Bundesfreiwilligendienst in Sachsen

Seit dem 1. Juli 2011 gibt es den Bundesfreiwilligendienst (BFD). Mit der Aussetzung der Wehrpflicht wurde auch der Zivildienst ausgesetzt. Für beide gilt nun das Gebot der Freiwilligkeit. Um den Wegfall der Zivistellen zu kompensieren, hat das Bundesfamilienministerium den Bundesfreiwilligendienst aus der Taufe gehoben.

Dies ging ohne Zweifel sehr schnell und stellte die Träger und Freiwilligen vor große Herausforderungen. 35.000 Stellen stehen bundesweit für Freiwillige zur Verfügung; 24.000 davon sind bislang besetzt. Noch eine weitere Zahl: Im Bereich der Über-27-Jährigen, die den BFD wahrnehmen, ist Sachsen Spitzenreiter mit mehr als doppelt so viel besetzten Stellen wie im Bundesdurchschnitt.

 

Mittlerweile ist auch die Frage nach dem Kindergeld geklärt. Für FSJ und FÖJ wird es seit dessen Einrichtung während des Freiwilligendienstes gezahlt; für den BFD war dies nicht von Anfang klar. Zwischenzeitlich sind die entsprechenden Änderungen im Bundeskindergeldgesetz von Bundestag und Bundesrat beschlossen worden, sodass auch die BFD-ler unter 25 Jahren während ihres Freiwilligendienstes weiterhin Kindergeld ausgezahlt bekommen.

 

Mit dem im Plenum diskutierten Antrag haben die Koalitionsfraktionen CDU und FDP deutlich gemacht, welchen Stellenwert das freiwillige Engagement, sei es der Bundesfreiwilligendienst oder das Freiwillige Soziale/Ökologische Jahr, für sie hat und dass wir uns weiter dafür einsetzen, dass die Freiwilligendienste in Sachsen ein Erfolg bleiben.