Planungssicherheit bei den privaten Schulträgern zu erreichen.

 

Hintergrund:

Im Jahr 2014 sollen noch vor dem Schuljahresende 2013/2014 insgesamt 10 Mio. € zur Verfügung gestellt werden, davon 5 Mio. € für investive Schulzwecke und 5 Mio. € für Schulzwecke ohne weitere Bindung, also auch für konsumtive Maßnahmen. Im Jahr 2015 sollen nach Vorliegen der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen möglichst schnell 25 Mio. € für Schulzwecke ohne weitere Bindung, also auch für konsumtive Maßnahmen, zur Verfügung gestellt werden. Insgesamt würden den freien Schulträgern daher für die Übergangszeit 35 Mio. € zur Verfügung stehen. Die Sachausgaben der kommunalen Schulträger sind eine maßgebliche Grundlage für die Größenordnung dieses Betrages.

Die Beträge sollen im Rahmen einer Förderrichtlinie an die freien Schulträger anhand der Schülerzahl ausgezahlt werden. Die Staatsregierung hatte angekündigt, ein neues Gesetz bis zum 1. August 2015 in Kraft treten zu lassen.

 

Situationsangepasste Verkehrssteuerung statt generellem Tempolimit

 

In dem gemeinsamen Antrag „Situationsangepasste Verkehrssteuerung statt generellem Tempolimit von 120 km/h auf Autobahnen“ haben sich die Koalitionsfraktionen für eine vor allem verkehrsabhängige Verkehrssteuerung ausgesprochen.

 

Oft wird die Einführung eines einheitlichen Tempolimits auf deutschen Autobahnen diskutiert und in Verbindung mit der Verbesserung der Verkehrssicherheit gebracht. Allerdings gehören deutsche Autobahnen durch die hohen technischen Standards zu den sichersten in Europa.

 

Mit Hilfe des Antrages soll die Ausweitung der intelligenten Verkehrssteuerung durch die Staatsregierung geprüft und umgesetzt werden. In der Debatte betonte die CDU-Fraktion, dass ein statisches Tempolimit ungeeignet sei aufgrund der sich stets verändernden Verkehrsdichte. Maßnahmen wie beispielweise auf der A4 im Bereich Dresden zeigen, wie eine intelligente elektronische Verkehrssteuerung zur Verbesserung der Situation der Verkehrsteilnehmer beiträgt.

 

Palliativ-Pflege in Sachsen weiter verbessern

 

Die Fraktionen von CDU und FDP haben sich in dem gemeinsamen Antrag „Palliativ-Pflege im Freistaat Sachsen verbessern“ für eine Stärkung der Palliativ-Pflege im Freistaat Sachsen eingesetzt.

 

Das Thema Palliativ-Pflege nimmt in einer älter werdenden Gesellschaft eine wichtiger werdende Rolle ein. Die Themen Sterben und Tod sind bereits Bestandteil der Ausbildung zum Altenpfleger, der Aspekt der Palliativversorgung wird allerdings nur unterschwellig behandelt.

 

Mit dem verabschiedeten Antrag soll dies gestärkt und eine grundsätzliche Bestandsaufnahme der stationären Palliativ-Betreuung im Freistaat erhoben werden. Dadurch sollen Defizite in der Versorgung der Patienten aufzeigt und behoben werden. Außerdem soll die Möglichkeiten zur Fort- und Weiterbildung zur Fachkraft für Palliativpflege, die Verankerung der Palliativ-Pflege und die Begleitung Sterbender in der Ausbildung zum Altenpfleger im Freistaat Sachsen geprüft werden. Zudem sollen auf Landes- und Bundesebene Anstrengungen unternommen werden, um eine Änderung und Angleichung der Ausbildungsanforderungsprofile im Bereich der Kranken- und Altenpflege auf eine palliativmedizinische und onkologische Pflege und Schmerztherapie zu erreichen.