Pressemitteilung CDU-Fraktion - Piwarz: "Ein Parlament lebt von der Vielfalt der in ihm vertretenen Berufsgruppen"

(Dresden, 14. März 2013) Zur heutigen Landtagsbefassung zum Thema Nebeneinkünfte von Landtagsabgeordneten erklärt Christian Piwarz, parlamentarischer Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion: 

"Im Paragraf 4a des Abgeordnetengesetzes heißt es: "Die Ausübung des Mandats steht im Mittelpunkt der Tätigkeit eines Mitglieds des Landtages. Unbeschadet dieser Verpflichtung sind Tätigkeiten beruflicher oder anderer Art neben dem Mandat zulässig." Damit gibt das Abgeordnetengesetz ein klares Verhältnis von Mandatsausübung und Nebentätigkeit vor, bekennt sich aber auch ausdrücklich zur Möglichkeit von Nebentätigkeiten. 

Es gibt aber noch weitere klare Regelungen, die der Transparenz und Offenheit dienen. So sind laut Abgeordnetengesetz Nebentätigkeiten, die auf eine für die Mandatsausübung bedeutsame Interessenverknüpfung hinweisen können, anzuzeigen und zu veröffentlichen. Die Geschäftsordnung legt in Verbindung mit dem Abgeordnetengesetz die Anzeigepflicht für alle Einkünfte fest.

Der Sächsische Landtag besitzt damit aus Sicht der CDU-Fraktion ausreichende Regelungen für die Vereinbarkeit des unabhängigen Mandates und beruflicher Tätigkeit sowie ausreichend Transparenz. Ein Parlament lebt von der Vielfalt der in ihm vertretenen Berufsgruppen. Wir müssen darauf hinwirken, dass möglichst viele Abgeordnete ihren Beruf beibehalten oder teilweise noch ausüben können. Die beruflichen Perspektiven und Alternativen stärkt die Unabhängigkeit der Abgeordneten bei der Ausübung des Mandates.

Bei uns in Sachsen geht es in der Debatte um Nebeneinkünfte auch nicht um Vortragshonorare in fünfstelliger Höhe wie beim SPD-Bundestagsabgeordneten Peer Steinbrück. Hier geht es um Kollegen, die ihr Unternehmen, ihren Handwerksbetrieb oder ihre Landwirtschaft nachhaltig weiterbetreiben und Verantwortung für Mitarbeiter und Familien übernehmen."